Freiheit und Gemeinwohl stehen in einem Spannungsverhältnis – Wird Zeit, das zu realisieren
Wer wollte etwas gegen Maßnahmen und Politikrichtungen sagen, die dem Gemeinwohl dienen? Gemeinwohl ist ein Begriff, der noch immer – obschon er altbacken klingt – einen Reiz ausübt. So wenig, wie heute bestritten wird, dass Dinge, die das Gemeinwohl stützen, positiv zu bewerten sind, so wenig ist aber klar, ob man dieses „Gemeinwohl“ überhaupt definieren kann. Das der Verbreitung eines übermäßigen Individualismus eher unverdächtige Wikipedia stellt darum in seiner Definition des Gemeinwohls auch direkt einen Dissens klar:Gemeinwohl (griechisch koiné symphéron; lateinisch salus publica, bonum commune, bonum generalis; englisch common good; französisch bien public) bezeichnet das Wohl (das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, das Gut) eines Gemeinwesens. Ein grundlegender Dissens besteht im Hinblick auf die Frage, ob man ein „Gemeinwohl a priori“ finden könne (wie die richtige Lösung einer Mathematikaufgabe) oder ob das, was der Allgemeinheit nützt, als Ergebnis einer Bestimmungsleistung von Betroffenen oder deren Vertretern, die sich in Verhandlungen um einen Interessenausgleich bemühen (Gemeinwohl a posteriori), zu betrachten sei.
Anders gesagt: Die auch christlich geprägte Forderung, das Wohl der Gemeinschaft sowohl in der Politik als auch als Einzelner im Blick zu haben, trifft auf die Frage, ob denn immer so klar ist, was das Wohl der Gemeinschaft eigentlich bedeutet: Gibt es überhaupt ein gemeinsames Verständnis von „Wohl“, das über ein Individuum oder eine kleine Einheit wie Familie oder Freundeskreis hinausgeht?
Wenn heute bei uns von Gemeinwohl gesprochen wird, sind meist finanzielle Rahmenbedingungen gemeint: Gemeinwohl bedeutet, dass in Deutschland niemand in Armut leben muss, ausreichend Mittel vorhanden sind, um ein soziales Netz für Notfälle aufspannen zu können. Strittig ist dann noch – und da unterscheiden sich Liberale und Sozialisten – wie dicht dieses Netz gewoben sein sollte, aber grundsätzlich scheint Konsens, dass in einem Land niemand ohne eigenes Verschulden Not (im Sinne von Hunger oder Obdachlosigkeit) leiden sollte. Nicht betrachtet wird bei dieser Engführung des Begriffes, dass auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen zum Wohl eines jeden und damit der Gemeinschaft beitragen, die sich abgesehen von den Kosten nicht ohne weiteres monetär bewerten lassen: Dazu gehören zum Beispiel Rechtssicherheit, Sicherung von Leib und Leben gegen Einflussnahme von innerstaatlichen und äußeren Feinden und – nicht zuletzt – die Sicherung einer allgemein für lebenswert gehaltene Gesellschaftskultur. Ob sich jemand in „seinem“ Land, in seiner Gemeinschaft wohlfühlt, hat also nicht nur mit einer finanziellen Ausstattung zu tun sondern beinhaltet auch „weiche“ Faktoren.
Über die Problemtiken eines Sozialstaats, der in einer Demokratie immer zum Ausufern neigt, habe ich bereits öfter geschrieben, das möchte ich hier nicht alles wiederholen. Nur ganz kurz: Ein Sozialstaat setzt Mittel ein, die er nicht selbst erwirtschaften kann. Er ist darum auf Steuern angewiesen, deren Erhebung denjenigen enteignen, der sie erst mal erarbeiten muss. Spätestens wenn in einer Demokratie die (Netto-) Empfänger von Transferleistungen einen erheblichen Anteil ausmachen, wird die Ausweitung dieser Leistungen zu einem Wahlkampfargument: Ein höher werdender Anteil von Wählern entscheidet über die weitergehende Besteuerung eines kleiner werdenden Anteils von Nettoleistern! Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht! Diese Enteignung steht jedenfalls der freien Verfügung über das Eigentum mehr und mehr entgegen. Ich selbst zähle zu denen, die einen Mindeststandard an Sozialstaat befürworten, verstehe aber auch die Argumente, dass dieses Zugeständnis zu einem Kristallisationspunkt für „mehr“ werden kann – ein Widerspruch, den ich ehrlicherweise nicht auflösen kann.
