10 Comments

  1. Mechthild Neu

    Für diese ehrlichen Worte danke ich sehr. Sie machen Mut und lassen auch mich die richtigen Worte finden. Gottes Segen auch für Sie.

  2. Tausend Dank für diesen Brief.
    Mir geht es ebenso. Ich habe an diesem Papst allerdings auch vieles einfach nur gut gefunden und finde bis heute, er hat gute, wahre, wichtige Dinge gesagt und getan, und deshalb schmerzt es mich besonders, wenn dies Gute nun so überschattet wird. Ich will weiter „den guten Kampf kämpfen“, und zugleich bin ich furchtbar traurig und wie in der Wüste. So geht es jetzt sicher vielen.
    Ich hoffe aber, Gott wird nun Spreu von Weizen trennen, aufräumen in Seiner Kirche – denn daß Er das machen muss, daß wir das nicht gut genug können, steht wohl außer Zweifel.

  3. Konrad Kugler

    Das Beste von pp Franziskus war seine Aufforderung: „Beten wir für einander!“
    Seine Ziele sind aber absolut gefährlich. Das haben die Familiensynoden selbst und Amoris Laetitia gezeigt. Das Jahr der Barmherzigkeit ist ein Strohfeuer geblieben, weil der Sonntag der Barmherzigkeit weiterhin unbeachtet bleibt.
    Die Kommunion für ev. Ehegatten war auch von ihm gewollt, die DBK preschte vor und nur wegen des Lärms zog der – u n s e r – Papst halbherzig zurück. Was die Jugendsynode bringen wird, davon habe ich keine Ahnung, aber die Amazonas-Synode soll den Vir probatus bringen.
    pp Franziskus fädelt ein, aber er will nicht verantwortlich sein. Eigentlich fällt ihm jetzt die Familiensynode auf die Füße. Seine Personalpolitik ist katastrophal; die Schlechten werden gefördert. Und die Guten – Müller und drei gute Leute – entfernt.

    pp Franziskus ist m e i n Papst. Ich habe keinen anderen.

  4. Franz Schmidt

    Sehr geehrter Herr Honekamp,

    es gibt im Dossier von EB Vigano einige Ungereimtheiten (nachzulesen unter https://religion.orf.at/stories/2932692/), die in der allgemeinen Diskussion nicht erwähnt werden.

    Zudem wird nie thematisiert, unter welchem Papst McCarrick „Karriere gemacht hat“, nämlich primär unter Johannes Paul II.!! Gerade unter dem Pontifikat dieses Papstes und der polnischen Clique im Vatikan (der Krakauer Kardinal Dsiwisz, dem eine Schlüsselrolle hinsichtlich der schützenden vatikanischen Hand über McCarrick zukam, wird in Viganos Dossier nicht erwähnt) sind alle diese Mißstände eingerissen und vor allem unterdrückt worden. Das ist ja auch der Grund, warum die jetzt der Vertuschung bezichtigten Personen so gehandelt haben. Das entschuldigt zwar nicht deren Handeln, erklärt es aber. Auch die Rolle von Papst Benedikt XVI. ist in dieser Sache nicht geklärt – warum befragt man ihn dazu nicht?

    Es ist äußerst unfair, Papst Franziskus nun die Fehler seiner Vorgänger anzulasten, vor allem, weil seine Gegner, die nun plötzlich zu Saubermännern mutiert sind, das System der Vergangenheit mitgetragen haben und es auch weiterhin aufrechterhalten wollen (das ist ja der Clou an der Sache!). Sie alle waren viel länger im Vatikan als er selbst es erst ist. Papst Franziskus macht(e) Fehler, so wie wir alle, aber um den Augiasstall Vatikan auszumisten, braucht er herakleische Kräfte, für die wir beten müssen.

