Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in den Fällen von Storch und Weidel haben den Beweis erbracht: Der Staat geht unter die Verbrecher!
Meinungsfreiheit ist erst mal ein Grundzustand, wie die Freiheit schlecht hin. Gott hat den Menschen in Freiheit erschaffen, Freiheit ist in gewisser Weise der „Auslieferungszustand“ des Menschen, bis zu dem Punkt, dass der Schöpfer vorsieht, dass das freie Geschöpf sich gegen ihn wenden kann, seine Existenz sogar verneinen kann. Gleichzeitig ist der Mensch aber auch nicht einfach bedingungslos frei: Zur Freiheit gehört erstens Verantwortung und die körperlichen und geistigen Einschränkungen des Menschen limitieren zweitens sein Handeln und werfen ihn in gewisse Abhängigkeiten; am auffälligsten bei Neugeborenen und Kindern, aber auch der Erwachsene ist im Normalfall nicht in der Lage, sich ganz alleine durchzuschlagen, ist auf Kooperation angewiesen und limitiert sich daher selbst. Die Art der Zusammenarbeit gestaltet ein Erwachsener aber selbst und sucht dabei nach Kompromissen und gegenseitigem Erfolg. Voilá: Marktwirtschaft – auch die der Meinungen!
Apfelsinenkisten
Meinungsfreiheit bedeutet insofern – jetzt mal jenseits einschlägiger Gesetze –, dass jeder sagen und äußern kann, was er will. Niemand ist aber umgekehrt gezwungen, sich diese Meinung anzuhören, sich mit ihr auseinanderzusetzen oder sie gar gut zu heißen, auch nur sie unwidersprochen stehen zu lassen. Wenn ich oben mein Verständnis von Freiheit dargelegt habe, dann mag mich dafür jemand einen Freiheitsideologen schimpfen, mir Intelligenz oder Herz absprechen … das alles schränkt meine Meinungsfreiheit nicht ein. Erst wenn mich jemand daran hindert, meine Meinung zum Ausdruck zu bringen, wird es schwierig.
Wobei das in modernen Zeiten durchaus unterschiedliche Gestalt haben kann: Mich nicht an meiner Meinungsäußerung zu hindern, mich also nicht von meiner Apfelsinenkiste auf dem Markt herunterzuholen, ist noch etwas anderes, als mich in meiner Meinungsäußerung zu unterstützen, mich also beispielsweise mit einer Apfelsinenkiste auszustatten. Nur weil mir jemand keine Apfelsinenkiste gibt, heißt das noch nicht, dass er mich in meiner Meinungsfreiheit beschränkt. Wenn sich allerdings alle relevanten Apfelsinenkistenhändler dazu abstimmen, mir keine Apfelsinenkiste mehr zu verkaufen, das womöglich noch auf der Grundlage eines Gesetzes, das einen Apfelsinenkistenhändler haftbar zu machen versucht, falls ich auf meiner Kiste Ungesetzliches von mir gebe, dann sieht das schon wieder anders aus. Das macht die Problematik des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes aus, das zum Jahreswechsel seine volle Wirkung entfaltet und bereits dazu geführt hat, dass Meinungsäußerungen zweier Politikerinnen erst bei Twitter, dann bei Facebook, den modernen Apfelsinenkosten, gesperrt wurden (mehr dazu gleich): Freie Meinungsäußerung sieht anders aus.
Reduktion der Freiheit höchstens „von außen nach innen“
Das alles ist eigentlich nicht neu, macht aber deutlich, dass Meinungsfreiheit, wenn Sie denn tatsächlich – aus in Deutschland für viele nachvollziehbaren Gründen – nicht unbegrenzt sein sollte, nur von außen nach innen reduziert werden darf. Es kann nicht sein, einen Rahmen inhaltlich beschrieben abzustecken, innerhalb dessen Meinungen geäußert werden dürfen. Es gilt der Primat der Freiheit, von dem man in begründeten, extremen Ausnahmefällen, Abstriche machen kann. Nur was unter eine solche Ausnahme fällt, ist dann zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren. Wenn es nach mir ginge, gälte dabei immer der Zweifel vor der Einschränkung. Meinung ist Meinung, und eine solche ist niemals ein Verbrechen. Vielleicht eine Verirrung, vielleicht etwas, dem widersprochen werden muss, aber nichts, was einen Staatsanwalt oder gar eine Regierung etwas anginge.
