PTB - PAPSTTREUERBLOG
  • Home
  • Über mich
  • Kontakt
  • Andere Seiten
  • Impressum/Disclaimer
  • Datenschutz

Blasphemiegesetze: Pro, Contra oder anders?

6. Februar 2015 by Papsttreuer
Lesezeit 4 Minuten
Print Friendly, PDF & Email

JF_Blasphemie

Gehören die Blaphemiegesetze in Deutschland verschärft? Oder doch eher abgeschafft? Wir sollten uns als Gläubige jedenfalls nicht hinter zweifelhaftem staatlichen Schutz verstecken.

In der aktuellen Ausgabe der Jungen Freiheit geht es im Forum des Kulturteils um die Frage, ob angesichts von Satireauswüchsen und Terrorgefahr geltende deutsche Blasphemiegesetze verschärft werden sollte oder nicht. Im Pro und Contra argumentieren Jürgen Liminski (Pro, katholischer Publizist und Radiomoderator) und Henning Lindhoff (Contra, stellvertretender Chefredakteur des libertären Magazins eigentümlich frei) für ihre jeweilige Position. Diese Diskussion ist gerade deshalb lesenswert, weil sich beide in der Bewertung von Blasphemie, als das Verächtlichmachen dessen, was anderen heilig ist, einig sind. Lindhoff bringt es in seinem erstenSatz auf den Punkt: „Das Beschimpfen dessen, was anderen heilig ist, erscheint mehr als rüde und als Zeichen des kulturellen Verfalls unserer Gesellschaft“.

Auseinander liegen aber beide in der Frage, inwieweit es gesetzgeberische Aufgabe sein kann, hier einzuschreiten. Leider verlaufen die beiden Argumentationslinien einigermaßen asynchron, was dazu führt, dass man nach Lesen der Texte geneigt ist, beiden Recht zu geben, einfach weil ihre Positionen nicht zu leicht vom Tisch zu wischen sind. Jürgen Liminski vertritt dabei die Position, dass die Meinungsfreiheit ein Ausfluss der Gewissensfreiheit, die wiederum integraler Bestandteil der Menschenwürde sei. Er sieht die Religiösität als Kernbestandteil des Menschen, seiner Identität. Es sei „daher nicht abwegig, die Glaubens- und Religionsfreiheit mit der Menschenwürde zu verknüpfen“. Von da aus sieht Liminski eine besondere notwendige Schutzfunktion auch für die religiösen Gefühle der Gläubigen. Diese sei aber durch den § 166 StGB, der die Beschimpfungen anderer Bekenntnisse nur dann unter Strafe stellt, wenn sie „geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören“, nicht ausreichend gewährleistet. Kurz gesagt: Wer den christlichen Glauben beschimpft, riskiert keine Sörung des öffentlichen Friedens, wer das mit dem Islam tut schon – letzterer würde bestraft, ersterer nicht.

Dieser Punkt ist in der Diskussion schon immer legitim gewesen; der Gesetzestext ist so, und möglicherweise müsste er anders formuliert sein, um klarer das Bekenntnis und die Menschenwürde der jeweiligen Gläubigen zu schützen und nicht den öffentlichen Frieden. Andererseits kann man auch argumentieren, dass der Gesetzestext wenn überhaupt genau so richtig formuliert ist, weil es dem Gesetzgeber eben in diesem Gesetz nicht in erster Linie um Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit oder den Schutz der Menschenwürde geht sondern um den Schutz den öffentlichen Friedens. Man müsste mal einen Juristen befragen, aber diese Argumentation erscheint mir logisch, widerspricht aber dem Ansinnen Liminskis, der eben genau den Wandel propagiert: Nicht (nur) den öffentlichen Frieden strafbewehrt zu schützen sondern auch den Glauben der Menschen, die Verletzung religiöser Gefühle als Verletzung der Menschenwürde zu bestrafen.

Lindhoffs Argumentation geht in eine ganz andere Richtung: Auch bei gleicher ethischer Bewertung von Blasphemietatbeständen stellt er die Zuständigkeit des Staates generell in Frage – da blitzt der Libertäre nicht nur ein bisschen durch. Er argumentiert vom Standpunkt der Freiheit aus, letztlich auch der Meinungsfreiheit, die er nicht ohne Not eingeschränkt sehen möchte: „Die eigene Meinung über Religion und Glaubensbekenntnisse seiner Mitmenschen frei von äußern Zwängen äußern zu können, gehört uneingeschränkt in den rechtsstaatlich geschützten Bereich.“ Damit stellt sich aber die Frage, ob denn ein Gläubiger die Verächtlichmachung seiner Religion einfach hinnehmen muss. Dazu bietet Lindhoff zwei Ansätze: einmal sieht er eine Möglichkeit der Gegenwehr – ganz Marktwirtschaftler – im Wettbewerb der Ideen gegeben: „Gegen den §166 StGB zu argumentieren, bedeutet gleichfalls nicht, die Kulturlosen und Intoleranten […] unwidersprochen gewähren lassen zu müssen. Als freie Menschen agieren wir miteinander stets auf Märkten. Auch unsere Meinung tauschen wir auf einem Markt aus – auf dem Meinungsmarkt. Nutzen wir ihn. Verteidigen wir unsere Kultur mit unseren guten Ideen: mit Vernunft, Respekt und Menschlichkeit.“

