3 Comments

  1. Wäre anders geurteilt worden, so wären in dem Kehrbezirk ansässige Juden verpflichtet, einen Nazi in ihre Wohnung zu lassen. Regelmäßig.
    Die Parallele zu dem Zirkus um das Kinderlied ist unzulässig.

    • Hoppla, da habe ich mich vielleicht nicht ausreichend erklärt:

      Natürlich sollte niemand gezwungen sein, einen Nazi in sein Haus zu lassen – das wäre ja noch schöner. Das Problem liegt da, dass sich die „Kunden“ ihren Schornsteinfeger eben überhaupt nicht aussuchen können – nur aus dem Grund muss man den Mann jetzt aus dem Dienst entfernen. Hätte ich die freie Wahl als Kunde, würde ich den Nazi eben einfach nicht auswählen (und wenn das viele täten wäre seine wirtschaftliche Existenz möglicherweise schnell ruiniert, das wäre aber Konsequenz seiner eigenen Entscheidung) – das mir aber vorgeschrieben wird, wen ich einzulassen habe und wen nicht, das mit diesem Zwang eben jemand seinen Lebensunterhalt recht sicher verdient, was dann durchaus kritikwürdig ist, das macht das ganze zu einem übergeordneten Problem. Das ganze ist also ein Beispiel für eine nicht vorhandene Handlungsfreiheit und wo diese hinführt.

      Ich hoffe, diese Erläuterung macht den „Punkt“ meines Kommentars deutlich.

      (Ich gebe zu, die Parallele mit dem Kinderlied hinkt an mehreren Stellen, das Stilmittel mit dem „schwarzen Mann“ sein mir hoffentlich verziehen?)

    • Ja, das verdeutlicht einiges.
      Allerdings glaube ich, die gesetzliche Pflicht zum Schornsteinfeger ist richtig. Immerhin gibt es in Deutschland so gut wie nie Kaminbrände – in Großbritannien, wo es jedem freisteht, ob er den Schornsteinfeger bestellt, alle Nase lang.
      Aber es ist natürlich immer eine ganz schwierige Gratwanderung, wie weit ein Staat sich bei seinen Bürgern einmischen darf und wo es anfängt, Bevormundung zu werden. Ganz kann man das wohl nie auseinanderklamüsern.

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