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Give Blood

18. Juli 2012 by Papsttreuer
Lesezeit 4 Minuten
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Bluttest

Für diesen Beitrag habe ich einen Songtitel von Pete Townshend ausgewählt, nicht weil ich glaube, dass der besonders katholisch wäre (ich nehme das eher nicht an) sondern weil der Titel des Liedes und Teile des Textes so gut zu dem passen, was ich eigentlich schreiben möchte:

Give blood but you may find that blood is enough
Give blood and there are some who’ll say it’s not enough
Give blood, but don’t expect too ever see reward
Give blood, you can give it all but still be asked for more

Give blood, but it could cost more than your dignity
Give blood, parade your pallor in iniquity
Give blood, they will cry and say they’re in our debt
Give blood, but then they’ll sigh and they will soon forget

Derzeit laufen in Deutschland, wie auch in anderen Ländern, Diskussionen darüber, ob man einen einfachen Bluttest („Give blood“ – ja ich weiß, der Zusammenhang zum Liedtext ist vielleicht doch ein bisschen zu plump) zur pränatalen Diagnostik einsetzen dürfen soll oder nicht. Hintergrund ist, dass bislang für Untersuchungen zu Erbgutveränderungen, insbesondere zur Feststellung eines Down-Syndroms, bei Embryonen eine Fruchtwasseruntersuchung notwendig war, die für die weitere Schwangerschaft nicht ungefährlich ist. Bei der nun vor der Markteinführung stehenden Methode wird diese Untersuchung durch eine reine Blutuntersuchung der Mutter ermöglicht, ohne jede Gefährdung des Embryos …

… wenn man von der Gefährdung des Embryos bei einem schlechten Befund absieht! Und genau hier tut sich das Problem auf: statistisch lässt sich belegen, dass ein positiver Down-Syndrom-Befund bei einer Fruchtwasseruntersuchung in mehr als 90 % der Fälle zu einer Abtreibung führt – der Wunsch nach einem gesunden Kind überwiegt den Wunsch, einem Kind, egal welche Besonderheiten es hat, das Leben zu schenken! Andererseits schrecken heute noch viele Eltern vor einer Fruchtwasseruntersuchung wegen der damit einhergehenden Gefährdung des Embryos zurück – eine Zurückhaltung, die bei einer einfachen Blutuntersuchung nicht mehr angezeigt wäre – der Schluss wird wohl zulässig sein, dass einen solche Untersuchung, wenn sie denn erlaubt würde und für die Eltern (oder die Sozialgemeinschaft) finanzierbar wäre, zu einer Regeluntersuchung werden wird. In einem Interview mit der Tagespost bezeichnet der Pharmazeut, Arzt, Theologe und katholische Priester, Professor Matthias Beck dieses Verhalten als „Nachschau-Syndrom“ – wenn ich den Gesundheitszustand meines Kindes überprüfen kann, nachschauen kann, wie es ihm geht, dann tue ich das auch.

Aber was, wenn das Nachschauen einen – aus elterlicher oder gesellschaftlicher Sicht – Fehler ergibt, der nicht behandelt werden kann? Kinder bereits im Mutterleib zu untersuchen um bspw. einen offenen Rücken festzustellen, der bereits vor der Geburt korrigiert werden kann, ist im Sinne des Kindes, im Sinne der Überlebensfähigkeit des Kindes, auch im Sinne der Lebensqualität des Kindes. Eine Krankheit zu diagnostizieren, die nicht geheilt werden kann – wie es die Untersuchung auf das Down-Syndrom darstellt – stellt aber vor die Herausforderung des Umgangs mit dieser Diagnose.

Wie die Leser dieses Blogs wissen, steht beim Papsttreuen auch Nachwuchs ins Haus, und mit der großen Ultraschalluntersuchung bekommt man die Frage gestellt, ob man eine Fruchtwasseruntersuchung wünscht oder nicht (die Ärzte sind angabegemäß verpflichtet, diese Untersuchung anzubieten). Wir haben die Untersuchung trotz erhöhten Risikos wegen des Alters der Eltern wegen der Gefährdung des Kindes natürlich abgelehnt, auch weil das Untersuchungsergebnis keinen Einfluss auf unsere Entscheidung für unsere Kleine haben würde. Andererseits könnte man natürlich verstehen, dass man sich gerne gefahrlos über den Zustand des Kindes informieren möchte, um sich auf besondere Situationen nach der Geburt einzustellen – möglicherweise würde man für das Umfeld, Zimmergestaltung etc. Vorkehrungen treffen, wenn man von einer Erkrankung wüsste.

