5 Comments

  1. Dieter Schrader

    Wir- meine Frau und ich- danken Ihnen sehr für diese Ausführungen. Sie treffen den Kern der Dinge. Entweder wird man in eine “ rechte “ Ecke gestellt, oder es wird einem ein schlechtes Gewissen verpasst, wenn man nicht im “ Mainstream“
    mitschwimmt.Wo wird eigentlich die schamlose Handhabung der Schlepperbanden angeprangert bzw. versucht zu unterbinden? Auch die Behauptung Fau M. hätte Fehler zugegeben vermag ich nach dem Studium des Interviews nicht zu erkennen. Auch der Satz“ man dürfe die Flüchlinge nicht unter Generalverdacht stellen“ ist eigentlich hohles Gerede. Wenn – wie eine Zeitung berichtete- 70 % der Flüchtlinge zwar ohne Pass aber mit einem Smartphone ausgerüstet seien- dann muß die Frage erlaubt sein- was läuft hier gerade ab?
    Der Begriff „säkularer Protestantismus “ beschreibt sehr gut eine Argumentationslage, die den Bezug zum wahren christlichen Glauben verloren hat.

  2. Lehrer Lämpel

    Ist Barmherzigkeit wirklich, wie Sie hier schreiben, rein „freiwillig“?

    Zumindest für Christen und Juden gilt dieses Freiwilligsein bzgl. der Barmherzigkeit bzw. Nächstenliebe nicht.

    Christus stellt die Nächstenliebe nicht als Freiwilligkeit sondern als GEBOT dar und stellt sie dem Gebot der Gottesliebe gleich.

    Wer der Nächste ist, geht aus Seiner Rede vom Weltgericht in Mt25 hervor, worin eben die dem „geringsten Bruder“ erwiesenen oder verweigerten Werke der Barmherzigkeit über die Seligkeit im Himmel oder eben die ewige Verdammnis entscheiden.

    Die Werke der Nächstenliebe werden dabei so gewertet, als seien Sie Christus selbst erwiesen oder aber verweigert worden.

    Nun könnte vielleicht jemand spitzfindig einwenden, bei den „geringsten Brüdern [und Schwestern]“ handle es sich nur um die eigenen Glaubensgenossen.

    Dem widerspricht aber der Herr selbst in Mt 12, 49-50:
    Wer den Willen Gottvaters erfüllt, gilt da Christus wie ein leiblicher Verwandter: Bruder, Schwester, Mutter.

    Der „Wille Gottes“ ist vom Herrn selbst ausgedrückt im Doppelgebot der Gottes- und der Nächstenliebe.

    Letztere bezieht sich, wie im Gleichnis vom barmherzigen Samariter ebenfalls vom Herrn selbst(!) dargelegt, keineswegs allein auf „Volks- oder Glaubensgenossen“, sondern auf jeden Menschen, der nach dem göttlichen Doppelgebot lebt – auch, wenn es sich dabei um einen Nichtchristen handelt.

    Da wir hilfsbedürftigen Menschen in der Regel nicht auf der Stirn ablesen können, ob sie diese göttlichen Gebote erfüllen, tun wir gut daran, unsererseits keinem von ihnen Barmherzigkeit vorzuenthalten und so etwa dem Gericht zu verfallen.

    Denn der allgemein gültige Rechtsgrundsatz „Unwissenheit (hier: über die innere Verfasstheit eines Hilfsbedürftigen) schützt nicht vor [göttlicher] Strafe“ gilt doch wohl auch hier, oder?

    • Wafthrudnir

      Ich glaube, mit „freiwillig“ war in dem Artikel etwas anderes gemeint, nämlich die Abwesenheit von Zwang. Christliche Nächstenliebe ist in diesem Sinn sehr wohl völlig freiwillig, denn Gott wird mich nicht daran hindern, lieblos zu leben, auch wenn ich mich damit vielleicht in die Hölle befördere.
      Aber eine nicht-freiwillige Nächstenliebe, z.B. wenn meine zwangsweise eingezogenen Steuern für einen guten Zweck verwendet werden, wäre ganz wertlos.

    • Lehrer Lämpel

      Ich halte entrichtete und einbehaltene Steuern nicht für „wertlos in Bezug auf geübte Nächstenliebe“:

      Z.B. ist die Kirchensteuer in gewisser Weise eine freiwillige Steuer, derer man sich hierzulande z.B. durch Kirchenaustritt entziehen kann.

      Bei den staatlichen Steuern gibt es immerhin die Möglichkeit von Tricksereien sowie echter krimineller Steuerhinterziehung, deren sich natürlich ein Christ enthalten soll:

      Einmal weil das Diebstahl an der Volksgemeinschaft ist und damit gegen das 7. Gebot verstößt sowie der Weisung des Herrn, dem „Kaiser [=Staat] zu geben, was dessen ist.“

      Zum anderen, weil auch der Staat mit den Steuern viel Gutes tut für bedürftige Mitbürger, die andernfalls uns um Almosen betteln müssten.

      Also sind auch ehrlich entrichtete Steuern zumindest zu einem gewissen Teil ein Akt von indirekter Nächstenliebe an unseren Mitmenschen.

      Ein Christ darf das durchaus selbstbewusst auf der „Habenseite“ verbuchen, wenn er in dieser Beziehung ehrlich ist und etwaigen Versuchungen widersteht.

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