30 Seiten Wiedergekautes – aber ein Abschnitt aus dem „Abschlussbericht“ zum Gesprächsprozess „Im Heute glauben“ zu Donum Vitae hat mich doch schockiert.
Ich habe es mir angetan: Nachdem ich die Mitteilung der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über die Verabschiedung eines Abschlussberichts zum sogenannten überdiözesanen Gesprächsprozess erhalten hatte, habe ich mir die dreißig Seiten ausgedruckt und gelesen. Ich gebe zu, ich kriege immer noch Bluthochdruck, wenn ich lese, wie die alten Kamellen wieder aufgewärmt werden und sich Bischöfe dafür hergeben, ein solches Dokument mit zu unterzeichnen. Angesichts der Tatsache, dass führende Vertreter für dieses Dokument auch an der Familiensynode teilnehmen werden, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich glaube nicht, dass sich die deutsche Delegation im Oktober in Rom wird durchsetzen können, aber irgendwie mag ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass die deutschen Katholiken irgendwann noch mal von Kirchenhirten und Theologen vom Schlage eines Josef Ratzinger vertreten werden.
Andere sind da weiter, regen sich schon gar nicht mehr darüber auf. Man kann die Forderungen nach einer neuen theologischen Betrachtung der Eucharistie im Hinblick auf wiederverheiratete Geschiedene ja in der Tat auch aussitzen. Offenbar fällt den meisten deutschen Bischöfen schon gar nicht mehr auf, dass solche Forderungen an der inneren Logik sowohl des Ehesakramentes wie der Eucharistie nicht nur kratzen, sondern sie aufheben. Aber da kann man auch guter Dinge sein, dass so ein Unfug im Vatikan schon noch abgefangen wird.
Ein Abschnitt des Dokuments zieht mir aber – auch angesichts des am kommenden Wochenende anstehenden Marsches für das Leben in Berlin, den auch Papst Franziskus unterstützt (und an dem sicher eine Vielzahl katholischer Würdenträger teilnehmen werden, die die Gelegenheit im Umfeld zur Einführung des neuen Berliner Erbischofs sicher nutzen werden) – die Schuhe aus. Da ist im Kapitel „III.4 Für eine Weiterentwicklung des diakonischen Engagements“, in dem es unter anderem um die Strahlkraft des Dienstes an den Armen geht, am Ende folgender Absatz zu lesen:
Beim Jahresforum in Hannover (2012) haben viele Teilnehmende an die Kontroverse über die Schwangerenkonfliktberatung und den Streit über den Verein „Donum Vitae – zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V.“ erinnert. Im sogenannten „Unvereinbarkeitsbeschluss“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. Juni 2006, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterim kirchlichen Dienst die Mitwirkung bei Donum Vitae untersagte, sehen viele eine bis heute nicht verheilte Wunde. Deshalb müssen dringend Wege der Versöhnung gefunden werden.
Dazu muss man wissen, dass Donum Vitae im Rahmen der Fristenregelung Beratungsscheine ausstellt, mit deren Legitimation eine Frau ein Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei vornehmen lassen kann. Die deutschen Bischöfe wollten aus diesem „Geschäft“ bei Einführung der Fristenregelung schon nicht aussteigen, und es bedurfte doch tatsächlich erst eines Machtwortes von Papst Johannes Paul II., dass sich die Kirche aus dieser Beratung zurückgezogen hat: Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Zeugung ein Geschöpf Gottes, sodass die Abtreibung einen besonderen Verstoß gegen die göttliche Ordnung darstellt. Ist eigentlich nicht kompliziert, man wollte sich dem aber nicht beugen, und so sind noch heute Katholiken für Donum Vitae im Einsatz, hoffentlich – und ich will ihnen das gerne pauschal abnehmen – mit dem Willen, ungeborenes Leben zu retten, aber auch mit dem Modell, derartige Beratungsscheine auszustellen.
Wesentlich ist bei dem oben zitierten Absatz auch die Wortwahl. Im Dokument wird durchaus unterschieden, ob es sich bei den Aussagen um einen generellen Konsens, eine Mehrheitsmeinung oder eine Minderheitenmeinung handelt. Hier heißt es lediglich, dass es viele Teilnehmer gewesen seien, die sich geäußert haben – ob eine Mehrheit oder nicht: Es scheinen ausreichend viele gewesen zu sein, um den Absatz ins Abschlussdokument aufzunehmen. An der einen oder anderen Stelle haben es sich die deutschen Bischöfe auch nicht nehmen lassen, eine eigene Position zu formulieren, oder wenigstens darauf hinzuweisen, wenn eine Forderung sich nicht ohne weiteres in der katholischen Kirche wird durchsetzen lassen. Hier aber: Kein Hinweis!
