Die deutsche Lebensrechtsbewegung geht recht vorsichtig mit geforderten gesetzlichen Maßnahmen um, die das Lebensrecht Ungeborener sichern sollen. So findet sich bei den Botschaften zum alljährlichen Marsch für das Leben, dem das trotzdem vorgeworfen wird, keine Forderung nach einem absoluten Verbot von Abtreibungen. Man darf ich bin seit ein paar Jahren regelmäßig dabei und sehe das durchaus kritisch davon ausgehen, dass der eine oder andere Teilnehmer des Marsches das anders sieht, aber ein Verbot von Abtreibungen würde vermutlich nicht zum wirklich Schutz ungeborenen Lebens beitragen und die hinter einer Abtreibung im Regelfall stehenden Probleme nicht lösen (siehe hierzu mein Interview mit Kristijan Aufiero im Papsttreuen Podspot).
Insofern kann einem das auf der von mir ebenfalls ab und an verlinkten Seite NovoArgumente wiedergegebene Interview mit dem us-amerikanischen Philosophen Ari Armstrong auch relativ egal sein, der sich gegen die sogenannte Personhood-Bewegung wendet, die weitreichende Verbote und Bestrafungen von Abtreibungen fordert. Deren Positionen, soweit ich sie kenne, sind nicht meine, wenn ich auch die Sorge, die diese Menschen umtreibt teile. Ich sehe nur in den von ihnen formulierten Forderungen keine Lösung. Was Armstrong jedoch ziemlich unkritisch befragt vom Journalismus-Studenten Andreas Müller ausbreitet, geht weit über eine Ablehnung eines Verbotes oder Bestrafung von Abtreibungen hinaus. Hier zeigt der Libertarismus, dem NovoArgumente in seiner ordoliberalen Form nahe steht, ein ziemlich hässliches Gesicht, wie man es in diesem Thema auch bei Rothbard findet.
Um den Bogen vom amerikanischen in unseren Kultur- und Legislativkreis zu schlagen, bemüht sich Andreas Müller zunächst mal, eine Parallele zwischen der katholischen Kirche und der Personhood-Bewegung zu ziehen. Natürlich lehnt die katholische Kirche, das ist kein Geheimnis, die Abtreibung ab, das in einen Topf mit Verbots- und Sanktionsmechanismen zu werfen, wird aber der Diskussion nicht gerecht, und muss man wohl mit dem Ansinnen erklären, die katholische Position zu desavouieren.
Die Argumentation Armstrongs geht dann in die Richtung, die Freiheitsrechte einer schwangeren Frau gegen die eines ungeborenen Kindes auszuspielen, indem sie letzterem mit einem kleinen Trick nicht zuerkannt werden:
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Fötus im Mutterleib und einem geborenen Säugling besteht darin, dass ein Fötus vollkommen im Körper der Mutter enthalten und biologisch von diesem abhängig ist. Rechte um Ayn Rands Beschreibung anzuführen sind Prinzipien, welche die angemessene Handlungsfreiheit einer Person in einem gesellschaftlichen Zusammenhang definieren. Und als solche beziehen sich Rechte nur auf geborene Säuglinge, nachdem sie den Körper der Frau verlassen und eine biologisch unabhängige Existenz begonnen haben.
Unzweifelhaft ist sicher, dass bestimmte Rechte an bestimmte Konstitutionen gekoppelt sind: Einem ungeborenen Kind das Recht auf das Fahren eines Motorrades zuzugestehen ist sinnlos. Hier wird aber mit Rückgriff auf die libertäre und atheistische Philosophin und Schriftstellerin Ayn Rand – dieser Schluss unzulässig erweitert. Weil der ungeborene Mensch keine biologisch unabhängige Existenz begonnen hat, werden ihm gar keine Rechte zugestanden. Nur unter dieser Prämisse ist die Argumentation eines Rechts auf Abtreibung was etwas anderes ist als die Ablehnung eines Verbots schlüssig. Hat der ungeborene Mensch keine Rechte, existiert er nach rechtlicher und auch philosophischer Auffassung also gar nicht als Mensch, dann stellt er in der Tat nicht mehr dar als einen Parasiten, gegen den sich die werdende Mutter wehren kann.