    • Erwin Steinhauer

      Die Anschuldigungen an den Papst sind nirgendwo in Zweifel gezogen worden. Sie können auch gar nicht in Zweifel gezogen werden. Es gibt Zeugen dafür, dass McCarrick 2009/2010 vom damaligen Nuntius in USA mit erheblichen Sanktionen belegt wurde. Es lässt nicht leugnen, dass McCarrick nach 2014 keine dieser Sanktionen mehr einhielt und als Berater des Papstes agierte. Die Kardinalsernennungen von Würl und Cupich gehen auf McCarrick zurück. Franziskus hat McCarrick genutzt, konservative, gläubige Bischöfe in USA zurückzusetzen und Außenseiter an Machtpositionen zu installieren. Würl und McCarrick stehen massivst unter Beschuss durch die neuen Berichte des Skandals in Philadelphia.

      Cupich hat heute Vignano völlig haltlos als „Rassisten“bezeichnet, weil er den Papst angreife, weil dieser Latino sei. das zeigt, wer Cupich eigentlich ist. Der Papst ist im übrigen Italiener und kein Latino – seiner Abstammung nach.

      In Chile haben wir das gleiche erlebt: die Leute des Papstes an der Spitze der chilenischen Bischöfe (die beiden Kardinäle mit E) haben massivst den Missbrauch um den Homosexuellen Karadima unterstützt und vertuscht. Ebenso Bischof Barros. Der Papst hat sie alle bis zum letzten verteidigt, bis es nicht mehr anders ging. Ebenso der Fall Maradiaga in Honduras: auch dieser Kardinal ist noch im Amt und hat den Missbrauch seines Weihbischofes Pineda, ebenfalls mit homosexuellem Netzwerk, verharmlost und gedeckt. In Belgien wurde die bereits begonnene Aufarbeitung aus der Ära Daneels durch Franzikus gestoppt. DeKezel ist der neue Kardinal von Franzikus, der wieder homosexuelle Netzwerke deckt. Der Fall Don Merzedes hat Franziskus sogar ins Visier der it. Staatsanwaltschaft gebracht: diesem homosexuellen MIssbrauchstäter hat er sogar bis zur Strafvereitelung beigestanden.

      Nein: das Muster hat System in diesem Pontifikat. Die Anschuldigungen sind nicht unfair, sondern dringend geboten.

      Und noch etwas: McCarrick ist von Bertone geschützt worden, nicht von Joh. Paul II. oder von Benedikt. Als Bertones Abschirmung nicht mehr funktionierte, wurde McCarrick sanktioniert: von Benedikt.

      Fazit: die Fakten sind eindeutig, egal, was die Medien nun versuchen. Vigone ist nicht irgendwer, sondern einer der integersten Mitarbeiter, die der Vatikan je hatte.

  5. Georg Grabner

    Der Hintergrundbericht „The Man Who Took On the Pope: The Story Behind the Viganò Letter“ beschreibt die Erlebnisse von Marco Tosatti, der EB Viganò beim Verfassen des „Manifests“ unterstützt hat. Dieser Bericht und das Manifest selbst zeigen mir, dass EB Vigano eine sehr belastete Beziehung zu Papst Franziskus und einigen der im Manifest genannten Kardinäle hat und auch in seiner Persönlichkeit nicht „easygoing“ ist. Nun, sicherlich erlebt man in Jahrzehnten in den hohen Rängen der Kirche auch vieles, und niemand – auch EB Viganò selbst – bleibt von den Vertuschungen unbeschädigt.

    Jedenfalls kann ich selbst aus diesen Anschuldigungen vor allem – und das ist ja nichts Neues oder Franziskus-spezifisches – deutliche Grabenkämpfe innerhalb der Kirchenführung erkennen, aber nicht, dass Papst Franziskus hier eine eigene böswillige Agenda führt. Vielmehr scheint mir, dass dieses Papst mit dieser Fülle an Problemen im eigenen Haus überfordert ist – so wie es wohl auch Papst Benedikt XVI. war.