Der Fall von Storch und Weidel
In der Neujahrsnacht hat die Kölner Polizei Grüße und gute Wünsche getwittert. Der Gruß wurde veröffentlicht in deutscher, englischer, französischer … und arabischer Sprache. AfD-Politikerin Beatrix von Storch wetterte darauf hin auf Twitter: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“ Der Tweet wird von Twitter gelöscht, der Account von Frau von Storch gesperrt. Ein auf Facebook geposteten Screenshot dieses Tweets wird dort ebenfalls gesperrt, nach Angaben von Frau von Storch mit der Erläuterung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).“
Ein Solidaritätstweet der AfD-Parteichefin Alice Weidel („Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs. @Beatrix_vStorch kritisiert zu Recht, dass die [Deutschlandflagge] Polizei auf Arabisch twittert – und wird gesperrt!“) wurde offenbar genauso von Twitter „kassiert“, mit der Begründung: „Gemäß entsprechender Gesetze und Richtlinien hat Twitter den gemeldeten Inhalt in Deutschland zurückgezogen.“
„Barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden“
Ganz ehrlich: Für diese Tweets habe ich nicht einen Funken Verständnis. Ja, die Polizei wendet sich mit dem Gruß an alle Menschen guten Willens und es braucht schon eine erhebliche Portion Rassismus dazu, Menschen arabischer Sprache diesen guten Willen pauschal abzusprechen. Insofern ist die Kritik an der arabischen Grußbotschaft auch an den Haaren herbeigezogen. Auch wenn die Silvester-2015/2016-Täter moslemisch geprägt waren (wobei ich mir noch die Differenzierung „aus dem moslemischen Kulturkreis stammend“ erlauben möchte) und man sie zu Recht als barbarische und gruppenvergewaltigende Männerhoren bezeichnet, ist die Beschwerde Frau von Storchs über den Tweet immer noch unberechtigt und offenbar von einem latenten Kollektivismus der unterschiedlichen Kulturen geprägt.
Will man Frau von Storch und Frau Weidel nicht die Intelligenz absprechen, dann bleiben aus meiner Sicht zwei naheliegende Gründe für den Eklat: Der erste könnte sein, dass man einfach einen Beschwerdegrund gesucht hat. Die Polizei twittert auf Arabisch … und schon hat man einen Aufreger gefunden. Dabei hat ein solcher Gruß wohl kaum mit einer Unterwerfungsgeste zu tun. Es geht nicht darum, dass Polizisten arabisch lernen müssten, weil sich Migranten weigerten die deutsche Sprache zu lernen. Die Amtssprache bleibt deutsch, aber ein Neujahrsgruß darf auch in anderen Sprachen formuliert sein. Frau von Storch und Frau Weidel bedienen damit aber eine Klientel, die auf Unterwerfungsgesten „geeicht“ ist. Dabei will ich nicht mal verneinen, dass es nicht an anderer Stelle durchaus negative Entwicklungen in diese Richtung gibt. Nur: Das hier ist kein Beispiel für Unterwerfung.
Gezielte Provokation?
Der zweite Grund wäre noch ein bisschen hintersinniger, passt aber auch ins Bild: Möglicherweise wollten die beiden Damen eine Twitter- und Facebooksperre provozieren. Man spricht doch nur eine vermeintliche Wahrheit aus („Unsere Behörden unterwerfen sich …“) und garniert das mit ein paar gezielt ausgewählten Provokationen („… importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs“), die mindestens pauschalierend formuliert sind, die Frage der Hetze also mal zumindest aufstehen lassen. Die damit einkalkulierte Sperre belegt dann scheinbar die Unterwerfung, wo sie doch eigentlich nur den enthaltenen Rassismus sanktioniert. Chapeau, hat funktioniert!
Und, ist die Sperre deshalb berechtigt? Nein, das ist sie natürlich nicht! Facebook selbst macht in der Begründung des Löschens des Tweet-Screenshots auf den eigentlichen Missstand aufmerksam: § 130 StGB? Den Sachverhalt festzustellen sollte in Deutschland immer noch Gerichten obliegen, nicht einer privaten Organisation, die dann ihre eigenen Sanktionsmechanismen zieht. Das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz dreht aber hier die Rechtslage auf links: Facebook droht eine Strafe, wenn das Unternehmen sich nicht zur eigenrichterlichen Gewalt machen lässt. Das Gesetz wirkt: Eine Meinungsäußerung (und das sind die Einlassungen von Frau von Storch und Frau Weidel auch dann, wenn ich sie selbst ablehne) wurde unterbunden auf der Grundlage eines Gesetzes aber ohne Richterspruch. Das ist – hier hat Frau von Storch in ihrer Kritik an Facebook Recht – „das Ende des Rechtsstaates“!
