Auf den ersten Blick scheint ein NPD-Verbot eine gute Lösung. Die hält aber weiteren Blicken nicht stand.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zum Verbot der NPD aufgenommen. Es wird sich dabei an geltende Verfassungs- und Rechtslage halten und zu einem rechtlich einwandfreien Ergebnis kommen. Aber ist ein Parteienverbot – geltende Rechtslage hin oder her – mit der postulierten gesellschaftlichen Freiheitlichkeit überhaupt vereinbar? Zweifel sind angebracht.
Mein Beitrag dazu auf disputata:
„Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“? – Freunde der Freiheit sollten vorsichtig sein mit solchen Parolen.
Faschismus, so meinen manche durch ständige Wiederholung dieses Mantras beweisen zu können, sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Auch als politischer Gegner muss man dem widersprechen. Eine Meinung zu vertreten, auch wenn sie nicht nur einer Mehrheit sondern beinahe einer Gesamtheit nicht gefällt, muss immer möglich sein.
Das Verbrechen geahndet gehören, versteht sich wohl von selbst: Wer andere angreift, Gesundheit, Leben oder Eigentum schädigt, wird bestraft, hoffentlich dem Verbrechen angemessen. Schwieriger wird es schon bei der Frage der Anstiftung: Inwieweit ist jemand verantwortlich, wenn jemand anderes auf Grundlage seiner Meinung, ein Verbrechen verübt. Man kann eine moralische Verantwortung attestieren, wenn jemand öffentlichkeitswirksam behauptet, Asylanten seien alles verkappte Islamisten, und auf dieser Basis jemand anderes einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim verübt. Aber kann er auch juristisch belangt werden. Und falls man diese Frage bejaht: Wo ist die Grenze zwischen einer legitimen Meinung und einer Anstiftung zu einer Straftat? Es besteht nicht nur die Gefahr, diese Grenze gegen die Meinungsfreiheit zu eng zu ziehen, sondern vor allem, sie politisch motiviert zu ziehen.
akinom
Ich habe das Bild der Justitia vor Augen: blind, in der einen Hand das Schwert haltend, in der anderen die Waage. Schon nach antiker Auffassung verlangt ein gerechtes Urteil absolute Unparteilichkeit, das Freisein von Sympathie und Antipathie.
Im Fall eines NPD-Verbots würde die Waage nur nach einer Seite ausschlagen. Das Urteil wäre sicher nicht unparteilich und frei von Antipathie. Denn wo bliebe das Verbotsurteil linksextremer Partei(en)?
Ich wünsche mir Verfassungsrichter, die sich an Justitia erinnern. Es gab sie einmal und ebenso auch demokratische Parteien, die sich gleichermaßen scharf gegen blutrot und sch…braun abgrenzten…