Nur mal ein kleines Gedankenspiel: Welcher der folgenden Tatsachen beschreibt ein demokratisches Vorgehen?
1. Wirten im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, egal ob Eigentümer des eigenen Betriebs oder nur Pächter, wird unter Strafandrohung verboten, mit ihrem Betrieb so zu verfahren, wie sie es wünschen. Beispielsweise dürfen sie in ihrem eigenen Restaurant oder eigenen Kneipe nicht mehr rauchen.
2. Wirte machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und erteilen unerwünschten Gästen Hausverbot
Geht es nach dem grünen Lokalpolitiker Christian Michalak ist ersteres demokratisch legitimiert, letzteres hält er für undemokratisch. Nun ist die Person von Herrn Michalak nicht weiter interessant, er hat mal erfolglos für ein Bundestagsmandat kandidiert und geht ansonsten Bochumer Wirten mit seinen Vorstellungen zum Nichtraucherschutz auf die Nerven. Interessant wird es erst, wenn man bedenkt, dass die dahinter stehende Einstellung durchaus verbreitet ist, und das nicht nur unter Grünen.
Was ist also passiert: In einem Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung hatten sich Wirte des Bochumer sogenannten Bermudadreiecks über das seit Mai in Nordrheinwestfalen geltende Antirauchergesetz echauffiert. Insbesondere Dirk Steinbrecher, Betreiber des Mandragora und Sprecher der Bermuda-Interessengemeinschaft wies auf die Gefahr von reduzierten Einnahmen, verkürzten Öffnungszeiten aufgrund leerer Tresen vor allem zu späterer Stunde und daraus resultierend für bis zu 600 Arbeitsplätze im Bemudadreieck hin. Der Grünen-Politiker Michalak kommentierte diesen Artikel dann mit den Worten Ich bin sehr oft im Mandragora. Sollte es tatsächlich einen Umsatzrückgang gegeben haben, dann eher wegen der heftigen Preiserhöhung und Verstümmelung der Speisekarte. Dirk Steinbrecher erteilte dem jungen Politiker jetzt darauf hin Hausverbot, der jetzt zum Gegenschlag ausholt und in der WAZ kommentiert: Willkürliche Hausverbote nehmen zu. Mich will man seit etwa zwei Jahren auch in der Diskothek ,Stargate nicht mehr sehen. Das sei undemokratisch und ein wenig kindisch (Quelle: WAZ)
Jetzt könnte man sagen, sollen sich die beiden Streithähne doch die Köpfe einhauen, was geht mich das an? Aber wie gesagt: möglicherweise sind die Äußerungen Michalaks, der normale Eigentumsverfügungen als undemokratisch bezeichnet, gar kein Ausrutscher sondern Teil einer Ideologie, die Raum greift. Die Freiheit der Verfügung über das persönliche Eigentum gehört zu unseren Grundrechten und ist nur insofern eingeschränkt, als man anderen damit schadet. Nun gibt es keinen Fremdschaden beim Rauchen, jedenfalls keinen, den der vermeintlich Geschädigte nicht selbst mit verursacht hätte: Niemand ist gezwungen, in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht wird. Umgekehrt ist kein Wirt gezwungen, in seiner Kneipe das Rauchen zuzulassen, wenn es ihm oder der Mehrzahl seiner Gäste nicht gefällt und er gegenüber dem rauchfreien Wettbewerber Nachteile erwartet. Mich vor ein fahrendes Auto zu werfen und den Besitzer nun wegen Körperverletzung anzuzeigen ist eher ein Fall für komödiantische Anwaltsserien aber nicht als Beispiel für demokratisches Verhalten heranzuziehen.
Aber die Sache ist gegessen: In NRW gilt das schärfste Antirauchergesetz der Bundesrepublik und die Freiheit der Wirte und ihrer Gäste wurde erfolgreich durch eine Clique von Parteifunktionären, allen voran der Gesundheitsministerin Barbara Steffens, eingeschränkt. Diese Einschränkung der Freiheit des Eigentums wird also von den Befürwortern dieser Position offenbar als demokratisch erachtet.
