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  1. Das Zitat stammt aus einer Petition an den belgischen König, der das Gesetz formal noch absegnen muss, was er aber auch verweigern kann. Das wäre, wie man sich in einer Demokratie vorstellen kann, ein Ausnahmefall, der so eigentlich nicht vorgesehen ist, dennoch hat natürlich auch ein repräsentativer Monarch ein Gewissen, dass es ihm verbieten könnte, ein solches Gesetz zu unterzeichnen.

    So einen Ausnahmefall hat es bereits gegeben, als der belgische Gesetzgeber das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch gegen den erklärten Willen der römisch-katholischen Kirche liberalisiert wurde.
    Der damalige König Balduin, erklärtes Mitglied von Opus Dei verweigerte die Unterschrift und trat zurück. Als dann das für diesen Fall zuständige Verfassungsorgan das Gesetz unterzeichnet hatte, trat er sein Amt wieder an.
    Ein Mann wäre er gewesen, wenn er dem Parlament vor die Füße gespuckt hätte und nicht wieder den Thron bestiegen hätte.

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