Bereits bei der eingeschränkten, finanzorientierten Definition des Gemeinwohls schränken also die Bestrebungen zu dessen Erhalt die Freiheit ein. Dieser Effekt tritt sogar noch stärker in den Vordergrund bei den weichen Faktoren des Gemeinwohls, weil die sich auf das generelle Miteinander auswirken, auf das Verhalten der Einzelnen und dessen Wirkung auf die anderen. Dort Kompromisse auf Kosten der Freiheit einzugehen, fällt einem freiheitsliebenden Menschen schwer, und sollte jedenfalls an harte Bedingungen geknüpft sein. Nehmen wir die Meinungsfreiheit: Diese gehört für sich genommen bereits als Komponente zum Gemeinwohl. Niemand wird in Deutschland darauf verzichten wollen, seine Meinung frei äußern zu können, aber versuchen Sie mal, als Meinung zu behaupten, der Holocaust habe so gar nicht stattgefunden oder sei nicht so schlimm gewesen. An diesem Punkt findet die Freiheit der Meinungsäußerung in Deutschland seine Grenzen im §130 (3) StGB („Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“). Die relativierende Frage ist dabei, ob es sich um einen gemeinsamen Konsens handelt, der eine solche Einschränkung im Sinne des Gemeinwohls möglich macht. Bislang war das so und bis auf ein paar wenige Verstrahlte hat diese Einschränkung auch keine Konsequenzen gehabt. Es bleibt aber eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, auch – und gerade (!) – wenn es nur eine Minderheit betrifft, die sich dadurch eingeschränkt fühlt.
Eine Konsensfindung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit kann also durchaus dem Gemeinwohl dienen, sie geht aber in jedem Fall mit einer Einschränkung der Freiheit einher. Insofern also – nicht nur an dieser Stelle – die weichen Faktoren des Gemeinwohls durch das Verhalten der zur Gemeinschaft gehörenden Menschen beeinflusst werden, steht die Freiheit in einem Spannungsverhältnis zum Gemeinwohl. Das bedeutet nicht zwingend einen Konflikt, da durch Konsensbildung – damit einhergehend in einer gewissen Form von Freiwilligkeit – diese Einschränkung der Freiheit (oder des Gemeinwohls) legitimiert werden kann. Das fällt aber in kleinen Einheiten mit ähnlich gearteten Interessen der Mitglieder deutlich leichter als in großen. Insofern ist auch ein Prinzip der Subsidiarität gemeinwohlfördernd: Auf möglichst unteren Ebenen von Strukturen festzulegen, was dem Gemeinwohl dient, und wofür man gemeinschaftlich bereit ist, Freiheiten aufzugeben, erscheint erfolgversprechender als bspw. auf nationaler oder internationaler Ebene Standards des Zusammenlebens regeln zu wollen.
Besonders wichtig wird dies, wenn nicht nur große Einheiten betroffen sind, sondern auch noch neue Interessenvertreter aus ganz anderen Kulturkreisen hinzustoßen. Man muss kein Wahrsager sein, um festzustellen, dass unterschiedliche kulturelle Hintergründe zwischen dem christlich geprägten Mitteleuropa und dem muslimisch geprägten Nordafrika auch unterschiedliche Vorstellungen von Gemeinwohl bedeuten. Es geht dabei gar nicht in erster Linie darum, woher diese Vorstellungen kommen, sondern lediglich darum, zu sehen, dass es sie gibt. Religiös begründete Riten und Wertvorstellungen sind ein Teil des Hintergrunds, andere Gesellschaftsstrukturen, andere Vorstellungen von Zusammenleben, wie sie über Jahrhunderte gewachsen sind, lassen sich nicht so einfach auf einen Nenner bringen.
