5 Comments

  1. akinom

    Das ist HALLOWEEN ohne hohle Kürbisse. Und niemand erschreckt sich!

    Das Wort EUTHANASIE, die Ermordung „lebensunwerten Lebens“, habe ich bis vor gar nicht langer Zeit nur mit NATIONALSOZIALISMUS und KZ in Verbindung bringen können.

    Heute entspricht diese Form, Kosten für Lebensmittel, Wohnraum, Krankenkassen und Soziales einzusparen, dem Zeitgeist und Mainstreaming und nicht mehr haupsächlich der braunen, sondern der roten politischen Farbe. Verantwortung für EUTHANASIE soll nun aber nicht mehr dem Staat angelastet werden, sondern der „freien Entscheidung“ von Selbstmördern, denen „liebevoll“ Druck gemacht werden soll mit der Frage: „Alte(r), warum hast Du Dich noch nicht entsorgt?“.

    Den Vätern des Grundgesetztes wird es in den Gräbern noch gruseln über ein neues EUTHANASIE-Recht, abgesegnet vom Deutschen Bundestag. Mutig gestritten dagegen hatte einst Kardinal von Galen und Menschen wie er, die „konservativ“ und „rechts“ eingestellt waren….

    Lernen wir im „HALLOWEEN-Zeitalter“ das Gruseln wieder und zeigen wir mutig Flagge!

    • Klaus Ebner

      Tut leid, aber der Vergleich von Sterbehilfe mit dem – mit den Nazis konnotierten Wort „Euthanasie“ ist schlicht und einfach Quatsch. Und in Anbetracht der Gewissensnöte verzweifelter Angehöriger auch komplett deplatziert. Ich finde es auch schlimm wenn immer wieder insinuiert wird, dass es den Angehörigen nur darum gehe Kosten zu sparen. Ich darf vielleicht mal dran erinnern, dass nur um ein Bespiel zu nennen – ein 85-jähriger Gatte einer dementen Frau vom Staat gerade mal so viel Unterstützung bekommt, dass er sich die notwendigen Windeln leisten kann. Die Heimhilfe muss er sich selbst bezahlen.

  2. Klaus Ebner

    Lieber Herr Honekamp, bei aller Achtung vor Ihrem umfangreichen und gut recherchierten Kommentar, gestatten Sie mir bitte eine Frage zu dieser Passage: „Dabei geht es aber nicht um ein Nein zur Sterbehilfe sondern um ein Ja zu einer humanen Sterbebegleitung: Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sollen grundsätzlich verboten sein, betroffene Menschen aber in Hospizen und mit moderner Palliativmedizin zu einem natürlichen Tod begleitet werden.“ Ich hab jetzt den Gesetzestext mehrmals gelesen, wo steht das bitte? Im Begleittext finde ich nur zwei Zeilen: „Alternativen: keine“; „Kosten: keine“. Angesichts des Spiegel Artikels von dieser Woche zu den Arbeitsbedingungen im Pflegebereich finde ich das schon sehr gewagt um es einmal freundlich auszudrücken. Ich lese im Sensburg Entwurf nur etwas von Strafen – und die sind hoch angesetzt um einen entsprechenden Willkür-Spielraum zu schaffen und ein entsprechendes Bedrohungs-Szenario aufzubauen. Vor allem in Richtung der Ärzte. Nach dem Motto – „macht euch die Finger nicht schmutzig, früher oder später sterben die ohnehin von alleine – und wie es ihnen dabei geht braucht euch nicht zu kümmern, zahlt euch ja auch keiner was dafür“.

    • Klaus Ebner

      Ich kenne das Papier zur Genüge. Vor allem Punkt 8 und 13 finde ich besonders aufschlussreich. Das in der Erläuterung erwähnte „Eckpunktepapier“ wird ganz sicherlich jegliches Leid im Kern vermeiden, schließlich sind so revolutionäre Ansätze drin wie die „Erhöhung des kalendertägliche Mindestzuschuss für stationäre Hospize von 7 % auf 8 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV“. Immerhin.
      In Punkt 13 wird natürlich wieder mal auf reine Willkürparagrafen (46 und 60 StgB) hingewiesen, nach denen das Gericht von Strafe absehen KANN aber nicht muss. Letztlich werden verzweifelte Angehörige vor Gericht gezerrt, ihnen fallen mehrere tausend Euro Anwaltskosten an, die sie auch bei Einstellung oder Freispruch nicht zurückerhalten, sie leben monatelang (auch aufgrund der hohen Strafdrohung) in Ungewissheit über ihre Zukunft und sie sind letztlich von reiner Willkür abhängig.

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