    • Mag. Dr. Franz Eichinger

      Papst Franziskus und überfordert? Bestimmt nicht, der weiß enau was er will und strebt das auch – wenn man seine Handlungen und vor allem Unterlassungen Zeit seines Pontifikates mitverfolgt: ja auch mit grausamer Härte – an.
      Ein Beispiel: Als getaufter und gläubiger Katholik sehen ich mich in dreierlei Hinsicht mit dem Begriff der „Gradualität“ (=Stufenfolge/allmähliches Voranschreiten) konfrontiert: Gradualität des Gesetztes [allmähliches Voranschreiten in der Erfüllung (Verwirklichung) aller Gebote Gottes], Gradualität des Verschuldens im Fall der Übertretung eines Gebotes und einer (vom Papst und Kardinal Schönborn mit AL angesprochenen) Gradualität in der Erfüllung einzelner Gebote, hier des 6. Gebotes). Nur die zuletzt genannte soll weiter behandelt werden, zumal hinsichtlich der beiden Vorangenannten aus meiner Sicht keine Zweifel obwalten.
      Allgemeines: Die zehn Gebote bringen die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck und sind ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, gelten immer und überall und niemand – auch z.B. der Papst nicht – kann von ihnen dispensieren (KKK 2072). Nach Papst Franziskus und u.a. auch nach Kardinal Schönborn soll mit amoris laetitia die Möglichkeit, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie unter dem Aspekt der Barmherzigkeit, die „unverdient, bedingungslos und gegenleistungsfrei“ sei (297), zugelassen zu werden (vgl. Anm. 336 und 351) eröffnen werden. Diese Mittel würden einen Reifungsprozess im Sinne einer Gradualität aufzunehmen und allmählich fortzusetzen erlauben, um mit der Kraft der Gnade bis hin zum Idealzustand (=Einhaltung des 6. Gebotes) zu reifen. Zur Zulassung zur Eucharistie, genauer zum Kommunionempfang, in einer Weise, damit sich der Betreffende nicht das Gericht isst, muss er sich allerdings im Stand der Gnade befinden. In einem solchen befindet sich der, der jedenfalls zum Zeitpunkt des Empfanges des Heiligsten Leibes Christi entweder die Gebote Gottes einhält oder dem im Fall einer Übertretung Absolution erteilt worden ist und sich nicht – davor oder während des Empfanges – wieder einer schweren Sünde schuldig gemacht hat. AL soll nach dem Verständnis des Papstes von einer Gradualität und der Qualität der von ihm vertretenen Barmherzigkeit einmal dahingehend ausgelegt werden, dass einmal von der Einhaltung des 6. Gebotes dispensiert wird, wozu er allerdings nicht von Gott ermächtigt ist, und zum Anderen eine Absolution auch bei nicht vollständiger) Einhaltung dieses Gebotes erteilt werden dürfe.- manche meinen sogar: müsste. Dies lässt unter Bedachtnahme auf die correctio filialis und den Regeln des KKK eine (häretische) Abkehr von der göttlichen Offenbarung und der bisherigen Lehre der Kirche nicht von der Hand zu weisen. AL kann nämlich auch so verstanden werden, dass nunmehr kein „Ja“ oder „Nein“ bezüglich des 6. göttlichen Gebotes mehr gelten solle, sondern dessen Ideal „Du sollst nicht ehebrechen“ graduell, d.h. stufenweise, allmählich fortschreitend, zu erreichen wäre, indem sich der Mensch in „angemessene Ausübung dieses Gesetzes“ – was immer das heißen mag – auf den Idealzustand graduell (schrittweise aufsteigend) allmählich zubewege. Was könnten nun die innerhalb des 6. Gebotes möglichen Schritte für einen getauften Katholiken sein? Die Verfasser der correctio filialis haben dazu realiter vorkommende Sachverhalte, die durchaus als schrittweise bis hin zum Idealzustand der sakramentalen Ehe gesehen werden können, bezeichnet.
      1. Schritt: wahlloser Sex mit jedem und allen
      2. Schritt: gleichgeschlechtlicher Sex mit wechselnden Partnern
      3. Schritt: gleichgeschlechtlicher Sex mit einem festen Partner, wo
      man „Verantwortung füreinander übernimmt“
      4. Schritt: heterosexueller Sex mit wechselnden Partnern
      5. Schritt: heterosexueller Sex mit einem, festen Partner
      6. Schritt: heterosexueller Sex mit einer zweiten oder dritten Ehe
      7. Schritt: heterosexueller Sex in ersten und einzigen Ehe mit gelegentlicher
      Untreue
      8. Schritt: heterosexueller Sex in ersten und einzigen Ehe ohne Untreue (Ziel
      erreicht: Das dem Willen Gottes entsprechende sechste Gebot ist erfüllt!)

