5 Comments

  1. Es ist und bleibt aber Mord, wenn Frauen abtreiben. Da kann noch so viel emphatisches Gesülze nichts dran ändern. Wahrheit (=Lehre) geht immer vor „Pastoral“!

    • Tut mir sehr leid, aber das ist ein gutes Beispiel für das, was ich oben geschrieben habe. „Emphatisches Gesülze“ wie Sie es nennen, ist ein Mitfühlen mit dem Sünder, dem auf den rechten Weg zurück zu helfen ist und den man nicht erreicht, wenn man ihn als Mörder beschimpft – ich frage mich aber auch, ob bei einer solchen Bezeichnung überhaupt noch der Wunsch besteht, eine Seele zu retten …

      Gottes Segen wünscht

      Der Papsttreue

  2. Danke für diesen Beitrag und für die Verlinkung des interessanten Artikels. Ich denke man sollte zur Situation der betroffenen Frau fairerweise doch einige Punkte festhalten.
    1. Die Frau steht nach langer und offensichtlich erfolgreicher Ausbildung am Beginn ihres Berufswegs.
    2. Ihre Beziehung – so viel ist dem Text zu entnehmen – würde der Belastung einer Schwangerschaft kaum standhalten – ihr Partner ist ja „zu 90 % für die Abtreibung“.
    3. Sie ist 25 – wäre also zur Niederkunft 26. Frühestens nach 3 Jahren könnte sie wieder arbeiten (so sie das Kind nicht durch frühzeitiges Abgeben in Krippe schädigen will).
    4. Auch dann – mit 29 – könnte sie als Alleinerzieherin nur eine Teilzeitstelle annehmen. Teilzeitstellen gibt es im Consulting so gut wie nicht – dafür aber 60 Stunden Wochen und viele Dienstreisen.
    5. Teilzeitstellen gibt es auch sonst nur in untergeordneten Tätigkeiten (Kassa) oder für Frauen mit viel Berufserfahrung.
    6. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Frau sehr wahrscheinlich längere Zeit lang auf die Unterstützung der Eltern bzw. Harz IV angewiesen wäre – ob sie dafür hätte studieren müssen, bleibt dahingestellt.
    7. Depressionen beschränken sich nicht auf Frauen, die abgetrieben haben. Auch bis zu 25 % aller Frauen, die gebären erkranken danach an Depressionen bzw. depressiven Verstimmungen.
    8. Natürlich kann man nun sagen, dass jeder die Konsequenzen seiner eigenen Handlungen tragen muss. Die Konsequenzen, die ein Mann, der betrunken Auto fährt und dabei einen Menschen verletzt, tragen muss sind aber sicher weniger gravierend. Das finde ich ehrlich gesagt paradox.

    • Leider kann ich auch diese Antwort, auch wenn sie grundsätzlich zustimmend formuliert ist. Sie macht aber den Spagat deutlich, den man als Christ aushalten muss.

      Denn richtig bleibt, dass die ganzen Umstände in dem Licht zu sehen sind, ob sie rechtfertigen, einen Menschen zu töten. An dieser Stelle wird immer wieder als „Argument“ gebracht, der Embryo sei noch kein Mensch – wissenschaftlich ist diese Aussage aber nicht, macht sie sich doch eher an sozialen Eigenschaften fest. Auch als Befürwroter einer Abtreibung müsste man feststellen können, dass die Dreimonatsfrist der Regelug in Deutschland willkürlich ist.

      Ich würde eine Frau in der oben beschriebenen Zwangslage eben nicht mit dem „Mord“-Argument kommen, eine Grundlage für die Tötung eines Menschen bieten die Umstänmde aber trotzdem nicht.

      Und ich muss zugeben, dass ich den Vergleich unter Punkt 8 schon recht zynisch empfinde, zumal er auch nicht stringent ist: hier geht es nicht um die Konsequenzen einer unbedachten Handlung, hier geht es um die Konsequenzen einer bewussten Handlung, nämlich der Abtreibung. Das Bild wäre der Autofahrer, der betrunken ins Auto steigt und trotzdem noch nüchtern genug ist, zu wissen, dass er den Tod eines Menschen in Kauf nimmt. Ob der, wenn er jemanden mit dem Auto getötet hat wirklich weniger Konsequenzen zu tragen hat, kommt wohl auf seine Gewissensbildung an.

      Gottes Segen

      Der Papsttreue

  3. Grüß Gott.
    Entschuldigen Sie dass ich mich nochmals melde. Es geht mir aber darum zwei Dinge aufzuklären: 1. ich muss kein Befürworter einer Abtreibung sein wenn ich finde, dass das Strafrecht kein taugliches Mittel ist um diese einzuschränken. 2. den Vergleich unter Punkt 8 haben Sie wohl missverstanden. Es geht ganz einfach um die Frage von Handlung und Konsequenz, mit dem Thema Abtreibung hat das nichts zu tun. Also: Fall 1 – Man fährt betrunken Auto und verursacht Sachschaden – Konsequenz: bedingte Geldstrafe und Schadenersatz von sagen wir 5.000,- Euro. Fall 2 – Frau hat ungeschützten Verkehr und wird ungewollt schwanger – Konsequenz: Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz – ganz abgesehen von den vielfältigen gesundheitlichen Folgen (Übelkeit, Depressionen..) die Schwangerschaft und Geburt halt so mit sich bringen. So stellt sich das nun mal in dem Fall dar. Und das finde ich schon arg.

Comments are closed.