Der Staat ist unter die Verbrecher gegangen
Der Staat hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger zu schützen. Er hat damit auch die Aufgabe sicherzustellen, dass die Bürger ihre Meinung frei zum Ausdruck bringen können, egal ob diese Meinung der herrschenden Doktrin entspricht, oder nicht. Macht der Staat hier Einschränkungen, muss er sich zu den Verbrechern zählen lassen, zu denen, die die Rechte der Menschen zum eigenen Vorteil einschränken. Der Staat tut das Gegenteil dessen, wozu er beauftragt ist! Wenn es überhaupt Gesetze in einschränkender Weise geben dürfte (wie gesagt, ich bin der Meinung, es sollte sie nicht geben!), dann müssen mindestens unabhängige Gerichte über die Sachlagen entscheiden. Wenn es derer zu viele geben sollte und die Gerichte das nicht mehr leisten könnten, dann ist das wiederum ein Problem der „Unrechtslage“ und nicht der Menschen, die ihre Meinung frei äußern wollen und dürfen.
Da kommt man also als Vertreter der Zivilgesellschaft also in eine eigenartige Situation: Ich lehne die Tweets von Frau von Storch und Frau Weidel mit fast jeder Faser meines Inneren ab. Trotzdem sind es Meinungsäußerungen, bei denen ich persönlich nicht sehe, warum sie sanktioniert werden sollten, die aber ganz sicher nicht von einem privaten Unternehmen (zwangsweise) sanktioniert werden sollten. „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“ – diese Voltaire zugeschriebene Satz wird wieder virulent. Der deutsche geschäftsführende sogenannte Justizminister hat mit seinem verfassungsfeindlichen Netzwerkdurchsetzungsgesetz dafür gesorgt, dass ich mich an dieser Stelle hinter Frau von Storch und Frau Weidel stelle – mich hinter die beiden stellen muss. Denn wenn ich die Wahl habe, ob ein Westentaschen-Mielke wie Heiko Maas seine abstrusen Vorstellungen eines Staates durchsetzen kann, oder zwei Politikerinnen mit rassistischen Thesen in der öffentlichen Debatte punkten dürfen, dann stehe ich – immer – auf der Seite der Meinungsfreiheit.
Widerstand ist zwingend
Die gehört nämlich nicht nur (wie oben beschrieben) „von außen gedacht“ sondern auch von innen verteidigt. Dieses „von innen“ meint die Zivilgesellschaft, die auch in der Lage ist, sich gegen Extremismen zu wehren. Zu diesem „von innen“ zählen auch die Parteien, die an der „politischen Willensbildung“ mitwirken. Zu diesem „von innen“ zählt aber sicher kein „Nicht mehr so ganz Rechtsstaat“, der seine eigene Agenda gegen die Meinungsfreiheit durchzusetzen versucht. Die deutsche Regierung, in diesem Fall vertreten durch Heiko Maas als Justizminister, hat sich mit der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes selbst ins Unrecht gesetzt. Der deutsche Staat ist nicht mehr der Verteidiger der Rechte der Menschen: Wir müssen wieder unsere Rechte gegen die Übergriffe des deutschen Staates verteidigen. Mancher mag fragen: Geht’s auch ne Nummer kleiner? Nein, geht es nicht: Der Rechtsstaat ist akut gefährdet, und wir sind aufgefordert, allen Widerstand zu leisten, der notwendig ist, um wieder einen Rechtsstaat herzustellen!
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Bild: By Arno Mikkor (Flickr / EU2017EE Estonian Presidency) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Anton Vogel
Danke für den sehr guten und objektiven Beitrag ! Im Netz ist der Aufruhr ja groß und man ist in der Wortwahl nicht zimperlich. Damit spielt man aber wohl den Zensoren in Hände.
Seit zwei Tagen wird auch schadenfroh gelacht, weil es sich FB in vorauseilendem Gehorsam vorgenommen hat, alle Posts und Profile die auch nur den Anschein haben , extrem zu sein, zu löschen. Auch „Linke“ Posts und gelegentlich sogar arabische ……
Ich glaube , hier beginnt sich die Katze in den Schwanz zu beißen !
Eine solche Zensur Praktik hat vor 100 Jahren noch funktioniert, wo man unliebsame Schrieften einfach verbrennen konnte und ihre Verfasser hinter Gitter steckte….