Diese Definition ist aber eine rein technische, die keine Beziehung zur Ethik oder Biologie herzustellen vermag (vom christlichen Glauben müssen wir hier gar nicht erst reden), auf der aber der Rest der Argumentation basiert. Nur auf dieser Basis kann nämlich ein Argument wie das Verfolgen des persönlichen Glücks, das wir auch von Richard Dawkins Argumentation zur ethischen Verpflichtung einer Abtreibung bei einen kranken ungeborenen Kind kennen, Bestand haben, das Armstrong wie folgt beschreibt:
Im Allgemeinen sollte man Dinge tun, die das eigene Leben und Glück fördern und Dinge vermeiden, die das eigene Leben und Glück untergraben. Verantwortungsloser Sex, mit dem man eine ungewollte Schwangerschaft riskiert, untergräbt das eigene Leben und Glück, also sollte man es nicht tun. Eine ungewollte Schwangerschaft führt üblicherweise zu erheblichem Stress, zu Kosten und zu gesundheitlichen Schwierigkeiten. Falls Sie nicht möchten, dass Sex zu einer Schwangerschaft führt, dann sollten Sie angemessene Vorkehrungen treffen.
Wenn ein Paar jedoch Sex nicht verantwortungsbewusst praktiziert und die Frau schwanger wird, dann ist es falsch, die Kindsgeburt als eine Art Strafe für den Verzicht auf Verhütungsmittel anzusehen. Ist eine Frau nicht darauf vorbereitet, ein Kind auszutragen oder es aufzuziehen, dann sollte sie eine Abtreibung erwägen, wenn es das Beste für ihr Leben zu dieser Zeit ist, selbst wenn die Schwangerschaft von dem Fehler herrührt, auf Empfängnisverhütung verzichtet zu haben.
Durchbrechen kann man diese Logik im Libertarismus – also religionsunabhängig – nur mit dem Recht eines anderen Menschen, dessen Leben und Glück durch Handlungen eingeschränkt wird. Lehnt man dieses Recht im Falle eines ungeborenen Menschen ab, hat man ein in sich geschlossenes Argumentationsgebäude geschaffen, das der Frau ein absolutes Recht über ihren eigenen Körper gibt schlicht weil man annimmt, es gäbe in einer schwangeren Frau keinen anderen menschlichen Körper, keinen anderen Menschen.
Hier betreten wir aber den Raum der Biologie und der Ethik, der sich ein Philosoph nur insoweit nähern kann, wie auch die Theologie, in dem er Axiome definiert, wie eben den, dass ein Mensch erst zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft oder nach der Geburt vorliegt. Mit einem ähnlichen Axiom eigentlich einem Glaubenssatz arbeiten wir auch als Christen, soviel sei durchaus zugegeben: Der Mensch entsteht mit der Befruchtung der Eizelle, und das von Armstrong an die Wand gemalte angebliche Drohbild, nicht mal eine noch nicht eingenistete Eizelle dürfe in diesem Fall getötet werden, stimmt exakt mit unserem Glauben überein, der den Schutz des Lebens in all seinen Phasen hochhält, unabhängig von seiner Konstitution.
Die Frage, ob es sich bei der Abtreibung um die Tötung eines Menschen handelt, entscheidet sich also so kann man es betrachten mit der Definition eines Menschen. Geht man als Christ von der Gottgeschöpflichkeit eines Menschen aus, kann man diese Definition fast nicht weit genug fassen, und sei es nur, um nicht aus Versehen einen Menschen zu töten, von dem man fälschlicherweise angenommen hat, es sei keiner. Eine Grenzziehung dieser Definition mit der Geburt (aufgrund der Abhängigkeit von der Mutter) oder durch eine bestimmte Frist (aufgrund des Entwicklungsstandes und und/oder der Wahrnehmungsfähigkeit) ist dagegen mehr oder weniger willkürlich. Damit wird zwar die Argumentation Ari Armstrongs in sich logisch, steht allerdings auf tönernen Füßen ein Zustand, den man ob der Bedeutung für das Leben ungeborener Kinder lieber nicht Kauf nehmen sollte! Und nebenei: In sich libertär ist das selbstredend ebensowenig!