Die Annahme, dass dieser Gedankengang bei zumindest der Mehrzahl der Eltern im Hintergrund stünde, erscheint aber nach den Erfahrungen des Umgangs mit den Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen und auch den Fragestellungen, die sich bei den „Selektionskriterien“ bei der pränatalen Selektion (euphemistisch als PID bezeichnet) in den Vordergrund schieben und die alle krampfhaft versuchen, sich um den in Deutschland zurecht ungeliebten Ausdruck „lebensunwertes Leben“ herumdrücken, als allzu naiv. Man muss wohl davon ausgehen: bei der bestehenden Rechtslage zur Abtreibung in Deutschland wird die Diagnose „Down-Syndrom“ in den allermeisten Fällen zu einem Todesurteil für das Kind! Und dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, wie sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderungen, die man vorgeburtlich hätte erkennen und (durch Tötung des Kindes) hätte verhindern können, verändern wird.

Professor Beck beschreibt den Zustand anhand der Entwicklungen der PID bei der In-vitro-Fertilisation:

Das hat unser Bild vom Menschen schon verändert. Kinder werden hier akzeptiert unter bestimmten Bedingungen. Man kann nicht mehr von einer bedingungslosen Liebe sprechen, sondern die Liebe der Eltern zu ihrem Kind ist an eine Bedingung geknüpft. Nämlich, dass es gesund sein soll.

Nebenbei ist es von da aus auch nicht mehr weit, sich andere Kriterien auszudenken, die das Leben eines Menschen vereinfachen können, wenn er denn die Chance hat, geboren zu werden, bzw. die Bedingungen der Liebe der Eltern für das Kind zu erfüllen (wenn man noch von Liebe sprechen will): Geschlecht, Augenfarben, Intelligenz …

Bedingte Liebe für das eigene Kind: Wer das für ein erstrebenswertes Gesellschaftsbild hält, mag sich weiter für PID, Pränataldiagnostik, entsprechende Blutuntersuchungen etc. einsetzen – um diesen Beitrag zu beenden wie ich ihn angefangen habe, nutze ich an dieser Stelle aber noch mal das Lied von Pete Townshend:

So give love and keep blood between brothers
Give love and keep blood between brothers
Give love and keep blood between brothers
Give love and keep blood between brothers

Wer die offizielle Bewertung der katholischen Kirche zur vorgeburtlichen Diagnostik nachlesen möchte, wird wie immer im Katechismus fündig:

2274 Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muß, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.

Die vorgeburtliche Diagnostik ist sittlich erlaubt, wenn sie „das Leben und die Unversehrtheit des Embryos und des menschlichen Fötus achtet und auf den Schutz und die Sorge für den einzelnen Embryo ausgerichtet ist … Aber sie steht in schwerwiegender Weise im Gegensatz zum Moralgesetz, falls sie – je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen – die Möglichkeit in Erwägung zieht, eine Abtreibung durchzuführen. So darf eine Diagnose … nicht gleichbedeutend mit einem Todesurteil sein“ (DnV 1,2).

2275 „Eingriffe am menschlichen Embryo müssen unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Unversehrtheit des Embryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Heilung, die Besserung seines Gesundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben“ (DnV 1,3).

„Es ist unmoralisch, menschliche Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ‚biologisches Material‘ herzustellen“ (DnV 1,5).

„Einige Versuche, in das chromosomale oder das genetische Gut einzugreifen, sind nicht therapeutischer Natur, sondern zielen auf die Produktion menschlicher Wesen, die nach dem Geschlecht oder anderen vorher festgelegten Eigenschaften ausgewählt werden. Diese Manipulationen stehen im Gegensatz zur personalen Würde des menschlichen Wesens, seiner Integrität und seiner Identität“ (DnV 1,6).

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Posted in: Allgemein Tagged: Pränataldiagnostik, Abtreibung, Bluttest, Down Syndrom, Katechismus, Lebensrecht, Matthias Beck, PID, Selektion, Tagespost

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