      Zunächst muss bemerkt werden, dass die unter den Punkten 1. bis 7. angesprochenen Zustände ohne jeden Zweifel Ansehung des 6. Gebotes nicht dem des Punktes 8. entsprechen und es sich somit – in objektiver Hinsicht –
      jeweils um solche sündhafte Zustände handelt, die als schwere Sünde (Ehebruch) und nach göttlichem Willen als indispensabel erkannt werden können und daher ohne Beichte und Absolution (=Sakrament der Versöhnung, bekannt auch als Sakrament der Umkehr zu Gott desjenigen, der sich von Gott und seinen Geboten entfern hat) vom Empfang der sakramentalen Kommunion (CIC can 916) und vom Himmelreich (1 Kor 6,9-10) ausschließen. Nach AL und dem unzulässigerweise in diesem Zusammenhang angenommenen Gesetz der Gradualität Schönborns soll dem Menschen – offenkundig – mit den genannten Gnadenmitteln ein graduelles, allmähliches Fortschreiten (genaugenommen: ein Fortschreiten von einem sündhaften Verhalten in ein anderes sündhaftes Verhalten), ein Reifungsprozess bis zur Erreichung des von Gott für ewige Zeiten festgelegten Idealzustandes ermöglicht werden. Als Zulassung für den Erhalt der vorgesehenen Gnadenmitteln nennt Amoris laetitia im Fließtext bloß die Barmherzigkeit, die „unverdient, bedingungslos und gegenleistungsfrei“ sei (297). Mit der hier ins Treffen geführten Barmherzigkeit kann vom 6. Gebot keinesfalls dispensiert werden, und sehe ich in dieser – qualitativ lediglich auf eine diesseitige, dem Gläubigen auferlegte geistige und leibliche – Barmherzigkeit keine hinreichende Begründung für eine Dispension. Damit redet der Papst unter dem Begriff „Paradigmenwechsel“ eine Abkehr der bisherigen Lehre das Wort, zumal Christus das Bußsakrament (Sakrament der Versöhnung) für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt hat, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben. Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit, sich zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen (KKK 1446). Im Gegensatz zum Barmherzigkeitsverständnis des Papstes sind allerdings unabdingbare Voraussetzungen (unverzichtbare Bedingungen, Gegenleistungen) Lehre der Kirche:
      1. Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes (KKK 1454)
      2. Die Reue als Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde,
      verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen“ (KKK 1451)
      3. Das Bekenntnis der Sünden (KKK 1455)
      4. Das Geständnis (KKK 1458)
      5. Die Genugtuung, auch Buße genannt (KKK 1459 ff)

      Daraus folgt, dass bei einem Fortschreiten im Sinne der Schritte 1 bis 7 wohl jeweils eine Reue, ein „Seelenschmerz und eine Abscheu über die jeweils begangene Sünde, nicht aber das Erfordernis eines unabdingbaren Vorsatzes, „fortan nicht zu sündigen“ gegeben sein kann, was nach der Lehre der Kirche bis AL auch nicht zu einer Absolution und zum Empfang der Kommunion führen darf; ich pflichte der Auffassung bei, dass nach der hier zu verstehenden Gradualität die häretischen Lehre Luthers ,simul iustus et peccator, vorliegt, wonach jeder zugleich „ein Gerechter und ein Sünder“ ist, da graduell, nach Schönborn, in jeder unter den Punkten 1 bis 7 erfassten, einzelnen fortschreitenden Sünde die Erfüllung des Gebotes angenommen wird. In allen 7 Fällen liegen jedoch Ehebruch, somit schwere Sünden und damit ein Ausschluss vom Empfang der Kommunion und vom Himmelreich ausgeschlossen ist. Dieser Papst, der unter begründetem Verdacht der Begünstigung und Verbreitung von Häresien steht und daher in Konsequenz dessen sein Jurisdiktionsgewalt verlustig geworden zu sein scheint, wird – da bin ich mit dem Blogger einer Meinung – wird bestimmt in die Geschichte der una sancta catholica Ecclesia vermutlich als eine von mehreren dunklen Geschichten eingehen, aber mE nicht aus einer Überforderung, sondern aus einer diabolischen Sichtweise heraus. Gott wird schon wissen, warum er die Wahl dieses Jesuiten zugelassen hat, und ich bin mir gewiss, dass er auch bei gegebener Zeit selbst eingreifen wird. Gehorchen werde ich ihm wohl, insoweit er die Offenbarung Gottes, Lehre Christi und der Kirche verkündet und nicht abändert. Dieser Gehorsam wird sich aber nicht – wie es der Papst offenkundig zu wünschen scheint – als Kadavergehorsam zeigen können.

