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  1. Zu den schwierigen Fragen der Seelsorge gehört wohl der Umgang mit den Geschiedenen und besonders mit den wiederverheirateten Geschiedenen. Die Zunahme der Scheidungen machte ja nicht Halt vor den Toren der katholischen Kirche. In allen Pfarreien begegnen uns getrennte, geschiedene und wiederverheiratete Gläubige. Papst Johannes Paul II. hat in seinem Schreiben «Familiaris consortio» ausdrücklich erklärt, dass diese Gläubigen ein Anrecht auf eine besondere Seelsorge haben, auf eine Seelsorge «nach dem Herzen Jesu». Vielleicht denke ich da zu schwarz-weiß, aber wer im Geist der katholischen Kirche sein Ehe-Sakrament empfängt, der sollte wegen der Fairnis, sich besser über die sakramentalen „Rahmenbedingungen“ im Vorfeld informieren, damit niemand aus allen Wolken fällt, wenn er feststellt, dass sich die Kirche jedenfalls daran halten will.

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