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Erklärbär: Gewissen

19. Juli 2012 by Papsttreuer
Lesezeit 7 Minuten
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Erklärbär

In einigen der letzten Beiträge ging es im Hintergrund auch immer um die Gewissensfrage – ob es nun die Frage nach dem Umgang der Welt mit dem Thema Abtreibung ist, die Frage nach dem Unrecht unflätiger Darstellungen eines Menschen in den Medien (und seien es Personen öffentlichen Interesses wie der Papst) oder die Frage nach dem „innerkirchlichen“ Gewissen beim Umgang mit dem Sortiment des kircheneigenen Weltbildverlages. Einen Teil der heftigen Reaktionen auf solche Themen habe ich in einem Beitrag auf den „Aufschrei“ des Gewissens zurückgeführt.

Da stellt sich die Frage, was das denn nun sei: das Gewissen! Das Thema hat mich schon lange fasziniert und so sind einige Beiträge dieses Blogs auch schon mal mehr oder weniger direkt mit diesem Thema befasst gewesen (wer nachlesen will, kann auf dem unten aufgeführten Tag „Gewissen“ klicken und findet alle 15 Beiträge, in denen es unter anderem um das Gewissen ging). In diesen Beiträgen habe ich aber mehr oder weniger literaturgestützt meine eigenen Betrachtungen zu diesem Thema beschrieben. Heute scheint mir, auch im Lichte des mangelnden Glaubenswissens, das unseren Papst zur Ausrufung des Jahres des Glaubens geführt hat, wichtig, zusammenzutragen und zu betrachten, was „die Kirche“ im Katechismus zu dem Thema sagt.

Vielleicht ist es da schon interessant zu sehen, wo eigentlich das Thema behandelt wird: die Abschnitte zum Gewissen finden sich im dritten Teil des Katechismus, überschrieben mit „Das Leben in Christus“. Für die Betrachtung des Gewissens sind vielleicht die mahnenden Worte, die schon ganz zu Beginn dieses Abschnitts stehen, wesentlich:

1691 „Christ, erkenne deine Würde! Du bist der göttlichen Natur teilhaftig geworden, kehre nicht zu der alten Erbärmlichkeit zurück und lebe nicht unter deiner Würde. Denk an das Haupt und den Leib, dem du als Glied angehörst! Bedenke, daß du der Macht der Finsternis entrissen und in das Licht und das Reich Gottes aufgenommen bist“ (Leo d. Gr., serm. 21,2-3).

Hier werden wir als Christen aufgerufen, Jesus zu folgen und uns dafür bewusst zu machen, welche besondere Würde wir als Menschen besitzen – der göttlichen Natur teilhaftig geworden bedeutet ja nichts anderes, als das wir auch aufgefordert sind, „göttlich“ zu handeln. Wie das geht, das ist in diesem dritten Teil des Katechismus beschrieben.

Dann finden sich die Erklärungen zum Gewissen bereits im ersten Abschnitt „Die Berufung des Menschen: Das Leben im Heiligen Geist“ im ersten Kapitel „Die Würde des Menschen“. Der innere Aufbau dieses Kapitels wird durch die einleitenden Worte deutlich:

1700 Die Würde des Menschen wurzelt in seiner Erschaffung nach Gottes Bild und Ähnlichkeit (Artikel 1); sie kommt in seiner Berufung zur Seligkeit Gottes zur Vollendung (Artikel 2). Aufgabe des Menschen ist es, in Freiheit auf diese Vollendung zuzugehen (Artikel 3). Durch seine bewußten Handlungen (Artikel 4) richtet sich der Mensch nach dem von Gott versprochenen und durch sein Gewissen bezeugten Guten aus oder wendet sich dagegen (Artikel 5). Der Mensch leistet einen eigenen Beitrag zu seinem inneren Wachstum; er macht sein ganzes Sinnes- und Geistesleben zum Mittel dieses Wachstums (Artikel 6). Mit Hilfe der Gnade wächst er in der Tugend (Artikel 7), meidet die Sünde und gibt sich, wenn er dennoch sündigt, wie der verlorene Sohn‘ dem Erbarmen des himmlischen Vaters anheim (Artikel 8). So gelangt er zur vollkommenen Liebe.
(Hervorhebungen durch mich)

Die Hervorhebungen habe ich deshalb gemacht, um das Thema in den größeren Zusammenhang zu stellen. Die Ebenbildlichkeit des Menschen zu Gott ist ein Geschenk, gleichzeitig aber auch ein Anspruch: vollkommen zu sein, wie unser Vater im Himmel ist der Anspruch, der uns hindern sollte, uns mit unserer (tierischen) Natur herauszureden. Und Ziel all der Artikel in diesem Kapitel ist es, uns auf dem Weg zur vollkommenen Liebe zu begleiten und Hilfestellungen anzubieten.

Und zu diesem Weg gehört es eben, dass der Mensch „einen eigenen Beitrag zu seinem inneren Wachstum [leistet]; er macht sein ganzes Sinnes- und Geistesleben zum Mittel dieses Wachstums“ – voilà die Beschreibung des Gewissens, das wir in Artikel 6 beschrieben finden. Auch die anderen Artikel lohnen sich natürlich zu lesen, sind sie doch zum Gesamtverständnis dessen, was die Würde des Menschen ausmacht, wie das Leben im Heiligen Geist gelingen kann, wie man zu einem Leben in Christus kommt, hilfreich und notwendig (okay, fairer Weise steht im ganzen Katechismus nichts, was unwichtig wäre, aber ich möchte niemanden zwingen, das Buch ganz zu lesen, das habe ich selbst auch noch nicht gemacht).