Nun ist Versöhnung per se erst mal nicht schlecht, neutral betrachtet kann man daher dem Wunsch, oder eher der Forderung, dass „dringend Wege der Versöhnung gefunden werden [müssen]“, durchaus etwas abgewinnen. Nur leider endet die Erläuterung an dieser Stelle bereits. Das Thema Abtreibung bzw. Lebensschutz war, das wird an anderer Stelle im Dokument erläutert, auch kein Schwerpunkt des Gesprächsprozesses, aber wer einen solchen Absatz dann trotzdem aufnimmt, der verfolgt damit ein Ziel. Taucht das Thema dann auch noch unter dem Stichwort Diakonie auf, kommt man vollends ins Schleudern – Ist die Ausstellung von Beratungsscheinen für Abtreibungen eine diakonische Leistung, vergleichbar mit der Pflege Sterbenskranker oder der Unterstützung von Menschen in existenziellen Nöten?
Ich weiß schon: Frauen, die eine Abtreibung erwägen, befinden sich in einer Notlage, deren Begleitung durchaus als diakonisch betrachtet werden kann. Wohl die wenigsten Frauen gehen leichtfertig mit diesem Thema um, und selbst die brauchen unsere Hilfe, wissen sie doch nicht, was sie dem Kind, sich, ihrer Seele und ihrem Verhältnis zu Gott antun. Klar ist aber auch: Der Zweck, die Frauen ansprechen zu können, heiligt nicht die Mittel, das Leben ungeborener Kinder auf’s Spiel zu setzen. So ist es keine Frage, warum Papst Johannes Paul II. die deutschen Bischöfe zur Ordnung gerufen hat, und es ist auch keine Frage, dass eine Mitarbeit bei Donum Vitae für jeden Katholiken, besonders noch für im Dienst der katholischen Kirche stehende Arbeitnehmer, in der Tat unvereinbar mit dem Glauben sein muss. Wer hier nach Versöhnung ruft, der hat einerseits Recht, muss aber auch sagen, unter welchen Voraussetzungen es eine solche Versöhnung geben kann. Ein „Weiter so“ kann es dann bei Donum Vitae nicht geben, ein Ausstieg aus der Beratungsscheinerstellung wäre Mindestvoraussetzung.
Wie gesagt, viel mehr als in dem Dokument zu dem Thema drin steht, steht dort eben genau nicht – und die entsprechenden Klarstellungen vermisse ich noch schmerzlicher, als mich die alten Themen um wiederverheiratete Geschiedene oder die Frage nach einer Diakon- oder gar Priesterweihe von Frauen zwicken.
1. Nachtrag: Leider kann ich in diesem Jahr nicht dabei sein, aber am kommenden Samstag findet der jährliche Marsch für das Leben in Berlin statt. Wer es schafft, dabei zu sein, kann hier ein Zeichen für das Lebensrecht, vom Beginn bis zum natürlichen Ende des Lebens, setzen.
2. Nachtrag: Wer sehen will, wie Schwangerenkonfliktberatung auch ohne Beratungsschein geht, der kann sich bei Pro Femina bzw. der Aktion 1000plus kundig machen.
Klaus Ebner
Der Konflikt um „Donum Vitae“ wieder einmal aufgewärmt – wieder mit eher schwachen Argumenten. Dazu ein paar Gedanken.
Der sogenannte „Beratungsschein“ dient nicht dazu eine Abtreibung zu ermöglichen (das wäre sie so und so) sondern sie STRAFFREI zu ermöglichen. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wer also die Ausstellung des Schein verweigern verhindert damit nicht die Abtreibung sondern die Straffreiheit – und um die scheint es wohl vor allem zu gehen.
Ein kurzer Rückblick: die Beratungsregelung wurde 1995 eingeführt um eine Angleichung der Rechtslage zwischen alten und neuen Bundesländern zu erreichen. Einzige im Bundestag durchsetzbare Alternative dazu war und ist bis heute (BVerfG hin oder her) die Fristenregelung. Die deutsche Regelung wirkt aber offensichtlich besser als die in Österreich wo es dreimal so viele Abtreibungen gibt.
Der Ausstieg der Kirche z.B. Caritas aus der Beratungsregelung hat dazu geführt, dass der Anteil der Konfliktberatungen dort von 30 % auf unter 1 % zurückgegangen ist. Das ist auch bei Pseudo-Beratungsvereinen wie „profemina“ nicht anders, auch wenn die unseriöser weise auf ihrer Homepage verschweigen, dass sie Beratungsscheine verweigern und sich so fälschlich als staatlich anerkannte Beratungsstelle ausgeben.
