Natürlich ist der Vergleich zwischen Grenzsicherung und Schulpflicht hinkend … aber anders, als manche meinen.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden vor den Pfingstferien von bayerischen Polizisten am Flughafen abgefangen. Am Freitag vor Pfingsten bestand Schulpflicht, und wer mit seinen Kindern ohne schulische Freistellung erwischt wurde, musste mit einem Bußgeld rechnen. Groß war die Empörung, dass man unbescholtene Bürger in die Mangel nahm, während gleichzeitig in der Migrationspolitik tausendfach, mit Rückendeckung der Politik, Recht gebrochen wird. Die Grenzen nach innen können angeblich nicht gesichert werden, aber wenn Eltern mit ihren Kindern raus wollen scheint einiges zu gehen.
Beugbare Gesetze?
Es gab aber auch Gegenstimmen: Nur weil Politik und Behörden sich nicht an Recht und Gesetz halten, heißt das noch lange nicht, dass man sich einfach so als Bürger über die Rechtslage hinwegsetzen kann. Was logisch klingt, ist es natürlich nicht: Gesetze sind dazu da, die Freiheit der Menschen zu schützen, nicht sie einzuschränken. Und wenn Gesetze, die exakt dazu da sind – in dem sie die innere Sicherheit schützen – nicht mehr beachtet werden, wer sollte dann ein Gesetz achten, das in seinem Zwangscharakter abgesehen von Nordkorea weltweit ein Alleinstellungsmerkmal hat.
Darüber hinaus ist dann aber in der Tat die Frage, welche Gesetze denn beugbar sind, wenn solche wie Zuwanderungs- und Asylgesetze nicht ernstgenommen werden. Niemand wird ernsthaft in den Raum stellen, dass Diebstahl, Raub und Mord legitim wären, nur weil Angela Merkel sich über ihren eigenen Auftrag hinwegsetzt, dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen. Aber was unterscheidet solche Rechtsbrüche von vorverlegten Ferien mit den Kleinen? Falls Sie nicht selbst drauf kommen sollten: Wem schadet es, wenn ein Kind einen Tag früher in die Ferien geht … und wer entscheidet in einem solchen Fall, ob es dem Kind schadet? Der Staat? Er müsste – wenn man das überhaupt in Erwägung ziehen will – im Einzelfall tun, keinesfalls ist da eine pauschale Beurteilung möglich.
Kein Schaden
Wenn also die Eltern als Erziehungsberechtigte entscheiden wollen, dass die Kleinen am Freitag vor den Ferien nicht mehr zur Schule gehen, dann sollten sie das in weiser Beurteilung der schulischen Leistungen und des Bildungsverlustes der Kinder – auch in Anbetracht dessen, was gerade an solchen Tagen in Schulen noch geboten wird – tun, und der Staat sollte da nicht dazwischenfunken dürfen. Der entstehende Schaden ist also gering, geringer jedenfalls als es offene Grenzen und die vom Staat ermöglichte Migration in die Sozialsysteme sind. Dazu kommt, dass es sich – wenn überhaupt – um einen Schaden an sich selbst – der Familie – handelt, nicht um einen Schaden bei anderen, deren Eigentum eingeschränkt wird (auch dann, wenn dies nur indirekt über geraubte Steuern geschieht und man den Verlust an Sicherheit unberücksichtigt lässt).
Der Vergleich zwischen Verstoß gegen die Schulpflicht und dem Bruch von Einwanderungs- und Asylbestimmungen hinkt also in der Tat – aber anders, als die Kritiker dieses Vergleichs denken. Beides ist ein Bruch geltenden Rechts, aber die Folgen sind fundamental unterschiedlich und bei ersterem stellt sich die Frage, ob hier überhaupt eine staatliche Hoheit bestehen sollte. Das mag aber auch der Grund sein, warum die Behörden – die Bundespolizisten an den Flughäfen werden sich vermutlich nicht selbst morgens überlegt haben, dass sie heute gerne ein paar Familien den Urlaub verderben – so biestig reagieren:
Für immer schulfrei!
Wenn ein einzelner Tag „schulfrei“ keinen Schaden anrichtet, wie sieht es dann mit zwei Tagen aus? Oder mit einer Woche? Und wenn ich im Urlaub dafür Sorge trage, dass mein Kind sich in notwendigerweise weiterbildet, wieso sollten dann zwei Wochen ein Problem sein? Oder sechs? Oder das ganze Jahr? Sie sehen, wohin die Reise geht: Stellt man den Sinn der Schulpflicht erst im Kleinen in Frage, kommen früher oder später Zweifel auf, was überhaupt der Sinn dieser Zwangsbeschulung ist. Und spätestens hier zeigt dann der Staat – der seine Kompetenzen von der Wiege bis zur Bahre auszudehnen gedenkt, die Raubtierzähne, die ihm zu eigen sind.
Das Wohl von Kindern und Familien kommt in solchen Diskussionen nicht mehr vor, nur noch die zu beachtende Rechtslage: Wo kämen wir schließlich hin, wenn die Menschen plötzlich den Sinn und Nutzen gesetzlicher Regelungen in Frage stellen dürften? Ja, wo kämen wir hin? In ein Leben in (mehr) Freiheit – da kämen wir hin!