Ich hatte am Montag bereits einen kleinen Bericht darüber geschrieben, dass die Bistümer Augsburg und Speyer ihren Gemeinden und Einrichtungen die Zusammenarbeit mit der Lebensrechtsaktion 1000plus des Vereins pro femina verboten haben. Meine Hoffnung und Einschätzung war, dass es sich bei der ganzen Thematik nur um ein Missverständnis handeln kann. Aus diesem Grund hatte ich auch die Presseabteilungen der Bistümer mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben.
Dort scheint man allerdings gerade alle Hände voll zu tun zu haben, und daher nicht die Möglichkeit, auf die Anfrage eines kleinen Bloggers zeitnah zu antworten. Bislang jedenfalls hört man von da nur beredtes Schweigen! Dankenswerterweise habe ich aber stattdessen eine Stellungnahme des Vereins pro femina von Kristijan Aufiero, Projektleiter von 1000plus, erhalten; auch einige Leser dieses Blogs haben mir das Dokument zukommen lassen, das ich zum Zeitpunkt des ersten Beitrags noch nicht kannte. Vielen Dank dafür!
Diese umfangreiche Stellungnahme, die ich aber trotz der 30 Seiten jedem am Lebensschutz Interessierten zur Lektüre zumindest querlesen empfehlen kann, kann hier nachgelesen werden.
Nun ist dies natürlich immer noch nur die Sicht von pro femina auf die Geschehnisse, ich kann aber nicht anders, als dieser Argumentation zu folgen. Die bislang publizierten und in der Stellungnahme dokumentierten Gründe für eine Ablehnung und Verbot der Zusammenarbeit mit 1000plus entbehren jedenfalls offenbar einer sachlichen Grundlage. pro femina schließt die Stellungnahme mit einer eigenen Interpretation, ich hier hier zum Bedenken wiedergebe:
Deshalb vermuten wir die eigentliche Ursache für diese ganze Auseinandersetzung in der Tatsache, dass 1000plus jeden Tag aufs Neue beweist: Man muss als Beratungs- und Hilfsorganisation keine sog. Beratungsscheine ausstellen, um Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu erreichen und tausendfach erfolgreich zu beraten. Der Ausstieg aus dem staatlichen Beratungssystem kann NICHT als Begründung dafür herhalten, keine oder nur noch sehr wenige Frauen im Schwangerschaftskonflikt mehr zu beraten.
Die deutschen Bistümer haben sich in der damaligen Diskussion der gesetzlichen Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs bis auf wenige löbliche Ausnahmen nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie darauf bestanden, Beratungsscheine ausstellen zu wollen, die zu einer Tötung des ungeborenen Kindes berechtigen sollten. Erst ein Machtwort des Papstes konnte die deutschen Bischöfe von ihrem Irrweg abhalten.
Nun möchte ich keinem Bischof den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens absprechen. Mit dem hier angesetzten Spaltpilz in die Lebensrechtsbewegung, die unterscheidet zwischen angeblich legitimen, kirchensteuerfinanzierten Angeboten, die offensichtlich das Problem überhaupt nicht erfassen, und privaten, erfolgreichen und adressatengerechten Initiativen, auf die man aber bistumsseitig nur geringen Einfluss nehmen kann und die man deshalb in den beiden Bistümern Augsburg und Speyer nicht unterstützen will, erweist man dieser Bewegung aber einen Bärendienst.
Und ich möchte noch folgenden Gedanken hinzufügen: Solche Verbote kosten Menschleben – Das Leben ungeborener Kinder, deren Mütter in Konfliktsituationen eben keine adäquate Beratung und Hilfe finden, insbesondere dann nicht, wenn sie dezidiert katholischen Angeboten nicht vertrauen wollen!