6 Comments

  1. akinom

    Dazu fällt mir eine Geschichte ein, die sich in unserer Familie ereignet haben soll: Bei einem Hochzeitsmahl mahnte die Oma der Braut den Opa auf impertinente Weise immer wieder: er möge doch auf seine „wete Weste“ aufpassen. Diesem platzte schließlich der Kragen. Er patschte mit beiden Händen immer wieder in die Ochsenschwanzsuppe und auf seine Weste und skandierte dabei lautstark: „Ick… kann…mit… mene… wete… Weste… maken,… wat…. ick…will !!!“

    Die Zeiten sind offenbar längst vorbei und auch schon das „ehrenwerte Haus“
    aus dem Song von Udo Jürgens. Längst darf ein Hausbesitzer nicht mehr frei entscheiden, mit wem er einen Mietvertrag machen will und mit wem nicht.

    Für Rechtsanwälte ist sinnloser Streit um solche Mietverträge,Gay-Torten und Pegida-Shirts und anderen Schwachsinn ein lohnendes Geschäft, während in Großstädten No-Gos-Areas, Massenschlägereien etc. die Justiz zunehmend lahm legen.

    • Papsttreuer

      Danke für den Kommentar: Genau darum geht es! Kann ich mit dem, was mein ist (mein Geld, mein Unternehmen, meine Arbeitskraft) auch eingedenk meiner christlichen Verantwortung tun was ich will, oder nicht? Und wenn nicht, wer hat dann das Recht, mich einzuschränken? Roland Baader hat das mal treffend formuliert: „“Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden“
      Natürlich gibt es für einen Christen eine wesentliche moralische Instanz, die mich einschränkt – aber diese Einschränkung nehme ich freiwillig in Kauf, diese Instanz, Gott selbst, drängt sich nicht auf sondern lässt mir die Wahl, ihm zu folgen oder nicht. Versuchen wir das mal beim Staat oder bei den Steuern?!

    • akinom

      Offenbar hat sich auch Gerhard Richter zu Ihrem und meinem Kommentar geäußert und sieht „Eingriff in die Freiheit“. Heute las ich in einer dpa-Meldung unter dieser Überschrift: „Der Maler Gerhard Richter sieht in der geplanten Verschärfung des Kulturgutschutzgesetzes einen Eingriff in die Freiheit. ‚Niemand hat das Recht, mir vorzuschreiben, was ich mit meinen Bildern mache‘, sagte er der DRESDNER MORGENPOST. Er werde seine Bilder nicht irgendeiner Kommission zeigen und fragen, ob er sie verkaufen dürfe, sagte der teuerste lebende Gegenwartskünstler. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kulturgut neu regeln und an EU-Recht anpassen. Verschärft werden dadurch unter anderem die Ausfuhrbeschränkungen. Die Reaktion seines Malerkollegen Baselitz, der nun seine Dauerleihgaben zügig aus deutschen Museen abzieht, kann Richter verstehen. ‚Ich würde es genau so machen: Die Bilder aus den Museen holen, schnellstens auf den Markt bringen und verkloppen.'“

  2. Peter Friedrich

    „…, nach dem sie Homosexualität ablehnten. …“ – Wessen Homosexualität bloß lehnten sie ab, frage ich mich?!?

    Übrigens hat es in der Bundesrepublik nie die Freiheit gegeben, jemandem eine Dienstleistung wegen seiner persönlichen Merkmale zu verweigern. „Ich bediene Sie nicht, weil Sie eine andere Hautfarbe/Rasse/sexuelle Orientierung haben.“ – Zum Glück geht das nicht mehr!

    • Papsttreuer

      Danke für den Kommentar – aber da ich kein Jurist bin, wäre ich für Aufklärung dankbar: Gibt es – abgesehen vom Taxigewerbe und anderen kleineren Branchen – einen Kontrahierungszwang? In den von mir geschilderten Fällen geht es ja nicht darum, dass eine Bäckerei ein homosexuelles Paar oder „Spreadshirt“ nicht eine Anhängerin von Pegida bedienen wollte; sie wollten einen bestimmten Auftrag nicht annehmen. Das ist schon noch ein Unterschied.
      Gottes Segen!

  3. Tabea Schiller

    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html begründet einen Zwang, greift hier aber jedenfalls nicht. Trotz des Gesetzes wird auch jeder halbwegs intelligente Mensch unliebsame Personen unter vorgeschobenen Gründen abweisen. Derartige Diskriminierungsverbote sind primär Symbolpolitik.
    Aufgrund der Nähe des Produktes zum Glauben sollte die Verweigerung ohnehin hinzunehmen sein.
    Im konkreten Fall ist es nach irischem Recht wohl nicht falsch, gut finden muss man die Gesetze natürlich nicht.

    Einfache Brötchen wären (v.a. moralisch-ethisch) ein anderes Thema, ebenso wie ein Produkt, für das eine Monopolstellung besteht. Darunter fallen Hochzeitstorten sicher nicht, ein Paar kann ohne Aufwand auf Alternativen zurückgreifen.

    Von daher – Nehmen wir an, die Verweigerung der Bäckerei wird akzeptiert. Wie schon festgestellt fällt die Reputation, sie verlieren Kunden. Andererseits gewinnen sie womöglich einen homophoben Kundenstamm. Ähnlich der Nazi-Bekleidungsmarken (wo wir schon beim Thema Verbote sind) bildet sich eine Nische heraus, die mit zwei oder drei Hochzeitstortenbäckern auch gesättigt sein dürfte.
    Alles in allem kein großes Drama.

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