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  1. Unter einem Web-Blog versteht man ganz allgemein eine Webseite, die periodisch neue Einträge enthält. Neue Einträge stehen an oberster Stelle, ältere folgen in umgekehrt chronologischer Reihenfolge. Diese „Netz-Tagebücher“ sind rechtlich nicht anders als gewöhnliche Internetseiten zu behandeln, mag auch durchaus bei manchem Betreiber der Wunsch nach Anonymität der Einträge bestehen. Da bei den Blogs in der Regel die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, handelt es sich um Mediendienste, so dass die Impressumspflicht aus § 10 II MDStV folgt.

    • Sehr geehrter Herr Kremer,

      danke zunächst für Ihren Hinweis!

      Soweit ich die Rechtsprechung verfolgt habe, ist das noch nicht ganz geklärt. Aber … wieso nicht, sonderlich anonym sind meine Beiträge eh nicht (siehe Bild und entsprechende Verlinkungen)?

      Ihr Kommentar ist allerdings auch ein schönes Beispiel für eine von Ihnen an anderer Stelle bemängelte „bornierte Kleinkariertheit

      Dennoch sende ich herzliche Grüße und wünsche Gottes Segen

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