    • Franz Eichinnger

      Auch Du, geschätzter Georg, wirst – so wie viele vor Dir auch schon, auch ich, der ich ursprünglich den auf dem Balkon des Petersdomes 2013 präsentierten Papst verteidigt habe, zähle mich dazu – einmal den wahren Geist dieses aktuellen Inhabers des Stuhles Petri erkennen und feststellen können, dass dieser bestimmt nicht überfordert, sondern in bekannt (pervertierter) jesuitischer Manier eine Agenda verfolgt, die einmal die Afterkirche auszeichnen wird; mit katholisch wird das allerdings nichts mehr gemeinsam haben. Ein Beispiel: Als getaufte und gläubige Katholiken sehen wir uns in dreierlei Hinsicht mit dem Begriff der „Gradualität“ (=Stufenfolge/allmähliches Voranschreiten) konfrontiert: Gradualität des Gesetztes [allmähliches Voranschreiten in der Erfüllung (Verwirklichung) aller Gebote Gottes], Gradualität des Verschuldens im Fall der Übertretung eines Gebotes und einer (vom Papst und Kardinal Schönborn mit AL angesprochenen) Gradualität in der Erfüllung einzelner Gebote, hier des 6. Gebotes). Nur die zuletzt genannte soll weiter behandelt werden, zumal hinsichtlich der beiden Vorangenannten aus meiner Sicht keine Zweifel obwalten.
      Allgemeines: Die zehn Gebote bringen die Grundpflichten des Menschen gegenüber Gott und dem Nächsten zum Ausdruck und sind ihrem Wesen nach schwerwiegende Verpflichtungen. Sie sind unveränderlich, gelten immer und überall und niemand – auch z.B. der Papst nicht – kann von ihnen dispensieren (KKK 2072).
      Nach Papst Franziskus und u.a. auch nach Kardinal Schönborn soll mit amoris laetitia die Möglichkeit, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie unter dem Aspekt der Barmherzigkeit, die „unverdient, bedingungslos und gegenleistungsfrei“ sei (297), zugelassen zu werden (vgl. Anm. 336 und 351) eröffnen werden. Diese Mittel würden einen Reifungsprozess im Sinne einer Gradualität aufzunehmen und allmählich fortzusetzen erlauben, um mit der Kraft der Gnade bis hin zum Idealzustand (=Einhaltung des 6. Gebotes) zu reifen. Zur Zulassung zur Eucharistie, genauer zum Kommunionempfang, in einer Weise, damit sich der Betreffende nicht das Gericht isst, muss er sich allerdings im Stand der Gnade befinden. In einem solchen befindet sich der, der jedenfalls zum Zeitpunkt des Empfanges des Heiligsten Leibes Christi entweder die Gebote Gottes einhält oder dem im Fall einer Übertretung Absolution erteilt worden ist und sich nicht – davor oder während des Empfanges – wieder einer schweren Sünde schuldig gemacht hat. AL soll nach dem Verständnis des Papstes von einer Gradualität und der Qualität der von ihm vertretenen Barmherzigkeit einmal dahingehend ausgelegt werden, dass einmal von der Einhaltung des 6. Gebotes dispensiert wird, wozu er allerdings nicht von Gott ermächtigt ist, und zum Anderen eine Absolution auch bei nicht vollständiger) Einhaltung dieses Gebotes erteilt werden dürfe.- manche meinen sogar: müsste. Dies lässt unter Bedachtnahme auf die correctio filialis und den Regeln des KKK eine (häretische) Abkehr von der göttlichen Offenbarung und der bisherigen Lehre der Kirche nicht von der Hand zu weisen. AL kann nämlich auch so verstanden werden, dass nunmehr kein „Ja“ oder „Nein“ bezüglich des 6. göttlichen Gebotes mehr gelten solle, sondern dessen Ideal „Du sollst nicht ehebrechen“ graduell, d.h. stufenweise, allmählich fortschreitend, zu erreichen wäre, indem sich der Mensch in „angemessene Ausübung dieses Gesetzes“ – was immer das heißen mag – auf den Idealzustand graduell (schrittweise aufsteigend) allmählich zubewege. Was könnten nun die innerhalb des 6. Gebotes möglichen Schritte für einen getauften Katholiken sein? Die Verfasser der correctio filialis haben dazu realiter vorkommende Sachverhalte, die durchaus als schrittweise bis hin zum Idealzustand der sakramentalen Ehe gesehen werden können, bezeichnet.
      1. Schritt: wahlloser Sex mit jedem und allen
      2. Schritt: gleichgeschlechtlicher Sex mit wechselnden Partnern
      3. Schritt: gleichgeschlechtlicher Sex mit einem festen Partner, wo
      man „Verantwortung füreinander übernimmt“
      4. Schritt: heterosexueller Sex mit wechselnden Partnern
