8 Comments

  1. Magdalena Gewies

    Danke für die vielfältigen Denkansätze und Ausführungen dieser Problematik.
    Dieses Thema beschäftigt mich schon seit Jahrzehnten. Ich sehe die Dramatik ebenso wie Sie. Ich spreche auch immer wieder darüber, aber für viele Menschen ist Abtreibung schon normal. In wie vielen Jahren werden Menschen voller Scham auf dieses Morden schauen?

  2. Leitermann Robert

    Es ist zunächst auf Can. 1324 § 3 i.V.m. § 1 hinzuweisen, so daß nicht in jedem Fall eine Tatstrafe vorliegt. Danach auf die Regelungen über den Straferlaß in Can. 1354ff.
    Bevor über Gottes Barmherzigkeit in diesen Fällen spekuliert wird, stellt sich doch die Theodizee-Frage?

    • Papsttreuer

      Sehr geehrter Herr Leitermann,
      danke für den Hinweis auf die weitrerführenden Artikel des CIC. Ich bin natürlich kein Kirchenrechtler, aber mir scheinen die Abschnitte wenig auf die Problematik zu reflektieren, handeln abtreibende Frauen ja doch bewusst. Ob eine Notsituation wie die beschriebene hier greift … müsste man einerseits prüfen, wie mir scheint haben das die Bischöfe aber bereits getan.

      Der zweite Aspekt ist natürlich interessant, wobei die Theodizee-Frage doch nicht dazu führen kann, dass Gott für eine Vergewaltigung verantwortlich gemacht werden kann. Oder?

      Herzliche Grüße und Gottes Segen!

    • Leitermann Robert

      Sehr geehrter Herr Honekamp,

      vielen Dank für die Antwort. Die Hinweise zum CIC sollten nur deutlich machen, daß dieser nicht „unbarmherzig“ die Tatstrafe verhängt, sondern, daß z.B. Minderjährige oder in ihrem Vernunftgebrauch beeinträchtigte dieser Tatstrafe nicht unterliegen. Dies bedeutet aber nicht, daß in diesen Fällen die Abtreibung zulässig wäre, sondern wir bewegen uns nur auf der Strafebene. Gleiches gilt für den Straferlaß. Diese Möglichkeiten sind Ausdruck von Gottes Barmherzigkeit, ausgeübt durch dessen Vertreter auf Erden. Natürlich kann Gottes Barmherzigkeit darüber hinaus gehen.

      Der Hinweis auf die Theodizee-Frage sollte den Zusammenhang zwischen Gottes Gerechtigkeit und Gottes Barmherzigkeit mit in die Überlegungen einführen. Ausgangspunkt sollte daher m.E. die Frage sein, warum läßt Gott das Schlechte im konkreten Fall zu. Gott ist zum Einen Erstursache und zum Anderen allmächtig und wäre daher in der Lage das Schlechte abzuwenden. Eine Zurechnung des Schlechten zu Gott scheint mir daher möglich. Die Kategorie der Schuld betrifft jedoch eine andere Ebene (insbesondere bei Schlechtem, das auf eine Willensbetätigung der Zweitursache beruht), so daß Gott keine Schuld trifft. Das Schlechte kann von Gott u.a. zugelassen werden um das Gute zu erproben (Augustinus) oder aus dem Schlechten Gutes hervorgehen zu lassen (Plato). Uns sind die Gesamtzusammenhänge nicht bekannt. Es besteht die Gefahr, die Dinge nur aus der Sicht des betroffenen Subjekts und seiner momentane Lage zu sehen und eben nicht vom eigentlichen Anfang, der Ursache oder eben dem Grund. In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, das scheint mir auch der Gedanke der Bischhöfe zu sein, das aufgrund des Schlechtem entstandene neue Leben nicht zum Bestandteil dieses Schlechten zu machen – vielleicht ist das neue Leben ja schon das Gute, das aus dem Schlechten entstehen soll? Letztendlich will Gott doch das Gute! Gottes Gerechtigkeit erfordert aber auch, daß das schuldhaft Schlechte „gerichtet“ wird.

      Gott behüte Sie!

    • Papsttreuer

      Sehr geehrter Herr Leitermann,
      danke für die Klarstellung und Erläuterung. So wird das Bild für mich schon rund. Das Thema Theodizee in diesem Zusammenhang wäre sicher einen eigenen Blogbeitrag wert, ich fürchte nur, dazu reichen meine bescheidenen theologischen Kenntnisse nicht aus.
      Gottes Segen für Sie!

  3. Klaus Ebner

    Schöne Aussage der nigerianischen Bischöfe: „So sei es unmoralisch, sie (die Kinder) für die Sünden ihrer Väter zu bestrafen“ Die Alternative ist aber nur, dass man die Frauen für die Sünden der Väter nochmals bestraft – was offensichtlich auch das Ziel ist. Und die zweite Forderung: „Umsetzung aller Mittel, um die Erholung, Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung der Opfer zu unterstützen“ dürfte jeden Kenner der Lage in Nigeria wohl nur als reine Heuchelei und Zynismus erscheinen.

    • Papsttreuer

      Sehr geehrter Herr Ebner,
      in meinem Beitrag versuche ich darzulegen, dass es zunächst mal um das Lebensrecht der Kinder gehen muss, die man nicht einfach töten kann, weil sie aus einer Vergewaltigung entstanden sind. Gleichzeitig ist das ein Spagat, eben weil die Frauen am Ende alleine mit ihren Problemen, physische, finanzielle, gesellschaftliche und psychsische, dastehen. Insofern empfinde ich die Aussage der Bischöfe auch nicht eben als hilfreich. Ihnen aber vorzuwerfen, sie wollten, weil sie sich auf den ersten Aspekt beschränkt haben, „offensichtlich“ die Frauen noch mal bestrafen, entbehrt auch jeder Grundlage.
      Gottes Segen!

    • Klaus Ebner

      Mag sein, das Problem ist letztlich aber, dass es darauf hinausläuft. Am Ende muss eben jemand die Zeche zahlen und das ist dann eben entweder die Frau oder das Kind. Für erstere bleibt neben der ganzen Demütigung dann auch noch die lebenslange gesellschaftliche Ächtung (die gibt es im Übrigen in patriarchalischen Gesellschaften schon nach der Vergewaltigung). Eines ist ganz klar, die Vergewaltiger werden die Zeche nicht zahlen und die Bischöfe schon gar nicht, also insofern bleiben die Frauen übrig mit der fadenscheinigen Ankündigung dass „alles in die Wege geleitet würde um ihre Erholung und Rehabilitation sicherzustellen“. Was immer das in der Praxis auch heißen mag (diese Ankündigungen bleiben ja immer sehr inkonrket) eines ist klar: sollte eine dieser Frauen an schweren Depressionen erkranken (was angesichts der Umstände nicht überraschend wäre) dann KÖNNTE man ihr gar nicht helfen, da man ihr die zur Behandlung notwendigen wirksamen Medikamente wegen der Schwangerschaft gar nicht geben könnte.

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