Simperl Siegfried
Ich kann leider nur hoffen und zu Gott beten, dass das Deutsche Volk endlich den Mut entwickelt und sich aktiv wehrt, denn nur ein mutiges und zusammenhaltendes Volk kann unser Land und eigenes Überleben jetzt noch retten, aber es ist schon fast zu spät. Viel Hoffnung habe ich nicht mehr. Danke für den sehr guten und objektiven Beitrag !
Gregor Kuehn
Klasse Kommentar – angenehm differenziert, kluge Logik und engagiert, was der Bedeutung des Themas angemessen ist. Möchte noch einen Gedanken anbringen: Da ich nicht an der Cleverness von Fr. Storch und Fr. Weidel zweifle, gehe ich von einer strategischen Handlung aus und vermute eine gezielte Provokation. Wenn ich auch wie Sie die Form der Provokation ablehne, ist dadurch doch die enorme Gefährlichkeit des NetzDG in die noch weitgehend ahnungslose Öffentlichkeit gespült worden und das ist viel wert. Es gab vorher schon viele kritische und kompetente (z.B. N.Steinhöfel+der wissenschaftliche Rat des Bt u.v.m.) Stimmen, die vor diesem Gesetz gewarnt haben. Diese Warnungen waren in angemessenem Ton, waren nicht pöbelhaft und haben alle nicht so viel bewirkt wie der zweifelhafte Tweet von Fr.Storch+Fr.Weidel.
Ich entschuldige nicht die Form der Provokation, aber auf was reagiert eine politisch doch weithin apathische Gesellschaft überhaupt noch?
Gábor
Vielen Dank für den Artikel und für die Arbeit.
Leider wird, wie ich befürchte, der „Widerstand“ bzw. die Selbstverteidigung gegen den Unrechtsstaat an Mangel an Möglichkeiten scheitern.
Wie auch in den 30er Jahren wohl viele (vielleicht sogar fast alle) ganz und gar nicht mit den Entwicklungen einverstanden waren, der Bürger, so mündig er auch sein kann, keine wirklichen Möglichkeiten hat, den Rechtsstaat wiederherzustellen.
Ein Aufruf zum Widerstand verhallt leider sehr schnell und wird dadurch zur Polemik.
Je mehr ich über die Politik erfahre, desto mehr ziehe ich mich in die Gottessuche zurück.
Ahoi
Konrad Kugler
Also alles mit den genialen, derzeit üblichen Begriffen zu belegen, geht mir auf den Wecker. Nachdem Rassen ja offenbar abgeschafft wurden, ist der Gebrauch von Rassismus schon hinterfragwürdig.
Die angegriffenen Damen bewegen sich nur auf dem Niveau unserer politisch-korrekten Proleten, die selbst anders Denkende wie mich als Pack, Schande für Deutschland usw. bezeichnen. Ich habe die 19 Punkte von Pegida gelesen und ich weiß, wieviel zwischen diese Zeilen von allen Gegnern hineingelogen wurde.
Als 75-Jähriger darf ich schon darauf hinweisen, daß alle negativen Entwicklungen, mit denen Deutschland heute gestraft ist, durch Provokationen gestartet wurden.
Das nachkonziliare Verhalten unseres Klerus und die 68er Weltverbesserer unterstützten sich dabei gegenseitig in ihrer Dummheit.
Konrad Kugler
Die Begriffe sind natürlich Kampfbegriffe! Sie werden als Kampfmittel bernutzt.
Muslimische antisemitische Seiten sind dagegen von der Zusur offenbar nicht betroffen, weil dieses G´schwerl genau so denkt.
Konrad Kugler
Ich habe jedes Vertrauen in unseren Staat, in unsere Justiiz und den Bundestag verloren. Ein NSU-Prozess über drei Jahre sieht nach handgstrickten Fakten aus. Wer hat die beiden Uwe erschossen? Wer hat Kirsten Heisig in den Wald gehängt, nachdem dieser durchsucht war? Richter in NRW haben ein Urteil zu Gunsten der Jungen Freiheit 4 Jahre verschleppt. Das BVerfG fällt ein Urteil nach dem andern ideologisch begründet: Soldaten sind Mörder – Abtreibung – Berufspolitiker – Kruzifix-Urteil im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung und ähnlichen Spitzfindigkeiten.
Gute Nacht!
Gero
So gehts mir auch.
Aber wir sind Deutschland.
Wer sonst?