Bei manchen Texten gibt es nichts hinzuzufügen, daher verbreite ich den Aufruf des Kölner Erzbischofs, Kardinal Meisner einfach „ungekürzt“ an dieser Stelle:
Der Stolz des modernen Menschen besteht darin, selbstbestimmt und mündig zu leben. Die katholische Kirche stimmt dem zu, soweit diese Haltung nicht dazu führt, dass wir Gott vergessen, dem jeder einzelne von uns nicht nur seine Existenz verdankt, sondern gerade auch seine Autonomie. Nun meint man in Deutschland jedoch inzwischen, man dürfe an einen lebenden, wenn auch kranken Menschen Hand anlegen. Der Lebensschutz wurde in den letzten Jahren sukzessiv ausgehöhlt bis hin zu der Bereitschaft, den Leidenden abzuschaffen statt des Leids.
Aktive Sterbehilfe – Hilfe zum Sterben – beendet die menschliche Autonomie und ist insofern keineswegs menschlicher als Sterbebegleitung, Hilfe beim Sterben. Es wäre ein ausgesprochen fataler Irr-tum zu meinen, irgendein Mensch wolle tatsächlich gerne sterben. Erfahrungsgemäß ist die Bitte eines Leidenden um Sterbehilfe vielmehr ein Schrei danach, den Schmerz, die Einschränkungen, auch die Angst und das Gefühl von Sinnverlust und Einsamkeit zu beenden. Gegen solche Bedrohungen müssen wir vorgehen, wenn wir das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen wirklich bis zu seinem Ende schützen wollen. Die moderne Medizin kann denjenigen, die Schmerzen leiden, wirksam und nachhaltig helfen selbst dann, wenn es keine Aussicht auf Hei-lung mehr gibt, sogar wenn diese Hilfe ungewollt das Leben des Patienten verkürzt. Das Recht, bewusst und willentlich den Tod eines Men-schen herbeizuführen, darf es dagegen grundsätzlich nicht geben gleich ob im kommerziellen oder im nichtkommerziellen Umfeld.
Wir müssen danach streben, jedem Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dazu bieten sich die bereits weit fortgeschrittenen Methoden an, Schmerzen auszuschalten. Ebenso wichtig sind Zuwen-dung, Gelegenheit zu bewusstem Abschied und eine haltende Hand, wenn die Todesnähe ängstigt. Das erfordert Zeit, persönlichen Einsatz und Geduld kurz: eine Menschlichkeit, die der Menschenwürde des Sterbenden entspricht. Ein Mensch soll an der Hand eines Menschen sterben – nicht durch dessen Hand.
Köln, den 10. Januar 2013
+ Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln
Mehr zum Thema des neuen §217 StGB findet man auch hier
judex
http://www.bfg-bayern.de/ethik/download/Janosch.pdf
Papsttreuer
Den Link habe ich freigeschaltet als Zeugnis gegen „Herrn“ Janosch und die bfg … soviel Unsinn auf einen Haufen habe ich noch selten gelesen
Dennoch, oder gerade deshalb, Gottes reichen Segen bei der weiteren Suche nach der Wahrheit!
Anonymous
Keine Sorge Herr Janosch.Ich denke der Himmel
bleibt ihnen erspart.