Richard
Schönen guten Tag,
danke für den Kommentar, den ich grundsätzlich gut verständlich finde. Es finden sich nur mehrere Unschärfen darin, die ich Sie bitte zu kommentieren:
„1. Die deutsche Lebensrechtsbewegung geht recht vorsichtig mit geforderten gesetzlichen Maßnahmen um…“
Das stimmt so nicht, die CDL – einer der wesentlichen Träger des Lebensschutzes in D -fordert ganz eindeutig strafrechtliche Sanktionen in jedem Fall (also auch nach Vergewaltigung). Strafrechtliche Maßnahmen sind sogar ihre Hauptforderung – wie Sie leicht im Programm der CDL nachlesen können. Da finden sich sehr konkrete Verweise auf das Strafrecht und sehr allgemein formulierte soziale Maßnahmen.
2. „Natürlich lehnt die katholische Kirche, das ist kein Geheimnis, die Abtreibung ab, das in einen Topf mit Verbots- und Sanktionsmechanismen zu werfen, wird aber der Diskussion nicht gerecht,..“
Die katholische Kirche kann man da ebenfalls nicht ausnehmen. Im Gegenteil: das kirchennahe Institut IMABE der Erzdiözese Wien fordert für den Fall einer Abtreibung nach Verwaltigung 5 Jahre unbedingte Haft für die betroffene Frau (Vergl. „Imago Hominis, Bd 12“). Auch in der Zeit vor Einführung der Fristenlösung hat die Kirche für strengere Strafen für Frauen gefordert als die konservativen Parteien. Im Gegensatz zu diesen glaubte sie nicht an die Notwendigkeit und Wirksamkeit von sozialen Maßnahmen (Vergl. „Fristenlösung wie kam es dazu? Raimund Sagmeister, Verlag A. Pustet“).
3. „…Argumentationsgebäude geschaffen, das der Frau ein absolutes Recht über ihren eigenen Körper gibt schlicht weil man annimmt, es gäbe in einer schwangeren Frau keinen anderen menschlichen Körper, keinen anderen Menschen.“
Auch das ist so falsch. Auch wenn eine Person Rechte hat, gibt ihr das noch lange nicht das Recht, den Körper eines anderen Menschen gegen dessen Willen und zu dessen eindeutigen schweren Schaden für seine eigenen Zwecke auszunutzen. Jeder Mensch hat das grundsätzliche Recht, sich dagegen zu wehren von jemanden anderen geschädigt zu werden. Und dass eine ungewollte Schwangerschaft mit erheblichen Nachteilen (gesundheitlichen Risken, Schmerzen, Übelkeit, Arbeitsunfähigkeit, Jobverlust, sozialer Abstieg, Depressionen…..) verbunden ist kann man ja kaum leugnen.
Papsttreuer
Hallo Herr Richardt,
gerne kann ich Ihre Hinweise kommentieren:
zu 1) Ich beziehe mich dabei auf die sogenannte „Berliner Erklärung“, die lediglich ein Verbot der PID und einer Abtreibung danach fordert. Dagegen heißt es – recht blumig, weshalb ich eben darauf hinweise, dass man es sich mit dem Thema nicht leicht macht – dass man fordert „die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer grundlegenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen, so dass sie endlich dem gesetzlichen Auftrag des Schutzes Ungeborener gerecht werden.“ Ich persönlich halte ein Verbot ebenfalls nicht für das Mittel der Wahl, bin aber auch nicht vollständig von meiner eigenen Position überzeugt. Ihre Wertung der „konkrete(n) Verweise auf das Strafrecht und sehr allgemein formulierte soziale Maßnahmen“ kann ich anhand des Dokuments allerdings ebenfalls nicht nachvollziehen (für Leser, die das Dokument nicht kennen: http://www.cdl-online.net/uploads/pdf/cdl_grundsatzprogramm.pdf)
zu 2) Ich hätte nicht gedacht, dass ich in dieser Sache mal die deutsche Kirche verteidige, aber in dieser Hinsicht, die auf Beratung und Hilfe für die Frau setzt, lag sie in der Diskussion um die Fristenregelung tatsächlich richtig (wenn auch mit dem Fehlschluss, eine Abtreibung durch einen Beratungsschein zu legitimieren). Worauf ich hinaus will: Es geht nicht in erster Linie um eine strafrechtliche Sanktionierung der Abtreibung, die in Deutschland ja weiterhin gegeben ist, nur eben mit Ausnahmeregelungen, sondern um das Bewusstsein, dass man mit solchen Regelungen in den meisten Fällen kaum weiter kommen wird. Es sei aber zugegeben: Die Diskussion ist kirchenintern nicht am Ende!