      5. Schritt: heterosexueller Sex mit einem, festen Partner
      6. Schritt: heterosexueller Sex mit einer zweiten oder dritten Ehe
      7. Schritt: heterosexueller Sex in ersten und einzigen Ehe mit gelegentlicher
      Untreue
      8. Schritt: heterosexueller Sex in ersten und einzigen Ehe ohne Untreue (Ziel
      erreicht: Das dem Willen Gottes entsprechende sechste Gebot ist erfüllt!)
      Zunächst muss bemerkt werden, dass die unter den Punkten 1. bis 7. angesprochenen Zustände ohne jeden Zweifel Ansehung des 6. Gebotes nicht dem des Punktes 8. entsprechen und es sich somit – in objektiver Hinsicht –
      jeweils um solche sündhafte Zustände handelt, die als schwere Sünde (Ehebruch) und nach göttlichem Willen als indispensabel erkannt werden können und daher ohne Beichte und Absolution (=Sakrament der Versöhnung, bekannt auch als Sakrament der Umkehr zu Gott desjenigen, der sich von Gott und seinen Geboten entfern hat) vom Empfang der sakramentalen Kommunion (CIC can 916) und vom Himmelreich (1 Kor 6,9-10) ausschließen. Nach AL und dem unzulässigerweise in diesem Zusammenhang angenommenen Gesetz der Gradualität Schönborns soll dem Menschen – offenkundig – mit den genannten Gnadenmitteln ein graduelles, allmähliches Fortschreiten (genaugenommen: ein Fortschreiten von einem sündhaften Verhalten in ein anderes sündhaftes Verhalten), ein Reifungsprozess bis zur Erreichung des von Gott für ewige Zeiten festgelegten Idealzustandes ermöglicht werden. Als Zulassung für den Erhalt der vorgesehenen Gnadenmitteln nennt Amoris laetitia im Fließtext bloß die Barmherzigkeit, die „unverdient, bedingungslos und gegenleistungsfrei“ sei (297). Mit der hier ins Treffen geführten Barmherzigkeit kann vom 6. Gebot keinesfalls dispensiert werden, und sehe ich in dieser – qualitativ lediglich auf eine diesseitige, dem Gläubigen auferlegte geistige und leibliche – Barmherzigkeit keine hinreichende Begründung für eine Dispension. Damit redet der Papst unter dem Begriff „Paradigmenwechsel“ eine Abkehr der bisherigen Lehre das Wort, zumal Christus das Bußsakrament (Sakrament der Versöhnung) für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt hat, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben. Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit, sich zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen (KKK 1446). Im Gegensatz zum Barmherzigkeitsverständnis des Papstes sind allerdings unabdingbare Voraussetzungen (unverzichtbare Bedingungen, Gegenleistungen) Lehre der Kirche:
      1. Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes (KKK 1454)
      2. Die Reue als Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde,
      verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen“ (KKK 1451)
      3. Das Bekenntnis der Sünden (KKK 1455)
      4. Das Geständnis (KKK 1458)
      5. Die Genugtuung, auch Buße genannt (KKK 1459 ff)
      Daraus folgt, dass bei einem Fortschreiten im Sinne der Schritte 1 bis 7 wohl jeweils eine Reue, ein „Seelenschmerz und eine Abscheu über die jeweils begangene Sünde, nicht aber das Erfordernis eines unabdingbaren Vorsatzes, „fortan nicht zu sündigen“ gegeben sein kann, was nach der Lehre der Kirche bis AL auch nicht zu einer Absolution und zum Empfang der Kommunion führen darf; ich pflichte der Auffassung bei, dass nach der hier zu verstehenden Gradualität die häretischen Lehre Luthers ,simul iustus et peccator, vorliegt, wonach jeder zugleich „ein Gerechter und ein Sünder“ ist, da graduell, nach Schönborn, in jeder unter den Punkten 1 bis 7 erfassten, einzelnen fortschreitenden Sünde die Erfüllung des Gebotes angenommen wird. In allen 7 Fällen liegen jedoch Ehebruch, somit schwere Sünden und damit ein Ausschluss vom Empfang der Kommunion und vom Himmelreich vor. Daraus folgt aber auch, dass die Frage, ob PF tatsächlich rechtmäßig gewählter Papst ist – das wäre er nicht, wenn vor und außerhalb des Konklaves Absprchen zur Wahl Bergoglios getroffen worden wären -, entbehrlich ist, weil auch ein Papst, so er einer Häresie überführt wäre, seiner Jurisdiktionsgewalt verlustig geworden wäre. Aber keine Bange – so oder so -, Gott wird eingreifen.