Rolf Schirrmacher
Sehr geehrter Herr Ebner,
darf ich Sie bitten mal den Blick weg von der heißdiskutierten (theoretischen) Debatte um den Beratungsschein, hin zu denen zu lenken, die sich in einer schweren Lebenskrise, in großer Not befinden, den schwangeren Frauen?
Überlegen Sie mal, welche (wahrscheinlich unausgesprochene) Botschaft bei dem überwiegenden Teil dieser Frauen ankommt, wenn ihnen eine Beraterin einen Schein ausstellt, mit dem der Arzt dann straffrei (übrigens die schwangere Frau würde eh straffrei! bleiben, ob mit oder ohne Beratungsschein) eine Tötung vom gerade entstandenen Menschen vornehmen darf: z.B. „Bei ihrer Lebenskrise und dem Problem xy weiß ich leider auch nicht weiter, als ihnen die Abtreibung zu empfehlen.“
Lesen Sie in den großen Internetforen gofeminin, urbia oder auch vorabtreibung.net mal nach, welche Hilferrufe die Frauen in die Welt senden und was sie sich eigentlich für Beratung und Hilfe wünschen!!
Zu beachten ist, dass über 90% der Abtreibungen nicht wegen einer Krankheit des Kindes, Vergewaltigung oder Minderjährigkeit der Schwangeren durchgeführt werden, sondern wegen Problemen, die ein Leben mit dem neuem Kind unmöglich zu machen scheinen!
Hier gilt es den schwangeren Frauen in Not mit viel Liebe und Herzblut zu helfen, helfen, helfen!!
Das geht MIT einem Beratungsschein NICHT!
Nicht für eine liebevolle Botschaft an die Schwangere und schon gar nicht für eine Beraterin, die sich mit überwältigender Liebe, viel Leidenschaft und Hingabe JEDER schwangeren Frau in Not, die sich bei ihr meldet, zuwendet!!
Sehr geehrter Herr Ebner, haben Sie diesen Blickwinkel schon einmal eingenommen? Ich kann es Ihnen nur wärmstens ans Herz legen!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schirrmacher
Papsttreuer
Danke, Herr Schirrmacher, für diese notwendige Ergänzung!
Gottes Segen auch für Sie
Klaus Ebner
Hallo Herr Schirrmacher,
spät aber doch auch von mir eine Antwort.
Vorerst eine kurze Anmerkung: nach § 218, Abs.3 ist die Schwangere auch strafbar. Deshalb wurden im sogenannten „Memminger Prozess“ ja auch Strafbefehle gegen die betroffenen Frauen ausgestellt. Letztlich macht das aber keinen Unterschied, kriminalisiert man den Arzt, treibt man die Frauen ohnehin in die Illegalität.
Aber das tut jetzt nichts zur Sache.
Nun aber zum Thema der Internetforen. Mir ist bewusst was dort geschrieben wird allerdings nicht von wem es geschrieben wird. Auffällig ist, dass seltsamerweise viele Frauen sich über die Beratung bei „Pro Familia“ beschweren und gleichzeitig „Pro Femina“ über den grünen Klee loben. Auffällig ist auch dass fast alle dieser Frauen die gleichen ortografischen Fehler machen. Aber es gibt halt Zufälle im Leben.
Aber zum entscheidenden Thema – dem Beratungsschein. Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, warum eine erfolgversprechende Beratung nicht möglich sein sollte, wenn im Extremfall ein Beratungsschein ausgehändigt wird. Der Fall könnte Ihnen ja gar nicht passieren. Ihr eigener Vereinsvorsitzender, Herr Aufiero, behauptet ja ständig, dass er jede Abtreibung verhindern könnte, wenn man ihm nur möglichst viel Kohle gibt und in möglichst wenig danach frägt, wie er sie verwendet. Also warum diese Zurückhaltung?
akinom
Als „eine bis heute nicht verheilte Wunde“ für die „dringend Wege der Versöhnung gefunden werden müssen“ sieht die Deutsche Bischofskonferenz unter Vorsitz von Kardinal Marx die „Lizenz zum Töten“ für die DONUM VITAE steht. Das geht aus dem DBK-Abschlussbericht zum sogenannten überdiözesanen Gesprächsprozess hervor. Doch wie schafft Marx da den Spagat zu seinem mir halbherzig vorkommenden Grußwort für den Berliner „Marsch für das Leben“? Mir scheint, er hat sich dazu durch die eindeutige Haltung von Papst Franziskus genötigt gefühlt. Dieser hatte in einem persönlichen Gespräch den Veranstaltern bescheinigt: „Es ist sehr, sehr wichtig, was Ihr da macht!“ Ferner bat der Argentinier die Lebensschützer, alle Teilnehmer des Marsches herzlich von ihm zu grüßen und wünschte der Veranstaltung Gottes Segen. Es war das erste Mal, dass ein Papst diese Lebensschützer persönlich begrüßte.
