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Erklärbär: Ehe – Teil 1

22. August 2012 by Papsttreuer
Lesezeit 7 Minuten
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Nein, in diesem Beitrag wird es mal nicht um Homo-Ehe gehen, auch nicht um die Diskussion um den Status Wiederverheirateter Geschiedener hinsichtlich der Eucharistie – die meisten vermeintlichen Top-Themen, die sich um die Ehe in der öffentlichen Wahrnehmung ranken werde ich zu meiden versuchen (wenn ich auch nicht sicher bin, ob es mir gelingt immer und überall auf einen kleinen Seitenhieb auf die „modernen Theorien“ zur Ehe zu verzichten). Am Ende soll schließlich nicht eine Diskussion stehen sondern ein Bild von der Ehe, wie es dieser Berufung wirklich gerecht wird und nicht, wie es manche gerne sehen wollen (ups, war das schon ein Seitenhieb?).

Wie immer in der Erklärbär-Reihe werde ich versuchen, mich dem Thema über den Katechismus zu nähern. Dort sind schließlich die Grundlagen unseres Glaubens niedergeschrieben, sollten sich also auch die Grundlagen zur Ehe wiederfinden. Dort steht zunächst mal recht lapidar eine kurze Definition der Ehe aus dem Codex des Kanonischen Rechtes:

1601 „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben“ (CIC, can. 1055, § 1).
(Hervorhebungen durch mich)

In diesem vermeintlich einfachen Satz sind allerdings schon ein paar Knackpunkte drin, die es näher zu betrachten gilt:

• Mann und Frau
• Gemeinschaft des ganzen Lebens
• Wohl des Ehegatten
• Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
• Sakrament

Eine ähnliche Definition, die Papst Pius X. einmal gegeben hat, lautet so

Die Ehe ist ein von unserem Herrn Jesus Christus eingesetztes Sakrament, welches eine heilige und unauflösliche Verbindung zwischen Mann und Frau begründet und ihnen die Gnade gibt, einander heiligmäßig zu lieben und die Kinder christlich zu erziehen.
(Papst Pius X.)

Sakrament: ein kleiner Exkurs

In beiden Definitionen enthalten und für das richtige Verständnis einer christlichen Ehe wesentlich ist der Charakter der Ehe als Sakrament. Ich hatte schon an anderer Stelle über Sakramente gesprochen, so beispielsweise von der Taufe oder Firmung, bislang aber das Sakrament an sich nicht beschrieben – das würde wohl einen eigenen Erklärbär-Beitrag rechtfertigen, deshalb werde ich es hier in aller Kürze versuchen. So schreibt kathpedia:

Ein Sakrament (lateinisch; deutsch: Geheimnis) ist ein von Christus für seine Kirche und für immer eingesetztes, mit den Sinnen erfahrbares, besonderes und wirksames Zeichen einer unsichtbaren Gnadenwirkung.

Wesentliche Kennzeichen eines Sakramentes sind damit, dass es von Christus eingesetzt wurde, dass es ein mit den Sinnen erfahrbares (also sichtbares, hörbares, fühlbares, schmeckbares …) Zeichen ist und eine unsichtbare Gnadenwirkung entfaltet. Wenn hier von Gnadenwirkung gesprochen wird, dann kann man auch vereinfacht von einer Fähigkeit sprechen, die von Gott durch das Sakrament erworben wird. So ist in der Definition der Ehe von Pius X. die Formulierung zu verstehen, dass das Sakrament die Gnade verleiht, einander heiligmäßig zu lieben und Kinder christlich zu erziehen. Umgekehrt bedeutet dies, dass ohne das Sakrament diese Gnade nicht oder nur unvollkommen besteht. In Bezug auf die Ehe: erst mit der sakramentalen Eheschließung wird man vollständig in die Lage versetzt, den anderen heiligmäßig zu lieben etc. Ich helfe mir dabei immer mit dem Bild der Ausrüstung eines Bergsteigers, der es möglicherweise auch ohne Seil schafft, den Berg zu erklimmen, aber nur auf viel schwierigere und gefährlichere Art und Weise bis zu dem Punkt, dass man eigentlich nicht mehr von der wirklichen Fähigkeit, den Berg zu besteigen sprechen kann. Zu diesem Bild passt auch gut ein wesentlicher Aspekt der Wirkungsweise von Sakramenten. Wieder kathpedia:

Die Sakramente wirken „ex opere operato“ (aus sich heraus, bzw. Kraft der vollzogenen Handlung durch Christus). Während die Wirkweise aufgrund des Vollzugs feststeht, gibt es unter den theologischen Schulen eine Kontroverse über die genaue Wirkweise der Sakramente. […] [So] vertritt die thomistische Schule eine physische Wirksamkeit der Sakramente. […] Die sakramentalen Wirkungen auf bestimmte Mindestdispositionen von Spender oder Empfänger einzuschränken, das hieße, zu engherzig von der Liebe Gottes zu denken. Die Auswirkung der Teilhabe am sakramentalen Leben der Kirche (auf den moralischen Erfolg im Leben der Christen) ist jedoch abhängig davon, ob der Glaube auch gute Werke hervorbringt, also vom Fortschritt des christlichen Bemühens.