Das Kapitel geht dann auch direkt in die vollen in der Definition des Gewissens:

1776 „Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer anruft, das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt … Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist… Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt“ (GS 16).

Liest sich schon mal ganz schön, aber auch nicht einfach: das Gewissen wird als eine Art innere Stimme Gottes beschrieben, die aber Gehorsam verlangt um der Würde des Menschen gerecht zu werden. Diese Stimme soll uns anleiten, das Gute zu tun und zu suchen, und das Böse zu meiden. So fordernd wie das klingt, so unkonkret ist es auch – eine innere Stimme, die hat auch ein großer Sünder und die führt ihn ganz offensichtlich zu anderem Handeln als den Heiligen.

Verschärft wird dieser Konflikt noch durch die Beschreibung des Gewissensurteils im ersten Teil des Kapitels:

1777 Im Innersten der Person wirkt das Gewissen [Vgl. Röm 2,14-1]. Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen. Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen, indem es den guten zustimmt, die schlechten mißbilligt [Vgl. Röm 1,32.]. Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut, auf Gott, von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt. Wenn er auf das Gewissen hört, kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen, die darin spricht.
[…]
1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt, daß das Gewissen richtig urteilt. Zum Gewissen gehören: die Wahrnehmung der Moralprinzipien [Synderesisi, ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen, und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen. Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute, die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist. Als klug bezeichnet man den Menschen, der sich diesem Urteil gemäß entscheidet.
[…]
1782 Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden. „Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereiche der Religion“ (DH 3).

Ist das nicht ein Freibrief, einfach nach seinen eigenen Vorstellungen zu handeln? Natürlich sind die genannten Rahmenbedingungen wie „Würde des Menschen“ oder die Berücksichtigung von „Moralprinzipien“ ein Hinweis darauf, dass dahinter mehr steckt, als sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten, es bleibt aber das Faktum, dass der Mensch gemäß dem christlichen Weltbild das Recht haben muss, „in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden.“

Dieser scheinbaren Beliebigkeit wird aber im nächsten Teil direkt Einhalt geboten, wenn es um die Notwendigkeit der Gewissensbildung geht, für die jeder wie für seine Gewissensentscheidung verantwortlich ist. Auszugsweise heißt es hier:

1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich.
[…]
1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH 14].

Ist man jetzt so klug als wie zuvor? Heißt dass, das ich verantwortlich bin, mein Gewissen zu bilden und wenn ich das nicht tue für meine subjektiv als nicht schlecht empfundenen Sünden doch verantwortlich bin? So lautet auch eine Erläuterung zum „irrenden Gewissen“ im Katechismus

1791 An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld, z. B. dann, wenn er „sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird“ (GS 16). In diesem Fall ist er für das Böse, das er tut, verantwortlich.
[…]
1793 Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden. Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben.

Klingt – sicher nicht nur für Nichtglaubende – eher wenig praktikabel … jedenfalls dann, wenn man sich um eine Rechtsprechung bemüht, die weltlichen Maßstäben genügt! Und diese Einschränkung bietet auch die Lösung dieses Konfliktes: es geht hier nicht darum, dass ein weltliches Gericht entscheidet, ob jemand einer Tat schuldig ist oder nicht! Sie Sünde ist in ihrem Inneren eine Ablehnung Gottes durch den Menschen – es ist eine Störung in der Beziehung zwischen Gott und mir, über deren Behebung nur Gott und ich entscheiden können (wenn auch mit Unterstützung der Kirche und der Sakramente): ich bitte Gott um Vergebung für begangenes Unrecht und darf auf seine Barmherzigkeit vertrauen, dass er mir Vergebung gewährt (dazu kann man -räusper- gerne auch den Erklärbär zur Beichte lesen).

Letztlich heißt das aber auch, dass ich mich als Mensch nicht auf mein Unwissen beziehen kann, wenn ich doch im Inneren weiß oder wissen kann, dass begangenes Unrecht eine Sünde ist. Und „wissen können“ bzw. im Gegenteil „nicht wissen wollen“ scheint heute der wesentliche Mangel der Gewissensbildung zu sein. Die Lehre der Kirche, der sich Gott bedient um uns auf den Weg zu sich zu führen und von Irrwegen fernzuhalten, wollen viele nicht mehr hören oder nur insoweit als die Lehre ihren eigenen Vorstellungen entspricht – die Kirche nicht hören zu wollen ist so der Grundstein für ein schuldhaft irrendes Gewissen!

Umgekehrt, wen die Befürchtung umtreibt, sich in seinem Handel gegen Gott zu wenden, hat neben der Beichte auch sehr einfache Möglichkeiten, sich zu vergewissern und dann – falls notwendig – umzukehren: das Studium des Katechismus (man muss den nicht ganz lesen, es reichen die betreffenden Stellen), die Lehramtsäußerungen der Kirche, auch Aussagen des Papstes zu bestimmten Themen bis hin zum Gespräch mit einem Priester als geistliche Leitung – wer diese Mittel, die Gott uns an die Hand gibt nutzt und sich so um Verständnis und Gewissensbildung bemüht, darf sicher sein, sich dann entsprechend seinem Gewissen auch gut zu verhalten – letztlich auch eine gute Botschaft, die pathologischer Angst vor einem strafenden Gott hoffentlich zuvorkommt!

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Posted in: Allgemein Tagged: Erklärbär, Sünde, Beichte, Gewissen, Katechismus, Schuld, Vergebung

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