Vermutlich ist es bei den Interessierten schon angekommen: Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine Einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Ausgabe des sogenannten Satiremagazins „Titanic“ erlassen. Demnach, so mein Verständnis, darf Titel- und Rückseite des Magazins nicht mehr weiter ausgeliefert werden, bereits im Handel verteilte Ausgaben dürfen aber noch verkauft werden.
Hier zwei Beiträge, die ich zu dem Thema in der vergangenen Woche verfasst habe:
Ein Tagesbeginn im Leben von eine Satire oder nicht?
Ein kleiner Sieg also des Rechtsstaats und des Anstands gegen eine Clique von Leuten, die meinen unter dem Label „Pressefeiheit“ alles und jeden in den Schmutz ziehen zu dürfen: das Magazin hat in seiner aktuellen Ausgabe auf dem Titelblatt des Papst in weißer Soutane dargestellt, auf die fototechnisch ein Urinfleck aufgebracht war, verbunden mit dem Hinweis auf den Titel „Vatileaks“ bzw. die Berichte über eine „undichte Stelle“ im Vatikan. Pennälerhumor wie er schlechter nicht sein kann. Die Stellungnahme des Chefredakteurs Leo Fischer, in der er das ganze zu einem Missverständnis erklärt, man habe doch nur andeuten wollen, der Papst habe sich bei der Feier über die Aufklärung der Vatileaks-Affaire Fanta über die Soutane geschüttet, zeigt den geistigen Tiefflug, den dieser Verantwortliche und sein bei Titanic gerade vollführt.
Recht ist gesprochen, der „Titanic“ wird das ganze zu einer erhöhten Auflage verhelfen, das ist vielleicht besser, als wenn wir Herrn Fischer demnächst unter einer Hamburger Brücke antreffen müssen. So recht freuen mag ich mich dennoch nicht, denn wir alle dürfen nicht davon ausgehen, dass es sich hier um eine um sich greifende Einsicht handelt: man wird von Seiten Titanic und Konsorten weiter auszuloten versuchen, wie weit man gehen kann, um Papst, Kirche und Gläubige (und natürlich trifft das nicht nur auf unsere Kirche zu, sondern auf jeden Menschen oder Institution, die in das Fadenkreuz dieser Clique gerät)zu beleidigen, ohne mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen!
Nachtrag: hier ein Bericht von DRadio-Wissen, in dem der obige Blogbeitrag erwähnt wird