Die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe soll in Deutschland verboten werden. Kein schlechtes Zeichen, aber auch ein gutes?
Müssen jetzt alle sterben wollen? Das war ein bisschen der Gedanke, als ich von der Entscheidung des Bundestages zur Sterbehilfe am vergangenen Freitag gelesen habe. Zwischenzeitlich ist viel dazu geschrieben worden, ich hatte mich mit Kommentaren auf Facebook eingemischt, mich über die Deutsche Bischofskonferenz und den Trierer Bischof Dr. Ackermann aufgeregt, die das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe der Selbsttötung „begrüßen“. Nach einigem Widerspruch, auch aus katholischen Ecken, die ich ernst zu nehmen pflege, war es wohl gut, dass ein ganzes Wochenende zum noch mal drüber Nachdenken zwischen Entscheidung und diesem Blogbeitrag lag.
Nun muss man sehen, dass die Suizidbeihilfe im obigen Sinn (nicht die aktive Sterbehilfe, die weiterhin – manche meinen „noch“ – verboten bleibt) bislang in einer rechtlichen Grauzone agierte, allerdings nicht verboten war. Ein solches Verbot, wie es das auch in den meisten anderen europäischen Ländern gibt, weithin bekannte Ausnahmen sind die Schweiz und Holland, war das Ziel der Gesetzesvorlage von Sensburg, Hüppe und anderen, die ich präferiert hätte, die offenbar nach einem Gutachten die einzige von vier Vorlagen war, die verfassungskonform gewesen wäre, aber auch die geringsten Aussichten auf Erfolg gehabt hätte und – wie sich jetzt herausstellt – auch hat. Diese Präferenz habe ich mir nicht leicht gemacht, weil sie zwar meinen Vorstellungen vom Wert des Lebens entspricht, das wir uns nicht selbst geschenkt haben, aber als Liberaler zucke ich zurück, wenn ich ansonsten höre, irgendetwas, das in den persönlichen Bereich gehört, und zu dem man als Nicht- oder Andersglaubender auch zu einer ganz anderen Auffassung kommen kann, solle verboten werden.
Interessanterweise habe ich einen Ausschnitt aus einem Redebeitrag einer Grünen-Bundestagsabgeordneten (den Namen habe ich leider verpasst) gehört, die Charles Baron de Montesquieu zitierte mit den Worten: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Dass die Grünen auf einen solchen Vorschlag dann kommen, wenn es um das Recht auf Leben geht, ansonsten aber keinem Verbot abhold sind, hat schon einen speziellen – sagen wir mal – „Geruch“.
Nun ist es also der Vorschlag der Abgeordneten Brand und Griese geworden, der die „geschäftsmäßige“ Suizidbeihilfe verbietet, also kurz gesagt solche Hilfen, die auf Wiederholung angelegt sind. Das würde Sterbehilfevereinen, deren Zweck eben nicht in der Begleitung von Sterbenden sondern in der Hilfe zum Selbstmord liegt, die Rechtsgrundlage entziehen. Und würde es irgendwann tatsächlich geltendes Recht – wie gesagt, die Vorlage erscheint nach entsprechendem Gutachten nicht verfassungskonform – dann wäre das für den Lebensschutz grundsätzlich eine Verbesserung zum Status Quo. Er hinterlässt für Ärzte und Hospize allerdings auch eine Grauzone: Im Zweifel würde man nachweisen müssen, dass man als Arzt mit einer Suizidhilfe keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und als Hospiz ein solches Vorgehen, dass man in dem einen oder anderen Fall vielleicht für die Ultima Ratio hält, nicht zur regelmäßigen Wiederholung plant. Für Suizidbeihilfen innerhalb der Familie sollte damit der Rechtsrahmen aber einigermaßen klar sein.