zu 3: Jetzt geht es allerdings ans Eingemachte und um den eigentlichen Hintergrund meines Beitrags: Wenn ich das recht verstehe, sehen sie den ungeborenen Menschen durchaus mit Rechten versehen, aber nicht mit dem Recht auf „Aufenthalt“ in seiner Mutter? Das Kind als „Schädling“ in der Mutter? Ich gebe zu, mir bleibt die Spucke weg, wenn ich das lese (und hoffentlich nur falsch verstehe). Um aber weltanschaulich neutral zu bleiben: Wenn ich mich gegen schweren Schaden für mein Glück – um das geht es ja bei Armstrong – gegen einen lebendigen Menschen nur durch dessen Tötung wehren kann, dann ist diese Tötung, legitimiert? Es geht ja nicht darum, dass ein Kind den Tod der Mutter bedeuten würde (in diesen Fällen ist sicher eine Güterabwägung zulässig), sondern es geht in bestimmten Fällen um erhebliche Nachteile, die die Mutter in Kauf nehmen muss. Die will ich – für den Fall einer ungewollten Schwangerschaft – gar nicht klein reden, und auch nicht reduzieren auf die wenigen Fälle von medizinischer oder kriminilogischer Indikation, aber hier eine Tötung zuzulassen, kann doch nicht ernsthaft der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Analogie ihrer Beispiele von „Nachteilen“ einer Schwangerschaft sehe ich in einem Wohnungseinbruch, der zu ähnliche Folgen bei den Opfern führen kann. Mal abgesehen davon, dass ein ungeborenes Kind gänzlich ohne eigene Schuld zum „Einbrecher“ geworden ist, würde man doch selbst in dem Fall die Tötung eines Einbrechers nicht für legitim halten.
Die Forderungen der Lebensschützer beinhalten immer auch – auch hier findet sich im CDL-Programm einiges – die Ermöglichung von Lösungen für die Mutter, die das Leben des Kindes nicht in Gefahr bringt, wie z.B. die Freigabe zur Adoption des Kindes. Wenn es diese Möglichkeiten der Lösungsfindung gibt, dann erscheint mir die „Lösung“ der körperlichen Unpässlichkeiten durch Tötung des Kindes selbst ohne katholische Brille nicht für angemessen.
Dass ich als Katholik den Wert eines ungeborenen Lebens noch weit mehr schätze, als ich es hier beschrieben habe, sollte klar sein. Mir geht es aber darum, darzustellen, welche Auswüchse eine Ideologisierung des Libertarismus, für den ich ja grundsätzlich eintrete, hat, jedenfalls dann, wenn man ihm mit dem koppelt, was hier als „Objektivismus“ bezeichnet wird. Nur in dieser Kombination kommt man auf den Gedanken, ein ungeborenes Kind sei ein Scxhädiger der Mutter, der kein Recht auf Anwesenheit in ihrem Körper hat.
Entgegen den ersten beiden Punkten werden wir uns vermutlich im dritten kaum einigen können; ich fürchte, unsere Wertvorstellungen liegen dazu zu weit auseinander. Trotzdem hoffe ich noch, dass ich Sie dabei einfach nur falsch verstanden habe.
Gottes Segen für Sie
Der Papsttreue
Richard
Guten Tag,
ich habe nur behauptet, dass eine ungewollte Schwangerschaft für die betroffene Frau ganz offensichtlich ein Schaden ist. Sie bringt der Frau ausschließlich Nachteile und keinen einzigen Vorteil. Und ich behaupte dass niemand das Recht dazu hat einen Anderen – sei es gewollt oder ungewollt – zu schädigen. Das ist aber nicht der Hauptpunkt. Tatsache ist doch, dass für die größte Dauer der Schwangerschaft die Mutter dem ungeborenen Kind ständig das Leben rettet, denn dieses kann ohne die Mutter nicht einmal 3 Minuten überleben. Und hier fällt wieder das strafrechtliche Thema ins Spiel. Niemand kann dafür verurteilt werden, jemandem nicht das Leben zu retten wenn er dafür selbst erhebliche Risken und Nachteile gesundheitlicher Natur in Kauf nehmen müsste. Das bedeutet nicht, dass er damit moralisch exkulpiert wäre, aber darum geht es hier gar nicht.
