2 Comments

  1. Noch schlimmer ist es in Bayern. Da hat man es der
    Volkswillkür überlassen. Es ist ja auch ein Eingriff in die
    Persönlichkeitsrechte des Gastes!!!!
    Seitdem kannich auch als Wirt draußen stehen u. rauchen,
    da ich genügend Zeit habe.
    Der Supergau kommt erst mit dem gesetzlichen Klimamaschutz.
    Atmen verboten!!!!!!!!

  2. „Nun gibt es keinen Fremdschaden beim Rauchen, jedenfalls keinen, den der vermeintlich Geschädigte nicht selbst mit verursacht hätte: Niemand ist gezwungen, in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht wird.“

    Als jemand, der beruflich immer unterwegs ist und häufig gezwungenerweise keine Wahl hat, wo ich essen, trinken und den Abend verbringen muß kannst Du Dir denken was ich von dem oben zitierten Satz halte.

    Ich habe jedenfalls schon vor Jahre festgestellt, daß mein Gepäck in Ländern wie England oder Irland viel geringer ist als in Ländern wo in Kneipen geraucht werden darf.

    Und viel mehr möchte ich auch jetzt zu dem Thema nicht sagen. Bemüh Dich nicht mit einer Antwort, so wie Du wahrscheinlich alles, was ich oben geschrieben haben schon zu genüge kennst, werde ich jede Deiner etwaigen Antworten schon ein paar Mal gehört haben.

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