Klaus Ebner
Die fanatische Ablehnung die Donum Vitae von einigen, ganz wenigen Katholiken entgegengebracht wird, zeigt nur deren fetischhafte Überhöhung des Strafrechts. Auch wenn Donum Vitae der Frau keinen Beratungsschein geben würde, könnte trotzdem jederzeit abtreiben lassen, in Österreich, in der Schweiz überall. Und auch in Deutschland würde ihr im schlimmsten Falle eine bedingte Geldstrafe drohen. Woher kommt also dieser schon fast manische Wunsch nach dem Strafrecht? Aus der Hoffnung endlich mal wieder willkürlich Frauen ins Gefängnis stecken zu können?
Papsttreuer
Sehr geehrter Herr Ebner, die Polemik, die Sie an den Tag legen und die unterstellten Intentionen sagen vermutlich mehr über Sie als über das Argument von akinom aus!
Es geht natürlich nicht ums Strafrecht, es geht darum, ob man als Kirche für eine ein moralisch verwerfliche Tat auch noch die Legitimation liefert. Ich persönlich sehe schon die Notwendigkeit, mit Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, anders umzugehen als strafrechtlich. In der Beratung sind wir allerdings zeitlich vor der Entscheidung (so ist jedenfalls zu hoffen), da kann man – ich betrachte das mal von außen – von der Kirche nicht erwarten, einen Schein auszustellen, der eine Abtreibung legitimiert.
Gottes Segen für Sie!
wie gesetzlich
Klaus Ebner
Hallo Herr Honekamp,
jetzt werden Sie auch polemisch. Und es geht beim Beratungsschein selbstverständlich ausschließlich ums Strafrecht. Schließlich ist seine Existenz und Anwendung durch das Strafrecht geregelt. Darüberhinaus geht es auch den Veranstaltern der Marsch für das Leben fast ausschließlich ums Strafrecht. Sie sehen das z.b. im Grundsatzprogramm der CDL, der größten Teilorganisation dem Bundesverband Lebensrecht.
Papsttreuer
Hallo Herr Ebner, Sie schließen von der Ausgestaltung des „Beratungsscheins“ auf die Intention der Lebensschützer. Da hat das Strafrecht natürlich auch seinen Platz (wie sollte es das auch nicht haben, obschon ich mich dazu zugegeben in meiner Antwort nicht richtig ausgedrückt habe). Sie sprachen aber von einer „fetischhaften Überhöhung des Strafrechts“. Und das meine ich mit Polemik.
Grüße und Gottes Segen
Konrad Kugler
Der von Ihnen beklagte Fanatismus ist eine eindeutige Fehlinterpretation Ihrerseits. Wir kämpfen für die Wahrheit und es geht ausschließlich um die Wahrheit, die uns der Schöpfer in den Zehn Geboten eingebaut hat.
Die Frau, eigentlich das Weib ist das allerletzte Geschöpf. Es ist ausdrücklich dafür da, den Mann zu komplettieren, der ja ohne das Weib nur eine halbe Portion ist. Nur miteinander sind beide fähig, die Art zu erhalten. Darum gibt es überhaupt zwei Geschlechter.
Und wenn Sie auf das Kind schauen, das aus der Liebe Gottes und der Gatten hervorgehen soll, dann können Sie vielleicht erkennen, daß ein Kind ein Recht hat, in geordnete Verhältnisse hineingeboren zu werden.
Das Jesuskind war bei seiner Geburt überhaupt nicht arm. Seine Mutter hatte Windeln dabei und in ihren Brüsten Milch. Mehr braucht ein Neugeborenes nicht. Der (Pflege-)Vater sorgte für das Umfeld, das allerdings für die Eltern eine Notlage war. Nicht aber für das Kind: Ob es in einer Krippe, einer Wiege oder einen Stubenwagen liegt, ist ihm wurscht. Nur die Nähe der Mutter ist wichtig!
Konrad Kugler
Das fehlt noch: Nur die Nähe der Mutter ist wichtig! Und der fürsorgliche Blick des Vaters, daß es Mutter und Kind gut geht.
akinom
Noch ein Schüppchen drauf!
Welch ein „GLÜCK“! Eben las ich, dass ZDK-Chef Glück die Anerkennung von DONUM VITAE fordert. Anders Erzbischof Johannes Dyba, dessen Seligsprechung zu erwarten ist. Er schlug eine Umbenennung des Vereins in DONUM MORTIS vor. Auch ein Fanatiker?