Und was die netten Vorschläge der CDL betrifft: der Vorschlag der Adoptionsfreigabe ist gegenüber der betroffenen Frau sicher der am meisten zynische. Denn das Wesen einer Abtreibung ist nun mal dass sie clandestin vorgenommen werden kann, d.h. niemand erfährt davon, kein Arbeitgeber, keine Freunde, keine Familie. Bei der Adoptionsfreigabe ist das ganz offensichtlich anders. Das bedeutet, dass die betroffene Frau sehr wahrscheinlich ihren Job los wäre, da sie für den Arbeitgeber als unzuverlässliges Flittchen wirken muss, das zu dämlich ist zum verhüten. Auch wenn sie ihren Job behalten könnte, würden sich ihre Kolleginnen so das Maul zerreissen, dass sie es bald selbst aufgeben würde. Eine Karenzzeit ohne Kind würde sich im Lebenslauf des weiteren so karrierefördernd machen, wie eine Vorstrafe wegen Unterschlagung. Wenn Frauen Kinder, die sie geboren haben nicht selbst betreuen, geht man in der Regel davon aus, dass es sich um Drogenkranke, Alkoholikerinnen, Asoziale oder Psychotikerinnen handelt. Aber ich vergaß: die CDL schreibt ja in ihrem Programm, dass sie etwas gegen die „Stigmatisierung von Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben“ tun wollen. Wie sie das machen wollen bleibt aber offen. Vermutlich durch eine Presseaussendung.
Carl Eugen
„Der entscheidende Unterschied zwischen einem Fötus im Mutterleib und einem geborenen Säugling besteht darin, dass ein Fötus vollkommen im Körper der Mutter enthalten und biologisch von diesem abhängig ist.“
Nach der Geburt ist der Mensch nicht minder abhängig. Und in einem natürlich nicht geburtsfähigen Zustand kann er auch in einem Brutkasten übeleben. Warum schreibe ich das? Weil ich meine, daß die Fixierung auf den Körperinhalt der Mutter nicht wesentlich ist. Ein menschliches Wesen ist dann ein „selbständiges“ Wesen (nicht im biologisch-lebensfähigen Sinne), wenn ihm Principia individuationis inhärieren, es also genetisch verschieden von seiner Mutter ist. Das geschieht durch die individuelle Verbindung der väterlichen und mütterlichen Gene. (Der Vater wird in der Diskussion gern übergangen, ist aber ebenso wesentlich wie die Mutter.) Deswegen ist das sich im Mutterleibe entwickelnde Kind niamals Teil des Mutterleibes, ebansowenig wie fremdes Geld in meiner Geldbörse mein Eigentum dadurch wird, daß es sich in meinem Portemonnaie befindet. Anders gesprochen: die Formel „mein Bauch gehört mir“ spricht eine triviale Wahrheit aus, die aber nicht grundsätzlich auch für jeden Inhalt dieses Bauches gilt.
IMST
Eine Abtreibung ist eine schwere Niederlage des Menschen und der zivilen Gesellschaft. Mit ihr wird das Leben eines menschlichen Wesens Gütern von geringerem Wert geopfert, wobei Beweggründe angeführt werden, die häufig von Mangel an Mut und Vertrauen in das Leben und manchmal vom Verlangen nach einem falsch verstandenen Wohlstand bestimmt sind.
Und statt einzugreifen – wie es einem politischen Auftrag entspräche – und das in Gefahr befindliche unschuldige Leben dadurch zu verteidigen, dass er seine Tötung verhütet und sein Leben und Wachstum mit angemessenen Mitteln sicherstellt, gestattet der Staat das Todesurteil und wirkt sogar an seiner Durchführung mit.
Das ist eine der besorgniserregenden Folgen des theoretischen und praktischen Materialismus, der mit der Leugnung Gottes schließlich auch den Menschen in seiner wesentlichen transzendenten Dimension leugnet. Wo ein menschliches Wesen existiert, da gibt es nichts mehr zu entscheiden. Man muss nicht christlich, nicht einmal religiös sein, um prolife zu sein.
Jeder Mensch mit gesundem Verstand fühlt sich unwohl bei Abtreibung und dem, was da geschieht. Die gesunde, natürliche Reaktion ist Abscheu.
Michael Sauer
http://www.abtreibung-hilfe.de/
Papsttreuer
Danke, Herr Sauer, für den Link und Ihr Engagement für das Leben!
Ihnen Gottes Segen und noch eine gesegnete Weihnachtszeit!