Das Leben am Ende wird durch das jetzt beschlossene Gesetz also besser geschützt, als es die bisherige Rechtslage hergibt. Es war auch nicht auszuschließen, dass die Gesetzesvorlagen, die lediglich die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen oder die Erlaubnis noch weiter fassen wollten, die Mehrheit hätten erhalten können. Dass der, abgesehen vom vorgeschlagenen Verbot, am weitgehendsten limitierende Vorschlag von Brand und Griese nun die Mehrheit bekommen hat, kann man also durchaus positiv bewerten: Es hätte viel schlimmer kommen können! Und wenn Politik die Kunst des Machbaren und in der Demokratie des Erlangens von Mehrheiten ist, dann war wohl auch mehr nicht zu erwarten.
Dennoch erlangt das Leben zum Ende hin eine gewisse Disponibilität und Fremdbestimmung: Nicht wenige suchen den Suizid, weil sie ihrer Familie in Alter und Krankheit nicht zur Last fallen wollen. Aufgabe der Familie wäre es da, den Wert auch des alten Lebens, des Lebens das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinen Mehrwert mehr bringt, hoch zu halten, den Großvater oder die Urgroßmutter in die Familie zu integrieren. Ich mag mir gar nicht vorstellen, welche Konsequenzen Krankheit und Siechtum eines Menschen auf eine Familie alles haben können. Ich maße mir deshalb auch nicht an, den Stab über eine Familie, einen Sohn oder eine Tochter zu brechen, die dem Vater oder der Mutter den Wunsch erfüllt, das Leiden möge nun ein Ende haben. Aber es ist durch das neue Gesetz eben auch die Situation abgedeckt, in der einem Menschen das Gefühl vermittelt wird, er störe nur noch, und sich deshalb zu sterben wünscht. Dass ein Urteil hier anders ausfallen würde, versteht sich hoffentlich von selbst.
Nun ist das Thema Suizidbeihilfe durch das Gesetzgebungsverfahren doch noch virulent und diskutiert und aus der Ecke des vermuteten Verbotenen (was es nicht war) herausgeholt worden. Die Botschaft des Beschlusses ist daher nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und kann in zweierlei Richtungen gehen: Es ist deutlich geworden, dass es für ein Geschäft mit dem Tod am Ende des Lebens in Deutschland keine Mehrheit gibt. Das kann man begrüßen. Es ist aber auch deutlich, dass das absichtliche Herbeiführen des Todes, unterstützt durch einen Angehörigen, kein Tabu mehr darstellt, der eigene Tod als „Exit-Strategie“ auch in einer christlich geprägten Kultur Fuß gefasst hat. Und das ist es, was mich hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung skeptisch macht, das mich fürchten lässt, dass wir damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht haben. Und es ist der Grund, warum ich nicht verstehe, warum Vertreter der Kirche dieses „kleinste Übel“ begrüßen.
akinom
Ich habe schon lange eine Sehnsucht nach dem Eid des Hippokrates, der ja bekanntlich noch nicht einmal katholisch gewesen ist. Er zeigt aber, dass es bezüglich des Lebensschutzes ein Gewissen gibt, das mit dem christlichen übereinstimmt, unabhängig von der weltanschaulichen Einstellung. Sind das die „Schafe“ des Guten Hirten aus anderen SEINER „Schafställe“?
Zugegebener Weise habe ich die vier Gesetzesvorlagen aber nicht gelesen und die damit verbundenen Debatten nur am Rande verfolgt. Wahrscheinlich würde ich sie auch nicht wirklich verstehen und durchschauen können. Ich frage mich aber ganz naiv: Wie kann es sein, dass ein deutsches Parlament über Gesetzesvorlagen abstimmt, die nicht verfassungskonform sind? Und wie kann es sein, dass eine solche letztendlich Gesetz wird? Mehrheit statt Wahrheit?
Jürgen Niebecker
Die Erklärung der DBK zum neuen Gesetz, ist nicht nachvollziehbar, denn in dem Ende 2014 herausgekommenen Flyer der DBK „Sterben in Würde“ liest man noch:
»Aus ethischer Sicht ist die Beihilfe zur Selbsttötung – sowohl durch Organisationen als auch durch Ärzte und andere nahe stehende Personen – abzulehnen.« (S.5)
http://www.dbk-shop.de/media/files_public/meghdniwr/DBK_Sterben-in-Wuerde-2014.pdf
Irgendwie erinnert mich das Hin und Her an Jynx torquilla.