Anders gesagt heißt das: die Sakramente haben eine Wirkung auf den Empfänger, der eine Gnade (vereinfacht Fähigkeit) vermittelt, unabhängig davon, welche Einstellung der Empfänger dem gegenüber hat. Allerdings ist die Wirkung abhängig von der Mitwirkung des Empfängers. Um im Bild zu bleiben: wer das Seil nicht benutzt, dem nutzt es auch nicht beim Besteigen des Berges! Und wieder zurück zum Ehesakrament: wer die Fähigkeit zur heiligmäßigen Liebe, die das Wohl des Ehegatten wünscht, nicht nutzt, dem nützt sie auch nicht.

Oder, wieder anders, wie der Katechismus klarstellt:

1641 „Die christlichen Gatten … haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes“ (LG 11). Diese eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten „gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung“ (LG 11) [Vgl. LG 41].

Strittig ist ab und an, ob denn nicht – nach Luther – die Ehe „ein weltlich Ding“ sei, sie also nicht von Christus eingesetzt sei, ihr damit ein Charakter des Sakramentes fehlen müsste. Jesus selbst aber hat darauf hingewiesen, dass Mann und Frau in der Ehe durch Gott verbunden sind („Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen,und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Markus 10, 7-9), und erklärte damit auch die Ehe zu einem Sakrament. Die Ehe vor diesem Hintergrund als weltlich zu bezeichnen ist also eigentlich nicht schriftgemäß (wobei ich die Begründung Luthers für eine andere Einschätzung nicht kenne).

Zurück zur Ehe

Damit ist, neben der Klärung, was ein Sakrament ist, hoffentlich auch deutlich geworden, dass diese von Christus selbst gestifteten Gnadengaben sich nicht einfach an menschliche, besser weltliche Bedürfnisse anpassen lassen. Das betrifft Fragestellungen wie die des Zölibats oder des Frauenpriestertums ebenso wie die Ehe. Das, was die Ehe ausmacht, dass sie ein Sakrament ist und eine lebenslange, unauflösliche Beziehung zwischen Mann und Frau darstellt, in der jeder in heiligmäßiger Liebe dem Wohl des Ehegatten verpflichtet ist und die auf die Zeugung und Erziehung von Kindern ausgerichtet ist – all das ist nicht von Seiten des Menschen verhandelbar. Man kann auch sagen: die Ehe ist eine „Erfindung“ Gottes und er hat alle Rechte an diesem „Patent“, auch was die Ausgestaltung betrifft.

Wesentlich ist nun, dass sich die Eheleute dieses Sakrament durch ihr Eheversprechen gegenseitig schenken („1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären.“ KKK), damit aber ihre „Verfügungsgewalt“ über die Ehe aufgelöst ist – sie können nicht mehr gegenseitig entscheiden, dass dieses Versprechen nicht mehr gelten soll. Insofern hat dieses Sakrament einen Ewigkeitscharakter, der heute vielfach in Frage gestellt wird. Ich selbst erlebe immer wieder in Gesprächen über die Ehe, vor allem bei „geschiedenen“ Eheleuten, dass sie doch nicht mehr verheiratet seien. Hierzu kann man nur sagen, dass das im Falle einer gültig geschlossenen Ehe nicht sein kann: eine gültig geschlossene Ehe ist per definition unauflöslich und so bleibe ich, auch wenn ich zivilrechtlich geschieden bin, im Bund der Ehe mit meinem Ehepartner. Das klingt auf den ersten Blick „unmenschlich“, ist es aber nur, wenn den potenziellen Ehegatten nicht im Vorfeld klar war, worauf sie sich bei der Eheschließung einlassen (über das Problem eines fehlenden Konsenses in deren Fall man die Ehe auch annullieren kann, möchte ich hier nicht eingehen, hier besteht aber gegebenenfalls ein regulärer und richtiger Weg eine nie richtig geschlossene Ehe zu „lösen“).

