4 Comments

  1. Fabian

    Danke fürs Nachhaken. Die Begründung ist nachvollziehbar, aber irgendwie … doof ;)

  2. Túrin Turambar

    Seit wann sind faktische Falschdarstellungen durch die Pressefreiheit geschützt?

    GG Art. 5 (2) ,,Diese Rechte [Anm.: der Pressefreiheit] finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    §186 StGB: ,,Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Ich betrachte es als ein Ding der Unmöglichkeit, daß so etwas ohne Rechtsfolgen bleibt für die verursachene Redaktion innerhalb eines Rechtsstaates. Aber dann: wir sind ja nur in Deutschland und ich bin kein Jurist.

    • Pirkl

      Ich bin einer. Erstes Problem: wo kein Kläger, da kein Richter. Nächstes Problem: es spielt im Einzelfall sog. soft law bei der Abwägung eine Rolle, z. B. Verfassungsrecht, und seine aktuelle Auslegung durch ein künftiges Gericht. Drittes Problem: vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
      Fazit: am besten hat man soviel Geld, Prominenz und langen Atem wie Caroline v. Monaco; sie hat jahrzehntelang gegen deutsche Boulevardblätter prozessiert und dadurch die Rechtsprechung zur öffentlichen Beruchterstattung in Deutschland geprägt. Allerdings ging’s dabei nicht um politische Berichterstattung; wenn man hier streiten will, sollte man am besten noch mehr von den drei genannten Dingen haben wie Caroline….

    • Klaus Ebner

      Also bitte, lasst mal die Kirche im Dorf. Erstens hat das BVerfG 2012 in 2883/11 ziemlich umfassend ausgeleuchtet und zweitens sind wir hier soweit weg vom $ 186 StGB wie Helgoland von der Südsee. Niemand hat in dem Artikel behauptet dass sich Herr Steeb in seiner Freizeit an kleine Kinder heranmacht oder sonst irgendeinen Unsinn. Es wurde nichts weiter dargestellt als die offensichtliche Annäherung diverser konservativ christlicher Kreise zu sagen wir mal rechts-nationalistischen Kreisen. Die Überscheidungen sind hier im Wesentlichen der Antifeminismus, die Ablehnung des Islam und die Ablehnung internationaler Institutionen wie z.B. EU oder UNO. Man kann das sehr gut in Österreich sehen anhand der rechtsgerichteten FPÖ. Früher war diese klassisch deutschnational und antiklerikal, heute überschneidet sie sich mit konservativ katholischen Positionen z.B. im Lebensschutz mehr als die Christdemokraten. Sie versucht auch aktiv in diesem Lager Wählerstimmen zu lukrieren, ähnlich wie die AfD. Die Redakteurin hat das dargestellt, dabei vielleicht den einen oder anderen Fehler gemacht aber nichts weltbewegendes. Im Grunde hat sie die Sachlage vertretbar und ohne Hetze dargestellt.

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