  6. Liesl Karlstadt

    Das folgende Foto von 2012, auf dem Viganò selbst als damals amtierender Nuntius an einer Preisverleihung für den 2012 bereits emeritierten Mc Carrick teilnimmt, zu einer Zeit als Benedikt noch Papst und Kardinal Bergoglio weit weg war, spricht Bände über die Qualität der jetzigen Behauptungen Viganòs. Danach wäre Viganò selbst ein „Hauptvertuscher“. Er versucht wohl, alte Rechnungen zu begleichen.

    http://www.lastampa.it/rf/image_lowres/Pub/p4/2018/08/28/VaticanInsider/Foto/Ritagli/8bbb30e6-aaa3-11e8-8044-ed71348a8730_vig-RG6Adr1ttz11XYKukANZ8bO-1024×576%40LaStampa.it.jpg

  7. Papsttreuer

    Zur Einordnung möchte ich auf einen Artikel der NY-Post aufmerksam machen, der recht gut beschreibt, warum eine Gegnerschaft zwischen Viganò und Papst Franziskus an der eigentlich notwendigen Diskussion vorbeigeht. Zitat:

    Either Viganò’s core claims hold water, or they don’t. Either the Vatican was informed of McCarrick’s predations as early as 2000 only to turn a blind eye, or it wasn’t.

    Either Pope Benedict XVI imposed private sanctions against McCarrick in 2009-10, barring him from celebrating public Masses and cavorting with seminarians, or he didn’t. Either McCarrick’s successor as cardinal-archbishop of Washington, Donald Wuerl, was aware of the sanctions, or he wasn’t.

    Either Pope Francis rehabilitated McCarrick upon taking the Petrine office, despite being warned of the abuse “dossier,” or he didn’t.

    If Viganò is telling the truth about these things, then the moral catastrophe he describes is horrifyingly real.

    Everything else is noise.

    https://nypost.com/2018/08/27/the-catholic-abuse-scandal-now-leads-all-the-to-way-the-vatican/?utm_source=twitter_sitebuttons&utm_medium=site%20buttons&utm_campaign=site%20buttons

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