Wichtig in der Ehevorbereitung ist also, die Verlobten auf das, was sie vor Gott zu versprechen gedenken und was diese Versprechen zu einem Sakrament erhebt und was das wiederum bedeutet, ausreichend hinzuweisen. Sicher läuft die Ehevorbereitung in jeder Pfarrei ein bisschen anders, aber zu kurz springt jeder Priester oder Seelsorger, der nur ein Gespräch zur Abstimmung der Liedfolge und der Lesungen vorsieht. Ob sich ein solcher Priester selbst schuldig macht, wenn er diese Paare sich mehr oder weniger unvorbereitet das Sakrament der Ehe spenden lässt, steht auf einem anderen Blatt, wäre aber sicher mal eine Prüfung wert (auch, um die Verbindlichkeit einer richtigen Ehevorbereitung zu erhöhen).

Aber was bedeutet das nun: „unauflöslich“ oder – wie es im Trauversprechen heißt – „Bis das der Tod uns scheidet“? Was, wenn ich die Ehe nicht aufrecht erhalten kann, weil ich meine Frau oder meinen Mann nicht mehr liebe? Was, wenn meine Frau oder mein Mann mich verlässt und ich also am Ende der Ehe (nach menschlichem Ermessen) unschuldig bin? Die Antwort der Kirche, besser: die Antwort Gottes ist klar: auch dann bleibt die Ehe bestehen! In entsprechenden Gesprächen weise ich immer darauf hin, dass man sich die Treue ja „in guten wie in schlechten Zeiten“ versprochen hat, und das nun die schlechten Zeiten sind. Der Katechismus stellt ja auch klar, dass das, was von den Ehepartner erwartet wird und wofür sie im Sakrament die notwendige Gnade empfangen, die „heiligmäßige Liebe“ ist. Diese unterscheidet sich vom einfachen „Verliebtsein“ vor allem dadurch, dass sie nicht ein Gefühl (wobei das natürlich dabei sein kann) sondern eine Entscheidung darstellt. Den anderen in dieser Art zu lieben, heißt, wie Benedikt XVI. mal geschrieben hat „wollen, dass der andere sei“ (Quelle ist mir gerade entfallen, ich bin aber sicher es war Benedikt oder Ratzinger), oder anders, mit dem Katechismus gesagt „das Wohl des Ehegatten“ zu wollen. Das nun wieder ist eine Entscheidung, die ich jeden Tag neu treffen muss, aber auch neu treffen kann. Es klingt unromantisch, entspricht aber der wichtigen Bedeutung dieses Sakramentes, dass ich mich entscheide, den anderen zu lieben, auch wenn ich nicht (mehr) in ihn verliebt sein sollte. Und diese täglich, in jedem Augenblick erneut zu treffende Entscheidung ist nicht etwas, das im engeren Sinne von mir verlangt wird, sondern das ich bei der Eheschließung verspreche. Wieder anders: wer glaubt, dieses Versprechen nicht halten zu können, vor allem auch in schlechten Zeiten nicht, in der mich mein Ehegatte vielleicht verlässt oder lieblos behandelt, der sollte es vor Gott lieber nicht aussprechen.

Die Ehe, unauflöslich und bis dass der Tod die Ehegatten scheitet, sie ist ein großes „trotzdem“ gegen die Eventualitäten und Hintertüren, die die Welt bietet. Zum Zeitpunkt der Hochzeit ist (hoffentlich) die Liebe unstrittig (wobei die Frage durchaus erlaubt sein darf, ob man nüchtern betrachtet in dieser Liebe wirklich immer das Wohl des anderen und nicht vielleicht doch den eigenen Vorteil sucht). Aber was, wenn sich mein Ehegatte von mir trennt? Ich liebe ihn trotzdem! Was, wenn mich mein Ehegatte schlecht behandelt? Ich liebe ihn trotzdem! Was, wenn mein Ehegatte mich nicht mehr liebt? Ich liebe ihn trotzdem! Was, wenn ich in meinen Ehegatten nicht mehr „verliebt“ bin? Ich liebe ihn trotzdem! – Wenn ich das hier mit der persönlichen Aussage „Ich liebe ihn trotzdem“ verbinde, dann erstens deshalb, weil ich diesen Anspruch für mich so sehe, zweitens aber auch, weil es keine Forderung ist sondern das Versprechen, dass ich mit der Eheschließung gebe.

Fortsetzung folgt …

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Posted in: Allgemein Tagged: Erklärbär, Heiligmäßige Liebe, Unauflöslichkeit, Ehe, Geschenk, Gnade, Katechismus, Sakrament

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