Insofern ist es beinahe folgerichtig, dass die verbliebene Ausnutzung von Eigentumsrechten, hier das Erteilen eines Hausverbotes, als undemokratisch eingeschätzt wird. Die Wortkombination von Michalak ist unter diesem Blickwinkel auch interessant gewählt: willkürlich und undemokratisch. Dahinter steht die klare Forderung: Hausverbot ja, aber nur in begründeten Fällen, die im Zweifel einklagbar, also gesetzlich geregelt, in einem demokratischen Verfahren legitimiert sein müssten. Oder allgemeiner: Eigentumsrecht ja, aber nur, wenn die Ausübung dieses Rechts den Repräsentanten der Mehrheit gefällt!
Wir haben es an dem nur scheinbar unwesentlichen Beispiel des Rauchverbots mit nicht weniger als einer Umkehrung unserer Rechtsgrundlagen zu tun: Michalak betrachtet das gegen ihn gerichtete Hausverbot, resultierend aus seiner geschäftsschädigenden Agitation gegen einen Wirt, als willkürlich: derjenige, der sein Eigentum nutzen, seine Freiheit ausfüllen möchte, muss sich zukünftig legitimieren! Das ist nicht Freiheit, das ist nicht Demokratie, das ist die Diktatur der Mehrheit! Nicht mal das, das ist die Diktatur durch Volksvertreter! Und niemand sollte sicher sein, auch nicht die Nichtraucher, die sich heute über einen rauchfreien Restaurantbesuch freuen (wofür ich auch als Cigarrenraucher viel Verständnis habe), wann sich diese Regulierungswut gegen sie selbst richtet: Schon mal darüber nachgedacht, warum sie mit einer Geldstrafe belegt werden können, wenn sie bei meilenweit freier Straße zu Fuß eine rote Ampel überqueren? Schon mal gefragt, warum sie auf ihrem eigenen Grundstück einen selbstgepflanzten Baum nicht einfach fällen dürfen? Ihnen fallen sicher weitere Beispiele ein
Ich habe in diesem Blog unsere Terrasse mal zur Barbara-Steffens-freien Zone erklärt. Egal ob dieses Hausverbot erteilt wurde, weil mir die Antirauchersetzgebung nicht passt oder ich einfach ihre Nase nicht mag: Ich brauche keinen Grund dafür, ich kann meinen Grund willkürlich bestimmen und bin nicht mal auskunftspflichtig, warum ich diese Dame nicht in meinem näheren Umfeld haben will. Noch nicht!
Anonymous
Noch schlimmer ist es in Bayern. Da hat man es der
Volkswillkür überlassen. Es ist ja auch ein Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte des Gastes!!!!
Seitdem kannich auch als Wirt draußen stehen u. rauchen,
da ich genügend Zeit habe.
Der Supergau kommt erst mit dem gesetzlichen Klimamaschutz.
Atmen verboten!!!!!!!!
Admiral
„Nun gibt es keinen Fremdschaden beim Rauchen, jedenfalls keinen, den der vermeintlich Geschädigte nicht selbst mit verursacht hätte: Niemand ist gezwungen, in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht wird.“
Als jemand, der beruflich immer unterwegs ist und häufig gezwungenerweise keine Wahl hat, wo ich essen, trinken und den Abend verbringen muß kannst Du Dir denken was ich von dem oben zitierten Satz halte.
Ich habe jedenfalls schon vor Jahre festgestellt, daß mein Gepäck in Ländern wie England oder Irland viel geringer ist als in Ländern wo in Kneipen geraucht werden darf.
Und viel mehr möchte ich auch jetzt zu dem Thema nicht sagen. Bemüh Dich nicht mit einer Antwort, so wie Du wahrscheinlich alles, was ich oben geschrieben haben schon zu genüge kennst, werde ich jede Deiner etwaigen Antworten schon ein paar Mal gehört haben.