Worauf ich hinaus will ist: Inwieweit sind Einschränkungen der Freiheit bspw. der Meinungsäußerung notwendig und gesellschaftlicher Konsens im Hinblick auf die Integration von Migranten und Flüchtlingen? Oder umgekehrt: Inwieweit sind andere, neu nach Deutschland einziehende Kulturen von der bisherigen Freiheit gedeckt? Derzeit entzündet sich eine solche Diskussion noch immer an der Frage, ob der Migrationshintergrund bei Straftaten in der Berichterstattung genannt werden muss oder umgekehrt verboten werden sollte. Ist es eine Form der freien Kommunikation, wenn festgestellt wird, dass die Straftäter der Silversternacht in Köln und anderswo Menschen mit Migrationshintergrund aus dem nordafrikanischen Raum waren, oder ist das bereits Diskriminierung, die das Gemeinwohl mindert? Aber es geht auch ein paar Nummern kleiner: Ist es legitim, für muslimische Frauen spezielle Badezeiten in Schwimmbädern zu fordern (von freiwilligen Angeboten privater Betreiber spreche ich hier nicht) oder ist dieses Entgegenkommen eine Einschränkung unserer Kultur? Oder: Ist es legitim, von Einheimischen eine Rücksichtnahme auf die Kultur von Flüchtlingen und Zuwanderern zu fordern – oder ist es legitim, von Einwanderern eine Anpassung ihrer kulturellen Gepflogenheiten zu fordern, selbst wenn die nicht direkt mit Gesetzen in Konflikt stehen?
Mit zunehmender Einwanderung liegen solche und andere Konflikte offen zutage. Eine nationale Regierung reagiert auf so etwas in der Regel mit Gesetzen, die nicht selten eine weitere Einschränkung der Freiheit nach sich ziehen, wie bei der Gesetzgebung zur Volksverhetzung oder den Bemühungen, sogenannte „Hass-Kommentare“ auf Facebook zu unterbinden. Es mag aber auch zu Regelungen kommen, die gesetzlich festzulegen versuchen, was bisher im täglichen Miteinander Konsens gewesen ist: Es entsteht die Notwendigkeit zur gesetzlichen Regulierung durch zunehmenden Einfluss der Flüchtlingsintegration und diese Regulierungen schränken wiederum die Freiheit ein: Die der Zuwanderer genau so wie die der bisherigen Deutschen!
Das alles kann zur Sicherung des Gemeinwohls dienen: Es geht um die Aufrechterhaltung von Stabilität, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die in der Silvesternacht und auch in den anschließenden Protesten aus dem Ruder gelaufen ist, um die Sicherung eines Konsenses zur allgemeinen Kultur des Landes. Hier sind wir aber wieder auf den Ursprung zurückgeworfen, mit der Frage, was Inhalt des Gemeinwohles sein soll? Und inwieweit man bereit ist, für dieses Gemeinwohl Freiheiten aufzugeben?
Auch diese Diskussion, die mit dem Titel „Leitkultur“ nur zu pauschal mit angesprochen wird, gehört geführt – eigentlich bevor man Grenzen öffnet, sicher aber, bevor man aus der Not heraus angeblich alternativlose Regulierungen Raum greifen lässt. Jedenfalls sollten bei jedem freiheitsliebenden Menschen die Alarmglocken schrillen, wenn heute an die Förderung des Gemeinwohls appelliert wird – im Zweifel geht es dabei immer um die Einschränkung von Freiheit!
patzer
Leicht OT aber vielleicht interessant:
http://de.sputniknews.com/panorama/20160111/307027773/muslimische-migranten-misshandeln-christliche-deutschland.html
a
Ja, da läuft gewaltig was schief!
Jetzt wo ich schon zu hoffen begann, endlich positive „Nebenwirkungen“
der schauerlichen Ereignisse nicht nur in Köln erkennen zu können, erschütterte mich eine Nachricht von heute. Die ideologisch-blinden Mitverursacher dieser Entwicklung wurden „heilig gesprochen“ durch die Kür des Wortes „Gutmensch“ zum „Unwort des Jahres“.
„Bewahre uns, Herrgott, endlich vor Verwirrung und Sünde und lehre uns die Scheidung der Geister! Schenke den Rufern in den Wüsten, die es glücklicher Weise gibt, Gehör! Amen.“
Konrad Kugler
Das Gemeinwohl braucht ideologiefreie Räume.
I muaß jetz zum Leberkas-Essen!