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Der eigentliche Skandal

10. September 2013 by Papsttreuer
Lesezeit 3 Minuten
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Man kann das ja ungerecht finden, aber es liegt einfach in der Natur der Sache: Kinder brauchen – in der Idealsituation, die wir ihnen allen wünschen – eine Mutter und einen Vater. Idealerweise sind es die eigenen Eltern. Bei einer Adoption, ohnehin schon ein, wenn auch nicht seltener, Extremfall, sollten es aus dem Grund auch eine Mutter und ein Vater sein, die die Elternrolle des Kindes übernehmen. Aller Genderideologie zum Trotz zeigen Vater und Mutter nämlich unterschiedliches Rollenverhalten, beide Rollen sind aber für die Kinder, egal ob Junge oder Mädchen wichtig. In Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen dazu kommen wie bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Diese stehen vor einer besonderen Belastung, den jeweils anderen Elternteil irgendwie ersetzen zu müssen und ich habe höchsten Respekt vor dieser Anstrengung, verbeuge mich vor jedem, der das für sein Kind auf sicht nimmt oder eben auf sich nehmen muss!

Heiratet ein geschiedener Ehepartner in Deutschland einen gleichgeschlechtlichen Partner, dann kann der das Kind adoptieren – der Grund liegt einfach darin, dass es ansonsten im Falle des Todes oder anderweitigen Ausfalls des „echten“ Vaters oder der Mutter, keine Möglichkeit gäbe, dieser Bezugsperson ein Erziehungsrecht an dem Kind einzuräumen. Ich kann mich mit dieser Regelung grundsätzlich anfreunden, wird dort doch versucht, aus einer für das Kind ohnehin kritischen (und von den Eltern/Erwachsenen hervorgerufenen) Situation das Beste zu machen.

Etwas ganz anderes ist das aktuell in den Mainstreammedien und ihren Parteigängern geforderte „Adoptionsrecht“ für Homosexuelle (als ob es so etwas wie ein Adoptionsrecht für irgendjemanden geben würde): Kinder in einer ohnehin schweren Situation (der Verlust der Eltern wird nie ohne langfristige Konsequenzen bleiben, ein etwaiger Heimaufenthalt ist auch keine ideale Umgebung für ein Kind) sollten in ein stabiles und dem Idealzustand am weitesten entsprechendes Umfeld vermittelt werden – der Idealzustand bestehend aus Mutter und Vater! Das leibliche Kinder aus bestimmten Gründen durch den homosexuellen Partner eines Elternteils adoptiert werden dürfen, macht diese Kombination „Vater-Vater“ oder „Mutter-Mutter“ noch lange nicht ideal. Und so steht heute ein Heerlager von Ehepaaren – Mann und Frau – einer nur geringen Zahl an zur Adoption stehenden Kindern gegenüber. Diese Paare leiden – wie homosexuelle Paare, die sich ein Kind wünschen auch – unter dem Zustand, keine Kinder bekommen zu können. Es bekommt aber nicht das Paar ein Kind zur Adoption zugeteilt, dass am meisten unter der Kinderlosigkeit leidet oder schon am längsten auf ein Kind waretet, sonder das Paar, das am besten zur konkreten Situation des Kindes passt. Und allein dieser Umstand schließt die Vermittlung an Homosexuelle aus.

Gäbe es den aus heutiger Sicht theoretischen Fall, dass es deutlich mehr Kinder auf der Suche nach neuen Eltern gäbe als Eheleute, die zur Adoption eines Kindes bereit sind oder sich die Adoption eines Kindes wünschen, dann wäre die Adoption durch ein homosexuelles Paar vermutlich die bessere Variante als die Unterbringung in einem Heim. Solange das aber nicht der Fall ist, müsste die Auswahl von Adoptiveltern für ein Kind selbst dann, wenn homosexuelle Paare grundsätzlich adoptieren dürften, gegen diese Paare ausfallen. Und was dann? Eine Adoptionsquote für homosexuelle Paare? Eine Entscheidung gegen das Kindeswohl! Das der eine oder andere Homosexuelle das als Diskriminierung begreift, der doch ein adoptiertes Kind nicht weniger lieben würde als heterosexuelle Ehepaare, kann ich zwar einerseits verstehen, zeigt aber andererseits nur die Anspruchshaltung, die dahinter steht. Das Kind ohne Eltern kann nichts dafür, dass homosexuelle Paare naturgemäß keine Kinder zeugen können; ihm aber die Elternschaft durch Mutter und Vater vorenthalten zu wollen, ist schlicht nicht in ihrem Sinne.

„Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich mich schwertue mit der kompletten Gleichstellung (…) Ich bin unsicher, was das Kindeswohl anbelangt.“ – das ist die heute vielzitierte Antwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern Abend in der ARD-Wahlarena auf die Frage eines Homosexuellen wie sie zum Adoptionsrecht für Homosexuelle steht. Natürlich hätte sie auch mehr zu dem Thema sagen können, ich hätte mir eine Argumentation wie die obige (oder eben ihre eigene, wenn meine Argumente nicht die ihren sein sollte) gewünscht; vielleicht war die zurückhaltende Antwort, in der sie sich auf ihre eigene Einstellung berief, auch dem Format geschuldet: 75 Minuten Rede und Antwort zu stehen und auf unabgesprochene Fragen eine passende Antwort zu haben; noch dazu einem Mann, den der verständliche Wunsch nach einem Kind belastet, darlegen zu müssen, warum sie das nicht befürwortet … da kann man schon mal ins Schwimmen kommen, auch ohne das die eigene Position nicht nachvollziehbar wäre.

Dass der politische Gegner einen Skandal daraus produziert mit Argumenten, die das Wohl der Kinder (im Gegensatz zur Argumentation des Fragestellers in der Sendung) komplett ausblendet und so tut, als sei das, was Frau Merkel argumentierte nicht aktuelle Rechtslage, verwundert leider nicht. Wähler, denen neben allen anderen wichtigen Themen bei der Bundestagswahl auch das Kindeswohl von Adoptivkindern am Herzen liegt, werden sich hoffentlich an diese Scheinargumente erinnern, die den eigentlichen Skandal an dieser Geschichte ausmachen!

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Posted in: Allgemein Tagged: Adoption, Angela Markel, Eltern, Homosexuelle, Wahlarena, Wahlkampf

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