Darüber hinaus liefere das Recht auf Eigentum, ebenfalls ein libertärer Grundsatz, ausreichend Möglichkeiten, sich zu wehren. Am Beispiel der Femen-Aktivistin, die „dreiviertelnackt“ auf dem Altar des Kölner Doms gegen die Kirche demonstriert hat – sicher ein Fall von Blasphemie, bei dem sich die Frage stellt, ob solch ein Verhalten nicht bestraft werden sollte – argumentiert Lindhoff rein auf Eigentumsrechten: „Das friedliche Miteinanderberuht ganz entscheidend auf dem Schutz individueller Eigentumsrechte. Die dreiviertelnackte Gotteslästerin verletzte das Eigentum des Erzbistums Köln, indem sie in die Kathedrale eindrang, Regeln missachtete und die Heilige Messe störte.“

Und nun? Ich bin geneigt, Liminksi in seiner Argumentation zu folgen, dass Religiösität ein Teil der Menschenwürde des gläubigen Menschen darstellt. Die Religionsausübung stellt damit ein schützenswertes Recht dar. Soweit einverstanden. Ob in einer säkularen Welt aber der Tatbestand der Verächtlichmachung dieser Religion strafbewehrt sein sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt: Gefährde ich die Menschenwürde eines Menschen, wenn ich seinen Gott oder die Art seiner Religionsausübung verhöhne – ihn aber nicht an der Ausübung hindere? Das darf man wohl – auch als Katholik – in Frage stellen. Dagegen argumentiert Lindhoff mit Verständnis für die Belange religiöser Menschen rein weltlich, mir stockt ein wenig der Atem, wenn ich meinen Glauben als eine Meinung von vielen auf dem „Meinungsmarkt“ betrachtet sehe – aber wir sind nun mal nicht alleine auf der Welt und müssen dieses Faktum einfach akzeptieren.

Dagegen gefällt mir der Gedanke der „besseren Idee“ gut – wir haben als Christen die beste aller Botschaften für die Welt. Jesus hat prophezeit, dass das nicht bedeutet, dass sie uns begeistert aus der Hand gerissen wird, aber wir sollten doch in der Lage sein, diese „Idee“ zu vertreten, für sie einzutreten, auch für sie zu streiten. Im Umgang mit Menschen, die das, was anderen heilig ist, in den Dreck ziehen, darf man dann auch mal – ohne gewalttätig zu werden – martialisch werden: „Denkt nicht, ich sei gekommen, um Frieden auf die Erde zu bringen. Ich bin nicht gekommen, um Frieden zu bringen, sondern das Schwert.“ (Matthäus 10,34). Blasphemie ist letztlich nichts anderes als die Aufforderung von Nicht- oder Andersgläubigen an Glaubende zum Kampf, ein Kampf, dem wir nicht aus dem Weg gehen können. Da sollten wir uns als Christen nicht hinter Gesetzen verstecken, hinter einem Staat, der gar kein inhaltliches Interesse an unserem Glauben hat. Diesen Kampf gegen Blasphemie müssen wir schon selber kämpfen.

Nie mehr Neuigkeiten und Beiträge des PAPSTTREUENBLOGs verpassen? Einfach hier klicken für Abonnement und Newsletter.

  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • merken 
  • teilen 
  • mitteilen 
Posted in: Gesellschaft, Libertarismus Tagged: Blasphemie

Volltextsuche

Aktuelle Beiträge

  • Avatar: Auf der Suche nach dem Paradies
  • YouTube: Die Bibel in einem Jahr
  • „Ein Gigant der Theologie“: Warum ich Papst Benedikt heute um Verzeihung bitte möchte

Kategoriewolke

Your browser doesn't support the HTML5 CANVAS tag.

  • Betrachtung
  • Familiensynode
  • Mission Manifest
  • Rezensionen
  • Politik
  • YouTube
  • Allgemein
  • In eigener Sache
  • Lebensrecht
  • Papst Franziskus
  • Fastenzeit
  • Link der Woche
  • Familie
  • Heiliges Jahr
  • Gender Mainstreaming
  • Betrachtung am Sonntag
  • Libertarismus
  • Kirche
  • Glauben
  • Gesellschaft

Neueste Kommentare

  • XXX bei „Ein Gigant der Theologie“: Warum ich Papst Benedikt heute um Verzeihung bitte möchte
  • Lehrer Lämpel bei „Ein Gigant der Theologie“: Warum ich Papst Benedikt heute um Verzeihung bitte möchte
  • Liesl Karlstadt bei „Ein Gigant der Theologie“: Warum ich Papst Benedikt heute um Verzeihung bitte möchte

Kategorien

Archiv

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.org

Seiten

  • Über mich
  • Impressum/Disclaimer
  • Datenschutz
  • Andere Seiten
  • Kontakt

Kalender

Februar 2015
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2023 PTB - PAPSTTREUERBLOG.

Church WordPress Theme by themehall.com

Scroll Up

    Previous Post

  • Prostitution, christlicher Glaube und Libertarismus

    Next Post

  • Wochenendlektüre 07./08.02.215