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Polidings: Gute Steuerzwecke?

17. August 2012 by Papsttreuer
Lesezeit 3 Minuten
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Polidings

Einen guten moralischen Orientierungspunkt bietet immer wieder – wie sollte es auch anders sein – der Katechismus der katholischen Kirche. Wer wissen will, ob das, was er zu tun vorhat, moralisch „gut“ ist, wird dort fündig. Der Vorteil: hier gibt es keine Gesetzeslagen, die nach der nächsten Wahl in demokratischer Manier angepasst werden (was in gewisser Weise bislang gutes als falsch und bislang falsches als gut umdefiniert), sondern feste Verhaltensregeln mit ewiger Gültigkeit.

Ein schöner Satz, der auch Eingang in den Volksmund gefunden hat (oder der es von da aus in den Katechismus geschafft hat?) ist: „Der (gute) Zweck heiligt nicht die (schlechten) Mittel!“ Oder anders und etwas präziser ausgedrückt:

1753 Eine gute Absicht (z. B. die, dem Nächsten zu helfen) macht ein an sich falsches Verhalten (wie Lüge oder Verleumdung) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem. Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht. Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen. Hingegen wird eine an sich gute Handlung (z. B. Almosengeben) [Vgl. Mt 6,2-4] zu etwas Schlechtem, wenn eine schlechte Absicht (z. B. Eitelkeit) hinzukommt.

Jetzt könnte man ja meinen, dieser Satz ließe sich auf den Kauf der gestohlenen Steuerdaten schweizerischer Banken anwenden („Kauf“ ist hier natürlich ein Euphemismus, das ist Hehlerei, wenn man als Privatmann gestohlene Ware „kauft“, erwirbt man daran kein Eigentum, aber das gilt eben nur für den Normalbüger, Politiker sehen sich da in einer etwas anderen Liga): Um Steuersünder bestrafen zu könne, um die hinterzogenen Steuern nachträglich einziehen und dem Haushalt der Bundesrepublik (Vorsicht: Nicht dem Bürger!) zur Verfügung zu stellen ist eben kein schlechtes Mittel recht – man darf in diesem Land (bislang) mutmaßliche Steuersünder nicht foltern, ihnen auch nicht das Portemonnaie aus der Tasche klauen, und eben auch keine gestohlenen Informationen verwenden – alles nur moralisch gesehen, wie gesagt, mit Gesetzen hat das erst mal nichts zu tun!

Bei näherem Nachdenken muss man nur leider feststellen: Der Grundsatz „Der (gute) Zweck rechtfertigt die (schlechten) Mittel nicht“ passt hier gar nicht! Es fehlt nämlich die Eingangsvoraussetzung: der gute Zweck! Bei Steuerquoten bei Gutverdienern von satt über 50 % (ich rede hier nicht vom Spitzensteuersatz sondern von der gesamten Steuerbelastung der meist hart erarbeiteten Penunzen, also auch Mehrwertsteuer, Vergnügungssteuern, Kfz-Steuer – you name it) kann man doch kaum noch von einem guten Zweck sprechen – „Raub“ ist wohl eher der richtige Begriff. Wie in einer Kolumne der eigentümlich frei richtig dargestellt wird, ist schon der Begriff des „Steuern zahlens“ nicht richtig gewählt („Ebenso kann nicht davon die Rede sein, dass Steuern ,bezahlt‘ werden, da ,Bezahlung‘ freiwillig und als Gegenleistung für den Empfang einer Dienstleistung oder eines Gutes getauscht wird. Steuern werden eingezogen oder sind zu entrichten, in keinem Fall aber steht der freie Wille damit in einem Zusammenhang.“)

Steuern werden also eingezogen, aus der Tasche gezogen, man kann das fomulieren wie man mag, je länger man drüber nachdenkt, kommt man zu dem Schluss, dass damit doch kaum ein moralisch guter Zweck verfolgt wird (was der Staat mit dem Geld macht, spottet in Teilen ja in den meisten Fällen jeder Beschreibung) und wir kommen damit eben zum Begriff des „Raubes“! Wenn also der Staat heute Hehlerware kauft, um sich damit Raubzüge unter Vermögenden zu erleichtern, dann wird damit eben ein schlechtes Ziel mit einem schlechten Mittel erreicht. Insofern kein Widerspruch mehr zum Grundsatz im Katechismus: q.e.d.

Oder war da noch was anderes???

1756 […] Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch.

„Steuereinzug“ steht da nicht als Beispiel – Glück gehabt, Norbert Walter-Borjans!

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Posted in: Allgemein Tagged: eigentümlich frei, Katechismus, Polidings, Schweiz, Steuer-CD, Steuern

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