Bei manchen Fragen bleibe ich sprachlos zurück, da gibt es keine einfachen Antworten, und darum sind solche Antworten auch nicht in einem Gesetzestext zu beschreiben, der notwendigerweise pauschalieren, vereinfachen, normieren muss.
Ich mag mir gar nicht die Situation vorstellen, in der eines meiner Kinder so schwer erkrankt, dass keine Aussicht auf Heilung mehr besteht, dass es unter so starken Schmerzen, ohne Aussicht auf Linderung, leidet, dass es mich darum bittet, dafür zu sorgen, dass es stirbt. Alleine der Gedanke an eine solche Situation und daran, dass es Eltern gibt, die so etwas erleben müssen, lässt mich schwer schlucken und treibt mir die Tränen in die Augen.
Und für eine solche Situation hat das belgische Parlament nur ein Gesetz verabschiedet, nach dem es Tötungen auf Verlangen auch für alle unter 18 Jahren geben [soll], wenn sie todkrank sind und starke Schmerzen ohne Aussicht auf Linderung haben. Das Gesetz sieht vor, dass die Tötung außerdem von Eltern und behandelnden Ärzten gebilligt werden muss. Es wird vorausgesetzt, dass sich der junge Patient seiner Situation bewusst ist und versteht, was Sterbehilfe bedeutet.
Das Zitat stammt aus einer Petition an den belgischen König, der das Gesetz formal noch absegnen muss, was er aber auch verweigern kann. Das wäre, wie man sich in einer Demokratie vorstellen kann, ein Ausnahmefall, der so eigentlich nicht vorgesehen ist, dennoch hat natürlich auch ein repräsentativer Monarch ein Gewissen, dass es ihm verbieten könnte, ein solches Gesetz zu unterzeichnen.
Der Text der Petition geht wie folgt weiter:
Dieses Gesetz ist weltweit einzigartig und hat Signalcharakter für Europa. Zudem gibt es erschreckende Berichte über laxe oder ungeregelte Anwendung von Euthanasie nicht nur in Holland, sondern im zunehmenden Maße auch in Belgien. Belgische Ärzte sprachen sich in einer Erklärung gegen das Gesetz aus, da Kinderpalliativteams die Schmerzlinderung sowohl im Krankenhaus als auch zu Hause sehr gut gelingt. Als Verrat an den schutzbedürftigsten Kindern verurteilten mehrere Mitglieder der parlamentarischen Versammlung des Europarats das belgische Kindereuthanasiegesetz, weil es die unannehmbare Haltung fördert, dass das Leben nicht lebenswert sein könnte, womit die Grundlage der zivilisierten Gesellschaft in Frage gestellt wird.
Nun soll Philippe, der König der Belgier das Gesetz unterzeichnen. Theoretisch hätte er die Möglichkeit, die Unterschrift zu verweigern. Das ist ungewöhnlich und es ist möglich, dass das Gesetz gegen sein Veto dennoch beschlossen würde. Aber König Philippe hätte damit das stärkst-mögliche Zeichen gesetzt. Sein Onkel, König Baudouin, hat 1990 schon einmal mit einem spektakulären Akt seine Nicht-Zustimmung zum Abtreibungsgesetz bezeugt.
Das Gesetz, so wie es beschrieben ist, ist genau so wie die darin beschriebene Situation eine Monstrosität! Es setzt Eltern unter Druck, das Leben ihres Kindes zu beenden, sein Leben als nicht mehr lebenswert einzustufen. Gleiches gilt für die Ärzte. Und, wie der Petitionstext ebenfalls richtig beschreibt:
Man kann sich kaum vorstellen, was dies für ein kleines Kind bedeutet, das seine Eltern an seinem Leiden verzweifeln sieht.
Kinder, das ist meine Erfahrung, haben wesentlich sensiblere Antennen dafür, was in ihrer Umgebung vor sich geht, als wir das gemeinhin meinen. Ein krankes Kind, dass seine Eltern leiden sieht, wird sich dessen gewahr, dass es seine Krankheit ist, die das Leiden der Eltern verursacht. Auch nur anzunehmen, dass ein Kind in dieser Situation eine richtige Entscheidung auf Leben und Tod treffen kann, zeugt von einer Unmenschlichkeit derjenigen, die das Gesetz verabschiedet haben, dass es einen erschauern lässt!
Ich möchte als persönliches Zeugnis noch mal klar stellen: Ich weiß heute in Wahrheit nicht, welchen Wunsch ich meinen Kindern, wenn sie in eine solche Lage kämen, erfüllen wollen würde. Ich hoffe, nie in diese Situation zu kommen, und bete, in einer solchen Lage glaubensstark genug für meine Kinder, ihre Mutter und mich zu sein, um die richtige Entscheidung zu treffen. Ich hoffe, ein Leiden meiner Kinder, gemeinsam mit Ärzten immer so weit lindern zu können, dass der in jeden Menschen gelegte Lebenswunsch erhalten bleibt. Ich bete darum, sie dann spüren lassen zu können, dass sie geliebt sind von mir und auch von Gott, dass sie wissen, dass sie gewollt sind, auch wenn ihre Mutter und ihr Vater unter der Situation leiden.
Deshalb traue ich mir aber auch kein Urteil über Eltern und Ärzte zu, die in einer solchen Situation eine Entscheidung gegen das Leben getroffen haben dieses Urteil steht nur Gott selbst zu, und wir sollten uns alle hüten, den Stab über diese Eltern und Mediziner zu brechen, sondern für alle beten, die in eine solche Entscheidung gezwungen werden, dass Gott ihnen ganz nahe sein möge und sie stärken möge.
Aber eine solche Entscheidung wird auch niemals durch ein Gesetzt richtig zu regeln sein. Ein solches Gesetz versucht, eine Gewissensentscheidung zu formalisieren, die nicht formalisierbar ist. Es lädt daher zu einer Missinterpretation, zu laxer und missbräuchlicher Anwendung ein, selbst wenn man sie den Betroffenen in den Einzelfällen nicht vorwerfen will. Deshalb habe ich die Petition an den belgischen König unterzeichnet!
Petition an den König der Belgier, das Kindereuthanasiegesetz nicht zu unterschreiben
F M
Das Zitat stammt aus einer Petition an den belgischen König, der das Gesetz formal noch absegnen muss, was er aber auch verweigern kann. Das wäre, wie man sich in einer Demokratie vorstellen kann, ein Ausnahmefall, der so eigentlich nicht vorgesehen ist, dennoch hat natürlich auch ein repräsentativer Monarch ein Gewissen, dass es ihm verbieten könnte, ein solches Gesetz zu unterzeichnen.
So einen Ausnahmefall hat es bereits gegeben, als der belgische Gesetzgeber das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch gegen den erklärten Willen der römisch-katholischen Kirche liberalisiert wurde.
Der damalige König Balduin, erklärtes Mitglied von Opus Dei verweigerte die Unterschrift und trat zurück. Als dann das für diesen Fall zuständige Verfassungsorgan das Gesetz unterzeichnet hatte, trat er sein Amt wieder an.
Ein Mann wäre er gewesen, wenn er dem Parlament vor die Füße gespuckt hätte und nicht wieder den Thron bestiegen hätte.