2 Comments

  1. Immerhin ist jetzt klar:
    Ein Kirchenaustritt führt zwar unweigerliche und automatisch zur Exkommunikation, er führt aber nicht unbedingt zum Jobverlust bei einem kirchlichen Arbeitgeber.

    Klingt komisch … is aber so.

  2. Pirkl

    Es hat doch hier niemand wirklich erwartet, dass die viel zu große Karosserie dem kleinen Motor angepasst wird (frei nach Kardinal Meisner). Es ist etwas geschehen, was in anderen Lebensbereichen oft passiert. Eine Branche hat ihr Recht an die zwischenzeitliche Entwicklung der Praxis und der Rechtsprechung der Gerichte angepasst. Eine Änderung, die „Kante“ zeigt, kann nur von außen und unfreiwillig erfolgen. Und es gibt auch eine gute Folge: wenn es auf den Einzelfall ankommt, braucht man viele Juristen, die über die zahlreichen Nuancen in allen Instanzen nachdenken. Das ist in Zeiten der Juristenschwemme ein netter und sozialer Zug unserer Kirche, für unseren Berufsstand weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Nachdem derzeit Staats- und Kirchensteuerkassen sehr voll sind, können diese Juristen auch bezahlt werden.

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