6 Comments

  1. akinom

    Gotteslästerliche Satire heißt Kunst und die steht unter Artenschutz.
    Der mir bislang unbekannte Percy Hoven verdient den Zeitgeist-Exorzisten-Orden.

  2. Hans-Werner Link

    Honekamp. hier schreibst Du mal wieder höchst parteiisch und, weil aus Sympathie heraus, Stuß!
    Es ist einfach ätzend, wenn Leute politische oder sonstige Kritiken (wie Scheiße) aus dem Bauch heraus ablassen, anstatt mit dem Verstand vorzugehen!
    Daß der Drecksack Hoven seine geäußerten Ansichten mehr oder weniger zurückzieht und den Wendehals macht, wird man ihm (wie jedem Menschen) erlauben müssen.
    Wie aber soll man es sich erklären, wenn eine Kunstfigur so sehr real und schäbig ist, daß sie ihren gutgläubigen Anhängern Geld abknöpft?

    Sofern der Drecksack Hoven sauber bleiben bzw. sich glaubhaft reinwaschen möchte, sollte er den eingenommenen Gewinn aus dem Verkauf der Silbermünzen einem guten Zweck zuführen, aber davon habe ich den Medien nichts entnommen.
    (Vorsorglich: Von mir hat der Drecksack P.H. keinen Cent erhalten und so schreibe ich nicht als persönlch Betroffener oder Geschädigter).

  3. Klaus Ebner

    Sie sollten sich in Ihrem Kommentar einmal entscheiden was Sie eigentlich wollen. Man kann Herrn Hovens bzw. Proebstls Aussagen aus zwei Blickwinkeln rechtfertigen, erstens aus dem Recht auf Meinungsfreiheit und zweitens aus dem Recht auf Freiheit der Kunst im Hinblick auf Satire. Sehen wir uns das mal anhand einer in der „Frankfurter Rundschau“ zitierten Proebsl Aussage an. „Eine Befragung hat ergeben, dass 70 Prozent der absichtlich einreisenden Afrikaner schon einmal eine Frau vergewaltigt haben.“ Unter das Recht auf Meinungsfreiheit fällt das ganz eindeutig nicht. Es handelt sich um eine (bewusst falsche) Tatsachenfeststellung, die den Zweck verfolgt einzelne Volksgruppen zu verunglimpfen und die klar den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Es geht hier also nicht um Meinungsäußerung sondern schlicht und einfach um einen kriminellen Akt. Eigentlich sollte jemanden, der angeblich Christ ist, dieser Unterschied geläufig sein. Man könnte das Ganze aber auch als Satire sehen, dann wäre es durch künstlerische Freiheit gedeckt. Es wäre dann Herrn Proebstl/Hoven sicher besser angestanden wenn er sich selbst geoutet hätte und sich als Kunstprojekt deklariert hätte. So war für den Außenstehenden nur sehr schwer erkennbar wie die Sachen wirklich gemeint sind. Grundsätzlich wird man seine Aussagen rechtlich aber trotzdem unter dem Blickwinkel der künstlerischen Freiheit sehen müssen. Die ist in Deutschland sehr weit gefasst und das ist auch gut so. Aber gerade Christen sollten sich hüten, jetzt von einer „Meute“ zu sprechen. Denken wir nur an die vielen Fälle wo gerade von christlicher Seite mit Schaum vor dem Mund agiert wurde weil christliche Würdenträger „Opfer“ von Satire wurden, etwa von „Titanic“ oder vom Karikaturisten Haderer.

    • Wafthrudnir

      Ja, denken wir ruhig an die sogenannte „christliche Meute“, etwa am Beispiel des Karikaturisten Hader mit seinem Jesus-Buch:
      Habe Verwandte von ihm den Job verloren, so wie Fr. Hoven?
      Kann sein Verlag seine Bücher nicht mehr über Amazon vertreiben, wie es dem Anthaios-Verlag passiert ist?
      Kann Hader nur mehr mit Personenschutz das Haus verlassen, wie die Zeichner von Jyllands Posten?
      Alles nein? Dann haben besagte Christen wohl nichts anderes getan, als ihrerseits von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.

  4. Thomas Kovacs

    Man sollte sich immer bewußt sein,daß das was man schreibt auch mal der eigenen Person zugeordnet wird , und man muß immer bereit sein mehr ein zu stecken als man austeilt, wenn man sich öffentlich äußert daher absolut kein Mitleid

    • andreas

      Eine lupenreine Definitition für die Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik. Aber darum geht es ja ehrlicherweise auch.

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